Idon schrieb:Wer ist denn eine Person, für die er einzutreten hat?
Und wer ist ein anderer?
Was sind gesetzliche Haftpflichtbestimmungen?
Und was ist privatrechtlichen Inhalts? Zur Abgrenzung zum Öffentlichen Recht oder Individualabreden?
Vermögensschäden sind also keine Personenschäden. Okay. Und keine Sachschäden. Nunja, okay. Aber was genau sind nun Schäden, die sich daraus herleiten lassen exakt?
Und das sind Fragen, die sich nur im § 1 Abs. 1 stellen. Absatz 2 fängt dann direkt mit einer Verschachtelung an.
Nein die sind voll verständlich seit 2004! Wer so blöd ist und das nicht liest, versteht und sich 10 Jahre später dran erinnert, der ist einfach blöd und sollte für geschäftsunfähig erklärt werden.
Und das muss gefälligst für jede Versicherung gemacht werden, die man abschließt. Nur der unmündige Bürger versäumt diese Pflicht.
Der naive Laie meint vllt mit einer BU, Rechtsschutz oder Haftpflicht ist er abgesichert, der irrt halt. Man prüft immer erst nach dem Schadensfall ob die Versicherung das nun abdeckt oder nicht. Das ist dann reinstes Glücksspiel auf Grund der netten AGB. Das eine ist drin, das ist andere draussen. Warum? Einfach so halt. Hätte der Kunde mal lieber vor 10 Jahren mitgedacht, was ihm passieren könnte. Dafür wurden ihm ja 500 verschiedene Tarife angeboten. Soll er besser auswählen.
Vorher hat man das sowieso nie auf den Schirm, wie man an den verlinkten AGB erkennen kann. Das kann sich keiner merken.
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