vorladung bei der polizei

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

lutscher77

Cadet 4th Year
Registriert
Juni 2007
Beiträge
124
mein freund (15jahre)hat eine schlimme sache gemacht und muss jetzt zur polizei und aussagen.er hat pfähle auf die strasse gelegt und wurde erwischt.was kann ihm passieren Sozialstunden?
 
Das lässt sich so ohne weiteres nicht sagen, kommt ganz auf die näheren Umstände an, ob er schon vorher aufgefallen ist, ob er wohl absichtlich schädigen wollte oder nicht an die Konsequenzen gedacht hat, was für Schäden entstanden sind .......

Ich würd auf jeden Fall tippen, daß er für die entstandenen Schäden aufkommen muß.
 
Wieso werfen irgendwelche Spinner Steine von Autobahnbrücken? Macht eines nicht mehr Sinn als das andere. Ist einfach nur Dummheit, die definitiv hart bestraft werden muss!
 
Hm, Sachen gibt's...

Zur ausgehenden Frage nach den möglichen Folgen sieht das Gesetz bei Jugendlichen je nach Umstand Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder eine Jugendstrafe vor. Ausnahmen gibt es nur bei psychischen Krankheiten oder einer Suchtmittelabhängigkeit. Dann wird der Jugendliche in entsprechenden Einrichtungen untergebracht.
 
@ mos_fragged: Genau, behandelt einen 15 Jährigen der mal "scheiße baut" wie einen Schwerstkriminellen und hängt ihn :rolleyes:

@ Topic: Ist dadurch denn ein Schaden enstanden? Und was für eine Straße war es, Otsdurchfahrt, Landstraße?

MfG
 
Dürfte "schwerer Eingriff in den Strassenverkehr" sein ... das gibt einige Sozialstunden! Bei enstandenem Schaden muss er diesen mit allen Folgekosten übernehmen
 
.VonYc. schrieb:
@ mos_fragged: Genau, behandelt einen 15 Jährigen der mal "scheiße baut" wie einen Schwerstkriminellen und hängt ihn :rolleyes:

Die Ironie finde ich hier unpassend. Das Leben anderer zu bedrohen ist für mich weitaus mehr als nur "Scheiße bauen".

.VonYc. schrieb:
Ist dadurch denn ein Schaden enstanden? Und was für eine Straße war es, Otsdurchfahrt, Landstraße?

Völlig wurscht. Das war ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" und damit ist es eine strafbewährte Handlung. Darum geht es auch erstmal bei einer polizeilichen Vernehmung. Schadenersatz steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt.
 
Hier kann man definitiv von einer akuten Gefährdung anderer sprechen. Wenn da einer mit dem Auto mit 100 Sachen (Landstraße oder wo das auch immer war) rein fährt, dann kann sowas auch schon tödlich enden...
Solche Aktionen sind nicht nur sinnfrei sondern einfach inakzeptabel! Ich verstehe einfach nicht wie man auf solch dumme Ideen kommt... Selbst im Suff müsste man noch so viel Verstand besitzen und merken, dass das einfach nur dumm ist!
 
@ Tankred: Ja danke, aber einmal reicht auch.

Naja würde nicht sagen das das Wurscht ist, wenn ein Junge Pfähle mit nem Durchmesser von vllt 4 cm in ne 30er Zone legt, is das was anderes als wenn er Pfosten mit nem Durchmesser von 12 cm auf ne Landstraße legt. Die Polizei würde im Bezug auch anders handeln. Dumm ist natürlich beides.
Aber man müsste halt erstmal wissen was da genau passiert ist ...
MfG
 
könnte sowas nicht auch folgende für den späteren Führerschein haben ? also erst mit 21 oder sowas ?
 
Ja vlt. wollte er ja extra jemanden verletzen - das würde das Strafmaß beträchtlich beeinflussen. Am besten der Fredersteller baut seine Erklärung mal etwas aus
 
.VonYc. schrieb:
@ Tankred: Ja danke, aber einmal reicht auch.

Naja würde nicht sagen das das Wurscht ist, wenn ein Junge Pfähle mit nem Durchmesser von vllt 4 cm in ne 30er Zone legt, is das was anderes als wenn er Pfosten mit nem Durchmesser von 12 cm auf ne Landstraße legt. Die Polizei würde im Bezug auch anders handeln. Dumm ist natürlich beides.
Aber man müsste halt erstmal wissen was da genau passiert ist ...
MfG


Schön, und die 4cm dinger sind z.b. für Motorradfahrer oder Rollerfahrer keine Gefahr.
 
Als erstes Klären ob Papi eine Rechtsschutzversicherung hat und dann ab zum Anwalt !
 
Ich glaube, damit das folgen auf seinem Führerschein hat müsste er sein 15. Lebensjahr beendet haben, sprich 15 sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Muvo: Die Beispiele sollten fiktiv sein. :rolleyes:
 
@ Topic

Wie kann man nur auf so beknackte Ideen kommen? ...Naja wie auch immer. Wenn Schäden entstanden sind muss es der Schuldige natürlich zahlen. Sozialstunden gibt es vermutlich auch.


@Rodney

Hat man nicht mit dem 1. Geburtstag das 1. Lebensjahr beendet? Also müsste man mit dem 15. Geburtstag das 15. Lebensjahr doch bereits beendet haben, oder?
 
Stimmt natürlich :D
 
Also sieht es wirklich schlecht aus wegen dem Führerschein. Denn soweit ich weiß muss man, darf man, wenn man im Straßenverkehr bereits "negativ aufgefallen" ist, keinne führerschein mit 17 machen. Und in schweren Fällen steht der mit 18 afaik auch auf der Kippe.
 
mit 10 poppen wollen .. bis morgens in die discos .. saufen bis zum umfallen .. mit 16 am besten schon autofahren ..

da kann man bei einem 15 jährigen auch im gegenzug so viel hirn erwarten sowas nicht zu machen.
obs nun "pfähle" oder "pfosten" waren .. mir egal. dadurch können, ob auf der autobahn oder in der 30er zone, menschen schwer verletzt oder gar getötet werden.
ich mein so ein lkw kann so ding beim drüberfahren auch mal schnell zum geschoss machen.
motorradfahrer stürzen .. autos verlieren die kontrolle .. und und ..

finde eine harte strafe mit folgen absolut angemessen...
immerhin steckte auch vorsatz dahinter .. und nicht ein versehen .. oder gute absicht .. weils toller aussieht oder sowas...
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben