Nun, ich halte von der Versicheurngswirtschaft auch nicht allzuviel, wobei ich da eher die einzelnen Laberbacken der Makler und Vertreter vor mir sehe, weniger die Gesellschaften als solche. Und wenn ich den Absatz lese, denke ich mir eminen Teil über den Anwalt: "Selbst wenn Betreiber eines Geschäfts keine Versicherung abgeschlossen hätten, müssten sie „nicht zwangsläufig leer ausgehen“. Im Einzelfall können den Versicherer nämlich entsprechende Beratungspflichten treffen, „wonach er auf die Versicherbarkeit des Risikos hinweisen muss“. Unterlässt er dies trotz eines bestehenden Beratungsanlasses, haftet er für die Schäden im Ergebnis „genauso wie im Falle eines Abschlusses der Versicherung“. Die Berliner Richter können sich schon einmal warmlaufen. "
Wie soll jemand über etwas beraten und informieren, was es in diesem Umfang bisher nicht gab? Sind die Berater allwissend? Und wenn nicht haften sie auch dann noch, wenn sie nach besten Wissen und Gewissen beraten haben? Soll man jetzt jede noch so kleine Möglichkeit eines möglichen Versicherungsschutzes darlegen bei Kunden, die in aller Regel so oder so kaum Lust auf derartiges haben und daher ohnehin nicht lesen, was sie an Unterlagen bekommen?
Ich sehe hier 2 Seiten. Die Frage ist, ob diese Bestriebsschließungen tatsächlich auf solche Pandemien ansetzen sollten oder eben auf die Schließung einzelner Betriebe durch Infektionskrankheiten. Aber da sind wir wieder am Punkt, dass man dazu exakt das VErtragswerk kennen muss, auf dem der jeweilige VErtrag fusst. Ohne ist eine BEwertung nicht möglich und diese sind auch nicht einheitlich. Schon daher finde ich die Aussage des Anwalts zumindest diskutabel in der Pauschalität. Es mag (und wird?) Verträge geben, wo seine Argumentation greift. Aber so allumfassend wie er sich hier gibt, daran habe ich erhebliche Zweifel. Seine Argumentation klingt ja danach als wären derlei Verträge standardisiert und immer gleich...