Privathaftpflicht: Deckungssumme

  • Ersteller Ersteller Mickey Cohen
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Idon schrieb:
Wer ist denn eine Person, für die er einzutreten hat?

Und wer ist ein anderer?

Was sind gesetzliche Haftpflichtbestimmungen?

Und was ist privatrechtlichen Inhalts? Zur Abgrenzung zum Öffentlichen Recht oder Individualabreden?

Vermögensschäden sind also keine Personenschäden. Okay. Und keine Sachschäden. Nunja, okay. Aber was genau sind nun Schäden, die sich daraus herleiten lassen exakt?



Und das sind Fragen, die sich nur im § 1 Abs. 1 stellen. Absatz 2 fängt dann direkt mit einer Verschachtelung an.

Nein die sind voll verständlich seit 2004! Wer so blöd ist und das nicht liest, versteht und sich 10 Jahre später dran erinnert, der ist einfach blöd und sollte für geschäftsunfähig erklärt werden.

Und das muss gefälligst für jede Versicherung gemacht werden, die man abschließt. Nur der unmündige Bürger versäumt diese Pflicht.

Der naive Laie meint vllt mit einer BU, Rechtsschutz oder Haftpflicht ist er abgesichert, der irrt halt. Man prüft immer erst nach dem Schadensfall ob die Versicherung das nun abdeckt oder nicht. Das ist dann reinstes Glücksspiel auf Grund der netten AGB. Das eine ist drin, das ist andere draussen. Warum? Einfach so halt. Hätte der Kunde mal lieber vor 10 Jahren mitgedacht, was ihm passieren könnte. Dafür wurden ihm ja 500 verschiedene Tarife angeboten. Soll er besser auswählen.

Vorher hat man das sowieso nie auf den Schirm, wie man an den verlinkten AGB erkennen kann. Das kann sich keiner merken.
 
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@uincom: Da Du ja gern das Spielchen von Ironie und Sarkasmus spielst, bitte.

In Zukunft werden diese verbrecherischen Versicherungen verpflichtet jedem Kunden seine Klauseln vor zu lesen und das in regelmäßigen Abständen, am besten täglich, den würde man es nur alle 2 Tage machen, dann könnte ja am Tag dazwischen etwas passiert sein, was er evtl. nicht mehr weiß und unerhörter weise vom Teufel Versicherer nicht versichert ist. Sollte er Fragen haben oder der Versicherer täglich zu schnell lesen oder nuscheln, dann ist der von der Versicherung gestellte Anwalt natürlich täglich dabei und beantwortet diese Fragen sofort.

Weitere Maßnahmen: Jeder unterschreibt in Zukunft Verträge wie er mag und sollte in einem Kaufvertrag für einen TV stehen, dass da 24 Monate Garantie sind, woher soll der Kunde das den noch wissen wenn die Kiste nach 5 Jahren kaputt geht. Was für ein verbrecherischer Vertrag und kein Geld da für einen neuen TV, das ruiniert doch den ganzen Feierabend. Woher sollte ich den noch wissen was ich da vor 5 Jahren gemacht habe.
[/IRONIE]

Also wenn ich einen Vertrag abschließe, ob bei einer Versicherung oder sonst wo, dann weis ich was ich will und kontrolliere dies auch. Geht mir das dann alles am Arsch vorbei über 10 Jahre und ich hab keine Ahnung mehr was ich unterschrieben habe, wessen Fehler ist das dann?

Wenn ein Vertragspartner einen besprochenen und unterschriebenen Vertragsteil plötzlich nicht mehr erfüllen will, dann sieht das natürlich anders aus, aber darum ging es mir oder @ChotHoclate, auch haben wir nie bestritten, dass es auch solche Fälle gibt.

@ThomasK_7: Welche Aufgaben haben den dann Rückversicherer wenn die ganzen Gesellschaften ihr Geld unterm Kopfkissen haben und dieses da nie hervorholen wollen um Schäden zu regulieren?
 
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@uincom: Keine Sorge, du musst dir das nicht alles merken, jeder im Vertrieb arbeitende ist dazu verpflichtet dir die Bedingungen auszuhändigen und du bestätigt sogar, dass sie erhalten hast. Du kannst also jederzeit nochmal nachlesen was darin steht.

Das eine ist drin, das andere ist draußen. Richtig, du kannst dich nicht gegen jede Dummheit versichern. Wo kommen wir denn bitte hin wenn die Versicherung jedem, der seinen Fernseher runterschmeisst, weil er nen neuen haben will, nen neuen kaufen muss? Ist das deine Vorstellung von der Aufgabe einer Versicherung? Dann wundert mich gar nichts mehr.

