Privathaftpflicht: Deckungssumme

  • Ersteller Ersteller Mickey Cohen
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Also in dem Vertrag meiner Haftpflicht steht in etwa, ich müsse zu einem Vergleich vor Gericht bereit sein, da ich ansonsten die darüber hinaus anfallenden Kosten selbst tragen müsse, wenn aufgrund meines Verhaltens kein Vergleich zustande kommt. Ist das bei RV anders? Gibt es da Ausschlussklauseln beim Klagen gegen andere Versicherungen?
 
ThomasK_7 schrieb:
Das eine RV eh nichts bringt, hast Du (als Versicherungsmitarbeiter) jetzt gesagt.

Was soll sowas? Kennen wir uns?

Woher soll ich als angeblicher Versicherungsmitarbeiter wissen was vor Gericht passiert oder treten auch RVs nie ein und man braucht eine RV für die RV um überhaupt vor Gericht zu kommen?

Wieso muss jeder, der die Banken- und Versicherungsbranche nicht für 100% Verbrecher hält bei einer Versicherung arbeiten?

Ist jeder der nicht alle Polen für Diebe hält selbst ein Dieb oder Pole? Ist jeder der nicht alle Blondinen für blöd hält selbst blöd oder blond?

Hört doch endlich mit eurem 1 oder 0 Blödsinn auf. Die Welt ist kein Computer.

Ich bin keine 18 mehr und hab nicht erst einmal eine Versicherung gebraucht oder Bank genutzt und habe noch nie eine RV gebraucht. Ich kenne auch niemand. Damit sage ich nicht, dass es das nicht gibt aber euer 100% Quatsch ist und bleibt Bullshit.
 
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Entschuldige, ich habe Dich mit Chothoclate verwechselt.
Den 100%, schwarz-weiß Vergleich hast allein Du hier in den Thread gebracht. Diese Jacke ziehe ich mir nicht an.
 
Ich hab Dir auch keine Jacke angezogen, von mir kommt der schwarz weiß 100% Quatsch aber mit Sicherheit nicht. Ich habe mich nur dagegen gewehrt, dass Versicherungen hier immer die Bösen sein sollen und habe dies als SCHWARZ bezeichnet. Ich habe von Anfang an gesagt, dass es zu Problemen kommen KANN, aber eben nicht muss.

Ich habe gesagt, dass es eben nicht so ist, dass immer ab Summe X alles getan wird um nicht zu zahlen, was hier erzählt wird <--- Schwarz
Desweiteren habe ich gesagt, es ist auch nicht so, dass immer anstandslos gezahlt wird, weil ich keine Lust hatte genau das als Antwort zu kriegen, bekam ich aber trotzdem, siehe Osterhasen Spruch <--- Weiß

Und in die Kerbe SCHWARZ hast Du sehr wohl geschlagen.
ThomasK_7 schrieb:
Das hat nichts mit schwarz und weiß zu tun, sondern ist bei Summen von 50 Mio.+ bestimmt die Realität.
 
Hab mir den Bericht gerade einmal angesehen und es scheint so zu sein wie ich vermutet habe "Neuartiges Virus das noch nicht in den Bedingungen verankert ist" ist exakt die gleiche Begründung.

@uincom, Ja ich finde es auch unverschämt, du als mündiger Bürger sollst doch tatsächlich Verträge lesen bevor du sie unterschreibst, eine wahre Zumutung. Im übrigen sind Versicherungsbedingungen (bewusst) heute so formuliert, dass jedes Grundschulkind diese versteht.

Trotzdem steht es dir natürlich frei zu klagen, dem Rechtsanwalt ist das nur recht, er bekommt sein Geld ja so oder so.
 
Ehrlicherweise verstehen viele Laien Verträge nicht und die Verträge sind auch bewusst so gestaltet. Einerseits durch Begriffe, andererseits durch Verschachtelungen und Verweise. Zuletzt dann aber auch durch die Länge.

Die angedachte Verständlichkeit ist de facto nicht gegeben.
 
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Das hat sich m.M.n in den letzten 10 Jahren deutlich verbessert, wobei ich auch nicht von Verträgen spreche sondern, wie bereits gesagt, von Versicherungsedingungen.
 
Sind denn die versicherten Infektionsschutzkrankheiten üblicherweise abschließend in so einem Vertrag oder in den Versicherungsbedingungen aufgezählt?
 
Kann ich dir nicht sagen, müsste man in den jeweiligen Bedingungen nachlesen. Kann auch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein.
 
