Handy Privathaftpflichtschaden

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Was ist denn die vertragliche Pflicht einer Privathaftpflichtversicherung in dem Fall hier?
 
Robert-Chase schrieb:
Versicherer erfüllen ihre vertraglichen Pflichten genauso wie jedes andere Unternehmen.
Recht haben und Recht bekommen.

In der Kranken- und Pflegeversicherung werden beispielsweise bestimmte Anträge häufig erst einmal abgelehnt.

Man kann es ja einmal versuchen. Viele Kundinnen und Kunden nehmen das auch so hin.
 
Die vertraglichen Pflichten bei einem Kauf im Lebensmittelhandel sind für den Käufer halt deutlich einfacher zu verstehen als die hochgetunten Versicherungsbedingungen.

Und die Lebensmittel lassen sich einfacher nutzen, ebenso wie der PKW, im Vergleich zu den zu diesem Zweck abgeschlossenen Versicherungen.
 
Versicherungsbedingungen versteht mittlerweile jeder Hanswurst, wielange ist es her, dass diese Verbraucherorientierter formuliert wurden? 13 Jahre (+-). Da kaum einer die Bedingungen aber tatsächlich liest (ist ja anstrengend) spielt das aber auch fast keine Rolle.

Was ist denn schwierig daran der Versicherung einen Schaden zu melden? Man ruft an, es kommt eventuell ein Fragebogen den man ausfüllen muss und der Versicherer teilt einem mit welche Unterlagen benötigt werden. Auch kein Hexenwerk.

Wie gesagt, ein Großteil (90%+) der Schäden wird für den Versicherungsnehmer zufriedenstellend reguliert.

Kannst jetzt natürlich weiter auf Versicherer schimpfen und sie als das größte Übel der modernen Welt hinstellen, wird aber dadurch nicht richtiger.
 
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Nein, die Bedingungen versteht nicht jeder Hanswurst. Das ist ja auch Sinn der Sache.

Willkürliches Beispiel:
https://www.gdv.de/resource/blob/63...erufsunfahigkeits-versicherung-0-pdf-data.pdf

"Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlossen haben.
Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn
kein Versicherungsschutz.
"

Wann habe ich den Vertrag denn abgeschlossen? Bei Absendung eines Onlineformulars? Bei Bestätigung durch den Versicherer via E-Mail? Und warum ist das ein anderes Datum als das, was im Versicherungsschein steht? Ist das vielleicht einfach nur schlecht formuliert und die meinen keine Leistungspflicht? Wer weiß?


Anderes Beispiel:
https://www.gdv.de/resource/blob/60...herung-2008-vb-reiseruecktritt-2008--data.pdf

"Kein Versicherungsschutz besteht
3.1 für Risiken, die in Ziffer 5 des Allgemeinen Teils der
Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung (AT-Reise 2008/2021) genannt werden;
"

Eine Kettenverweisung. Cool. Dort geht es dann um Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung. Da kennt sich dann natürlich jeder Hanswurst aus, immerhin gibt's das bestimmt in Call of Duty.
 
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Idon schrieb:
Wann habe ich den Vertrag denn abgeschlossen?
Wie bei jedem anderen Vertrag auch, wenn beide Parteien dem Vertrag zugestimmt haben durch beidseitige Willenserklärung.

WE des VN: Unterschrift auf dem Antrag.
WE des VR: Zusendung des Versicherungsscheins oder schriftliche annahmebestätigung.

Idon schrieb:
Und warum ist das ein anderes Datum als das, was im Versicherungsschein steht?
Weil man z. B. selbst an Kündigungsfristen gebunden ist und der Vertrag deshalb nicht zum gleichen Tag sondern erst (z. B.) zum 01.01 des Folgejahren beginnen soll?
Idon schrieb:
Kein Versicherungsschutz besteht
3.1 für Risiken, die in Ziffer 5 des Allgemeinen Teils der
Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung (AT-Reise 2008/2021) genannt werden
Oh nein, ich muss auf eine andere Seite blättern um zu dem entsprechenden Punkt zu kommen, das überfordert Herrn Hans und Frau Wurst natürlich maßlos.