Idon kann ich es nicht mal verübeln, dass er sich hier besonders dumm stellt (ist nicht böse gemeint und nichts gegen dich persönlich, ich nehme dir aber nicht ab dass du die Formulierungen nicht verstehst) , seine Zunft verdient damit ihr Geld Leuten wir dir zu ihrem "Recht" zu verhelfen.
 
Ich habe die Fragen aufgelistet, die ein Laie nicht mal eben beantworten kann.

Weiterhin verdiene ich damit auch kein Geld: Ich bin Unternehmensjurist, mir ist der freie Markt also recht egal. Aber auch zu mir kommen natürlich Kollegen, die privat oder beruflich Verträge aller Art nicht verstehen. Und natürlich bekomme ich auch Verträge, insbesondere von Großkonzernen, die niemand nachvollziehen kann. So unnachvollziehbar, dass einer der größten europäischen Konzerne seit einer Vertragsumstellung in den letzten 2 Jahren fehlerhafte Querverweise zwischen den einzelnen Dokumenten verschleppt, die dafür sorgen, dass seine ganzen Pönalen unwirksam sind. Geil für uns. Dumm für deren Mega-Rechtsabteilung, denn anscheinend ist das Mastermind, welches sich diesen Knebel irgendwann mal ausgedacht hat, zwischenzeitlich exekutiert worden.

Helfen diese Vertragsmonster also weiter? Nein. Im Ergebnis oft nicht mal den Unternehmen, die sie verwenden - siehe fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Krediten, immer wieder fehlerhafte Klauseln bei Versicherungen oder eben mein obiges Beispiel im B2B-Bereich.

Klar: Manche Sachverhalte lassen sich nicht verständlich erklären. Versicherungsbedingungen so auszuformulieren, dass sie wirklich >80% der Hauptschüler verstünden, dürfte de facto unmöglich sein, ohne dass der Versicherungskonzern jegliche Rechtsposition aufgibt.
Dann aber zu behaupten, die Bedingungen wären verständlich, obwohl dem eindeutig nicht so ist (siehe Beispiel von @uincom mit meinen Laien-Fragen), ist eben schade. Denn dann fühle zumindest ich mich angelogen, und das ist halt nicht so geil.


Im Ergebnis also: Joa, ist so. Nein, wird sich nicht ändern. Und auch ich lese mir nicht alle Versicherungsbedingungen (oder Leasingbedingungen...) durch. Bin doch nicht bescheuert. Es gibt Keyfacts, die sind mir wichtig, der Rest wird okay sein oder im Zweifel unwirksam. Verbraucher-AGB-Rechtsprechung des BGH sei dank.
 
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Ich schrieb ja bewusst deine Zunft, nicht du selber, ich weiss, dass dein Tätigkeitsfeld ein anderes ist.

Ich teile die Meinung aber nicht, dass die von dir aufgeführten Auszüge unverständlich seien. Selbst wenn dem so wäre, es steht jeder Person frei sich Hilfe zu holen oder einfach nachzufragen was ein bestimmter Satz bedeutet. Wenn man natürlich aus Faulheit gar nicht erst reinguckt ist man meiner Meinung nach selber schuld. Aber Hauptsache sich dann hinterher beschweren, dass irgendwas nicht versichert wäre, dann die große Keule auspackt und zum Anwalt rennen, der wittert natürlich das große Geld und stiehlt anderen Leuten ihre Zeit.

Dass Uincom aber ausgerechnet die Bedingungen einer Vermögensschadenpolice heranzieht.... Eine Versicherung die er wohl niemals abschließen wird/können wird/benötigen wird.
 
Ich übrigens auch. Schon teuer so ein Ding. :(
 
Woraus leitest Du diese Aussage ab?
 
Liest sich so. Wie gesagt, so schwierig sind die nicht zu verstehen, gerade als Selbstständiger/Freiberufler sollte so ein bisschen Verständnis vorhanden sein.
 
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Tomislav2007 schrieb:
Ich habe keine Ahnung was du meinst, ich habe hier nichts geschrieben.

Entschuldige, mein Fehler, hab das @ korrigiert. ;)

Schon witzig, dass man sich doch mit den Bedingungen auseinandersetzt obwohl man vorher seitenweise argumentiert hat, dass die eh keiner versteht und wer sich nach x Jahren nicht mehr dran erinnert, usw, außerdem bekommt man ja eh nichts außer man klagt, vielleicht ist ja sogar der Auszahlungstopf der Gesellschaft leer wenn man dran ist und die doch zahlen würden..............