@ThomasK_7
vermutlich, da aber im Geschäftsbereich auch viele Individualverträge rumgeistern aknn man das ohne Vertragswerk natürlich nicht gesichert sagen. Aber im allgemeinen sind die Verträge heute sehr genau, nicht schwammig und weitgehend auch für Laien verständlich. Das ist heute alles gesetzlich verankert. Wenns ne uralte Police mag das noch anders aussehen, aber in der absoluten Mehrheit der Fälle regen sich die Leute auf, die irgendwas unterschrieben haben ohne es zu lesen und zu verstehen. Die Zeiten versteckter Klauseln und Ausschlüße ist in DE seit Jahren vorbei. (Seit 2007 und der Neufassung des VVG)
 
Nun, ich habe mal Tante Google angeworfen und einen sehr interessanten Bericht zu diesem Fall aus "Versicherungswirtschaft-heute" gefunden. Nachzulesen hier.
Ich finde, dieser Artikel beschreibt genau zutreffend die auch von mir vertretene These.
Der BGH wird hierüber wohl zu entscheiden haben, sofern die Versicherer nicht einlenken.
Mir wäre das als Betroffener eine erstinstanzliche Klage wert, ggf. Beitritt einer Sammelklage .
 
Nun, ich halte von der Versicheurngswirtschaft auch nicht allzuviel, wobei ich da eher die einzelnen Laberbacken der Makler und Vertreter vor mir sehe, weniger die Gesellschaften als solche. Und wenn ich den Absatz lese, denke ich mir eminen Teil über den Anwalt: "Selbst wenn Betreiber eines Geschäfts keine Versicherung abgeschlossen hätten, müssten sie „nicht zwangsläufig leer ausgehen“. Im Einzelfall können den Versicherer nämlich entsprechende Beratungspflichten treffen, „wonach er auf die Versicherbarkeit des Risikos hinweisen muss“. Unterlässt er dies trotz eines bestehenden Beratungsanlasses, haftet er für die Schäden im Ergebnis „genauso wie im Falle eines Abschlusses der Versicherung“. Die Berliner Richter können sich schon einmal warmlaufen. "

Wie soll jemand über etwas beraten und informieren, was es in diesem Umfang bisher nicht gab? Sind die Berater allwissend? Und wenn nicht haften sie auch dann noch, wenn sie nach besten Wissen und Gewissen beraten haben? Soll man jetzt jede noch so kleine Möglichkeit eines möglichen Versicherungsschutzes darlegen bei Kunden, die in aller Regel so oder so kaum Lust auf derartiges haben und daher ohnehin nicht lesen, was sie an Unterlagen bekommen?

Ich sehe hier 2 Seiten. Die Frage ist, ob diese Bestriebsschließungen tatsächlich auf solche Pandemien ansetzen sollten oder eben auf die Schließung einzelner Betriebe durch Infektionskrankheiten. Aber da sind wir wieder am Punkt, dass man dazu exakt das VErtragswerk kennen muss, auf dem der jeweilige VErtrag fusst. Ohne ist eine BEwertung nicht möglich und diese sind auch nicht einheitlich. Schon daher finde ich die Aussage des Anwalts zumindest diskutabel in der Pauschalität. Es mag (und wird?) Verträge geben, wo seine Argumentation greift. Aber so allumfassend wie er sich hier gibt, daran habe ich erhebliche Zweifel. Seine Argumentation klingt ja danach als wären derlei Verträge standardisiert und immer gleich...
 
Du hängst Dich an etwas aus dem Artikel auf, was nicht zur Kernfrage gehört.

Es gibt im vorliegenden Fall Analogien aus anderen Rechtsbereichen mit BGH-Rechtsprechung, wo im Vertrag auf Gesetzestext verwiesen wird, abstrakt lediglich mit Nennung des Gesetzes (a) oder auch wortwörtlichen Teilübernahmen mit direktem Verweis auf das Gesetz (b) oder ohne (c).
Ich finde es noch ok, wenn eine Versicherung aktuell sagt, sie sei noch in rechtlicher Prüfung, aber definitive Ablehnungen bei Fällen (a) und (b) halte ich für das angeprangerte typische Gebahren der xxxxxxxxx Leistungsabweisung.
Für xxxxxxx fällt mir gerade nicht das passende Wort ein.
 
Es gehört zur Kernaufgabe einer Versicherung, unberechtigte (auch vermeintliche) abzuwehren. Zum Wohle der VErsicherungsgemeinschaft. Die Versicherung verliert oder gewinnt damit nicht wirklich was. Die holen ihr Geld nicht dadurch rein, Ansprüche abzulehnen. Die haben ihre Kosten zu diesem Zeitpunkt allesamt längst drin. Versicherungsleistungen gehen NICHT auf Kosten einer VErsicherung. NIE, wirklich ne. Immer zu lasten der VErsicherungsgemeinschaft. Ich kann deine Argumentation und deine Schlußfolgerungen daraus daher nicht nachvollziehen. Da gäbe es ganz andere Baustellen wie zum Beispiel, dass die VErsicherungen erfolgreich durchgesetzt haben, dass sie vertraglich zugesicherte Zinsen nicht zahlen müssen bei Rentenversicherungen. Das geht nämlich direkt zu lasten der VErsicherung (hätten sie es zahlen müssen) und nicht der versichertengemeinschaft...