Vielleicht habe ich es wirklich ein wenig überspitzt formuliert, wenn ich es nicht schaffe einen Kaugummi aus dem Automaten zu ziehen, überfordern mich wahrscheinlich auch Versicherungsbedingungen. Aber ob das die Schuld der Versicherer ist.
 
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Robert-Chase schrieb:
Wie bei jedem anderen Vertrag auch, wenn beide Parteien dem Vertrag zugestimmt haben durch beidseitige Willenserklärung.

WE des VN: Unterschrift auf dem Antrag.
WE des VR: Zusendung des Versicherungsscheins oder schriftliche annahmebestätigung.

Warum steht das da dann nicht? Im AGB-Recht müssen eindeutige, transparente Formulierungen genutzt werden. Warum sollte es eine schriftliche (umfasst das auch Textform?) Annahmebestätigung geben, die dann sowieso nichts bringt, weil laut AGB das Datum des Versicherungsscheines gelten soll?


Robert-Chase schrieb:
Weil man z. B. selbst an Kündigungsfristen gebunden ist und der Vertrag deshalb nicht zum gleichen Tag sondern erst (z. B.) zum 01.01 des Folgejahren beginnen soll?

Warum steht das dann dort nicht als Beispiel?

Robert-Chase schrieb:
Oh nein, ich muss auf eine andere Seite blättern um zu dem entsprechenden Punkt zu kommen, das überfordert Herrn Hans und Frau Wurst natürlich maßlos.

Ich muss nicht auf eine andere Seite blättern, ich muss in völlig andere AGB schauen. Kettenverweise sind B2C äußerst kritisch zu betrachten.

Robert-Chase schrieb:
Vielleicht habe ich es wirklich ein wenig überspitzt formuliert, wenn ich es nicht schaffe einen Kaugummi aus dem Automaten zu ziehen, überfordern mich wahrscheinlich auch Versicherungsbedingungen. Aber ob das die Schuld der Versicherer ist.

Klar. Die Versicherungsbedingungen könnten ja auch sein:
"Bei Berufsunfähigkeit, gleich aus welchem Grund, leisten wir in monatlicher Höhe von XYZ Euro." Alles andere kann sich ja aus Gesetz ergeben.

Hier soll aber das Allermöglichste aus dem Versicherungsnehmer gepresst werden, weshalb Formulierungen an der Grenze des Erlaubten und darüber hinaus genutzt werden, um die Leistungspflicht möglichst stark einzuschränken.




Du hattest zuvor schon Recht: Auch Supermärkte und Autohäuser ziehen ihre Kunden massiv über den Tisch und nutzen ihre Finanzkraft und ihr überlegenes Wissen komplett aus. Mit dem Unterschied, dass es sich dabei um einen Güterkauf handelt und gerade nicht um eine Notfallabsicherung, an der Existenzen hängen (können).
 
Idon schrieb:
Warum steht das da dann nicht?
Tut es. Aber es steht halt nicht da "Wenn du kacken musst, geh aufs Klo". Man kann schon unterstellen, dass man einen Vertrag mit einer mündigen Person schließt.
Idon schrieb:
Warum sollte es eine schriftliche (umfasst das auch Textform?) Annahmebestätigung geben, die dann sowieso nichts bringt, weil laut AGB das Datum des Versicherungsscheines gelten soll?
Weil man sonst keine Willenserklärung des Versicherers hätte, wäre ja doof, dann könnte der sich ja jederzeit aus der Leistungspflicht rausreden mit dem Hinweis er hätte den versicherungsvertrag nicht angenommen. Und doch, es bringt was, ich stehe zum 01.01 nicht ohne Versicherung da inkl. der teils strafrechtlichen Folgen die es haben kann.
Idon schrieb:
Kettenverweise sind B2C äußerst kritisch zu betrachten.
Ach, wenn es doch nur ein Kettenverweis wäre, ne was wäre das schön. Ist leider ein einfacher Verweis der völlig legitim ist. Oder verweist Ziffer 5. etwa auf weitere Bedingungen? Nein.

