ThomasK_7
Vice Admiral
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Ich denke, Du irrst gewaltig. Der eigene Versicherer wird zuerst immer prüfen, ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder sogar vorsätzliches Handeln und ob überhaupt eine Leistungspflicht durch die Versicherung vorliegt.ChotHoclate schrieb:.. Das macht dein Versicherer, gegen deinen eigenen Versicherer? Warum? Du kannst davon ausgehen, dass dein Versicherer mehr Ahnung hat welche Ansprüche dem Anspruchsteller zustehen als du oder der Anspruchsteller, auch wenn er nen Postboten (Rechtsanwalt) beauftragt hat alles abzuwickeln.
Gute und teurere Policen versichern sogar grobe Fahrlässigkeit, aber Vorsatz versichert meines Wissens keine Gesellschaft und auch keine gesetzlichen Verstöße. Ich vermute beim TE ein Aktivistenleben mit entsprechenden gesetzlichen Konflikten. Wer gegen Polizeianweisungen u.ä. verstößt, sollte lieber nicht mit der freiwilligen Deckung durch seine Haftpflichtversicherung rechnen.
Erst wenn diese Fragen geklärt sind, wird sich die Versicherung anschauen, ob die Leistungsansprüche gegen den Versicherungsnehmer überhaupt gerechtfertigt sind.