Leute, Leute... @Idon geb ich schon recht, dass so Vertragsbedingungen sich nicht so wirklich leicht lesen, aber dann muss ich eben nachfragen wenn mir was unklar ist. Ich unterschreibe doch nichts was ich nicht kapiere und mach dann später den Gegenüber für meine Dummheit/Unfähigkeit verantwortlich.

Außerdem ging es doch hier ursprünglich mal darum, dass Versicherungen BERECHTIGE Forderungen nie zahlen ohne Klage oder ist es auch schon verwerflich einen nicht versicherten Schaden abzulehnen?
Scheinbar ja, den dann sind die Bedingungen zu unverständlich oder man kann nicht verlangen, dass man sich an die erinnert nach Jahren...
 
Es ist ja schön und gut, dass ihr lesen könnt. Nur müsst ihr euch dann zu jedem Satz die möglichen Schadenfälle vorstellen, die im Versicherungsbereich häufig gemeldet werden und die man mit jenem Satz ausschließen möchte. Da die meisten nicht im Versicherungsbereich arbeiten wird es ihnen wohl an der nötigen Fantasie fehlen, um zu jedem Satz die entsprechenden Schadensfälle zu erraten. Parallel dazu müsste man auch noch gedanklich die Versicherungsverträge der Konkurrenz mit diesem Vertrag vergleichen, um Schlussfolgern zu können, welcher der Verträge besser für einen geeignet ist, was ein Ding der Unmöglichkeit ist, außer man klappert nur ein paar wenige Schadensfälle ab. Auch wenn man die Wortwahl und den Satzbau einfach gestaltet, so bleibt das was dahinter steckt, sehr komplex. Die meisten werden erst im Schadensfall feststellen, ob sie den richtigen Vertrag unterzeichnet haben.

Außerdem steht der mit Abstand wichtigste Teil nicht im Vertrag: Wie sich die jeweilige Versicherung im Schadensfall (auch verglichen mit der Konkurrenz) tatsächlich verhalten wird.
 
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can320 schrieb:
Die meisten werden erst im Schadensfall feststellen, ob sie den richtigen Vertrag unterzeichnet haben.

Und wessen Fehler ist das?

can320 schrieb:
Außerdem steht der mit Abstand wichtigste Teil nicht im Vertrag: Wie sich die jeweilige Versicherung im Schadensfall tatsächlich verhalten wird.

Wer soll den das vorher wissen was er in Zukunft machen wird bei Konstellation x? Du kannst doch nicht argumentieren mit Fantasie bei Schäden und Dich dann aufregen, dass nicht alles explizit drin steht wenn x passiert verhalte ich mich y, oder a dann b, usw....
 
Tatsächlich muss man eigentlich nur ca. 4 Seiten lesen, nämlich die entsprechende Absätze was versichert ist und was nicht.

Wie ich einen Vertrag beende, was bei nicht Zahlung der Beiträge passiert etc. ist sowieso immer identisch.

Man muss auch nicht sämtliche Leistungen mit einander vergleichen sondern nur die, die einen auch interessieren bzw. betreffen, da bleibt letztendlich also nur eine Hand voll übrig.

Wie gut es dann letztendlich im Schadensfall läuft kann man natürlich vorher nicht wissen, das ist aber letztendlich auch n bisschen Glück an welchen Sachbearbeiter man gerät.
 
ChotHoclate schrieb:
Liest sich so. Wie gesagt, so schwierig sind die nicht zu verstehen, gerade als Selbstständiger/Freiberufler sollte so ein bisschen Verständnis vorhanden sein.

du hast wohl Probleme mit dem Lesen? Ich habe die ganze Zeit vom allgemeinen Verbraucher gesprochen. Mittlerweile gibst du ja selbst zu, dass es Glückssache ist, ob der Schaden ersetzt wird und man es vorher nicht wissen kann. Super dafür braucht man die Versicherung. Absicherung im Notfall, auf die man sich verlassen kann.
 
Wo gibt er das den zu?
Wo schließt der allgemeine Verbraucher aus?
"gerade als Selbstständiger" sagt nur aus, dass gerade die es verstehen sollten, bedeutet aber in keinster weise, dass es NUR die verstehen sollten.
 
Wo habe ich denn gesagt, dass es Glückssache sei ob der Schaden ersetzt wird oder nicht? Ich sagte, dass es Glückssache ist wie gut es läuft, das ist etwas völlig anderes.

Wenn man richtig Glück hat, bezahlt dir der Sachbearbeiter auch einen Schaden der eigentlich nicht versichert wäre, das kann Unwissenheit oder aber auch besonders flexibles auslegen der Bedingungen sein.

Das habe ich übrigens auch bereits auf Seite 1 oder 2 schonmal geschrieben.
 
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