Hör bitte auf es so hinzustellen dass nur hochgebildete Bedingungen verstehen würden.

Natürlich muss die Leistungspflicht eingeschränkt werden, sonst wären die Beiträge so hoch, dass sie niemand bezahlen will/kann.

Abgesehen davon würde es Tür und Tor für alle möglichen "Betrügereien" öffnen. Aber das ist wahrscheinlich auch die Schuld von der mafiösen Versicherung, leistet sie doch tatsächlich nicht wenn ich mir selber die Arme abtrenne und dann als Schreiner nicht mehr arbeiten kann.
 
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Robert-Chase schrieb:
Versicherer erfüllen ihre vertraglichen Pflichten genauso wie jedes andere Unternehmen.

Gänzlich egal welche Rechtsform.
Ja.

Trotzdem suggerieren die Hochglanzprospekte mehr als das Kleingedruckte hergibt. Abgesehen davon gibt es im TV immer wieder berichte, dass bei manchen Bereichen erst einmal alles abgelehnt wird.

KA, ich finde einfach, dass gewisse Versicherungen besser vom Staat organisiert werden sollten. Z.B. die Krankenversicherung. Da hat das Gewinnstreben privater Unternehmen einfach nichts verloren. Eine BU direkt vom Staat wäre auch nett.
 
WH95 schrieb:
KA, ich finde einfach, dass gewisse Versicherungen besser vom Staat organisiert werden sollten. Z.B. die Krankenversicherung. Da hat das Gewinnstreben privater Unternehmen einfach nichts verloren
Wieso sind es dann die PKV-Patienten, die v.a. Allgemeinarztpraxen finanziell überhaupt erst einigermaßen attraktiv machen? Wären alle in der GKV hätten wir noch deutlich weniger Ärzte im Land.
 
WH95 schrieb:
Abgesehen davon gibt es im TV immer wieder berichte
Na wenn es im Fernsehen kam muss es ja stimmen.
WH95 schrieb:
KA, ich finde einfach, dass gewisse Versicherungen besser vom Staat organisiert werden sollten. Z.B. die Krankenversicherung. Eine BU direkt vom Staat wäre auch nett.
Gibt es beides, GKV und EMR.

Hört man ja nur gutes drüber.
 
ähhh und was hat das alles nun mit dem Thema zu tun??
 
Ash1983 schrieb:
Wieso sind es dann die PKV-Patienten, die v.a. Allgemeinarztpraxen finanziell überhaupt erst einigermaßen attraktiv machen? Wären alle in der GKV hätten wir noch deutlich weniger Ärzte im Land.
Nein, das ist Blödsinn. Die PKV führt zu einer ungleichen Arztdichte.

Wenn man die Besserverdienenden in der GKV lässt, dann ist auch mehr Geld im System. Man kann das Geld nur 1x ausgeben. Durch die Trennung in GKV/PKV hat man nicht mehr Geld .

Wer Chefarztbehandlung, etc will, der kann ja eine Zusatzversicherung abschließen. Aber die grundlegende Krankenvollversicherung sollte und ohne Gewinnerzielungsabsicht sein.
 
WH95 schrieb:
Wenn man die Besserverdienenden in der GKV lässt, dann ist auch mehr Geld im System. Man kann das Geld nur 1x ausgeben. Durch die Trennung in GKV/PKV hat man nicht mehr Geld .
BBG ist bekannt? Vergütungssätze aus GoÄ und GoZ auch?
 
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