ThomasK_7 schrieb:
Du hängst Dich an etwas aus dem Artikel auf, was nicht zur Kernfrage gehört.
Na und ob, denn die ist die, wie der Anwalt da möglichst viel rausholt. dem Anwalt geht es ausschließlich um das bestmögliche Ergebnis für seinen Mandanten und sich. Und wenns auf dem einen Weg nicht geht, dann eben ein noch schwammigerer.
 
Bei Deiner Definition der Kernaufgabe einer Versicherung verwundert es mich nicht, dass Du meine Schlussfolgerungen nicht nachvollziehen kannst. :(
 
Was meinst du was passiert, wenn die VErsicherung ohne große Prüfung schön immer zahlt? Ich sags dir, die Versicherung geht nicht pleite, sondern die Prämien steigen immer weiter, weil der Topf der Versicherungsgemeinschaft gefüllt bleiben muss. Es ist ein absoluter Irrglaube, dass Versicherungsleistungen zu Ungunsten der Versicherung selber gehen. Versicherungsbetrüger mit fingierten Schadensfällen schaden nie der Versicherung, nur den anderen Versicherungsnehmern. Das KApital der Versicherung und das Geld für die Versicherungsleistungen sind 2 völlg voneinander getrennte Geldtöpfe. Wären alle VErsicherungen gleich betroffen (Wechsel der VN bringt also nichts) würde die Prämie immer weiter wachsen, ohne das die VErsicherung selber dabei einen € mehr verdient. Ich mein wie stellst du dir das vor, wie das abläuft? Letztenendes verwaltet die VErsicherung nur das Geld der Versichertengemeinschaft nach dem die kalkulierten Kostenanteile der Prämie abgeführt wurden.
 
ChotHoclate schrieb:
Das hat sich m.M.n in den letzten 10 Jahren deutlich verbessert, wobei ich auch nicht von Verträgen spreche sondern, wie bereits gesagt, von Versicherungsedingungen.

Du bist halt im Lager Versicherung. Das erkennt man an jedem Beitrag.
voll verständlich:
https://www.debeka.de/service/bedin..._gensschadenhaftpflichtversicherung/BAH14.pdf

Kapiert jeder Hauptschüler. Einmal lesen und man weiß Jahre später noch was genau versichert ist und welche der 500 Ausnahmen es gibt. Verbraucherfreundlich ohne Ende.
 
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#54 und #56
Sorry, nur Dünnpfiff von Dir.

Die Kernaufgabe einer Versicherung so zu definieren, ist eine Frechheit.
Deine Vergleiche mit Versicherungsbetrügern sind angesichts der angeordneten Corona-Betriebsschließungen Humbug hoch 3.
Das Kapital der Versicherung und das Geld für die Versicherungsleistungen sind 2 völlig voneinander getrennte Geldtöpfe? Na dann mal her mit Deinen Beweisen!
Und komme jetzt bloß nicht mit Rentenversicherungen! Das ist ein völlig anderer Versicherungszweig.

Die Versicherung im Haftpflichtbereich, wie auch im Sachversicherungsbereich und viele andere, verwaltet nicht das Geld der Versichertengemeinschaft, sondern handelt auf eigene Rechnung und Risiko!
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind heutzutage die absolute Ausnahme.
Es herrschen fast ausschließlich kapitalgedeckte Risikogesellschaften vor.
Natürlich kann eine solche Versicherung auch Pleite gehen und wird dann, durch wiederum private Sicherungsfonds, aufgefangen oder denkst Du, es gibt eine Nachbeitragsveranlagung der Versicherungsnehmer, falls das Geld der Versicherten einmal nicht für alle Auszahlungsansprüche nicht ausreicht?

Die umlagefinanzierten Versicherungen, meist gesetzlicher Natur (Krankenversicherung, Rente, Berufsgenossenschaft) sind wieder eine andere Baustelle.
 
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uincom schrieb:
Du bist halt im Lager Versicherung. Das erkennt man an jedem Beitrag.
voll verständlich:
https://www.debeka.de/service/bedin..._gensschadenhaftpflichtversicherung/BAH14.pdf

Kapiert jeder Hauptschüler. Einmal lesen und man weiß Jahre später noch was genau versichert ist und welche der 500 Ausnahmen es gibt. Verbraucherfreundlich ohne Ende.

Wer ist denn eine Person, für die er einzutreten hat?

Und wer ist ein anderer?

Was sind gesetzliche Haftpflichtbestimmungen?

Und was ist privatrechtlichen Inhalts? Zur Abgrenzung zum Öffentlichen Recht oder Individualabreden?

Vermögensschäden sind also keine Personenschäden. Okay. Und keine Sachschäden. Nunja, okay. Aber was genau sind nun Schäden, die sich daraus herleiten lassen exakt?



Und das sind Fragen, die sich nur im § 1 Abs. 1 stellen. Absatz 2 fängt dann direkt mit einer Verschachtelung an.
 
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ThomasK_7 schrieb:
Sorry, nur Dünnpfiff von Dir.
Ich passe mich meinem Umfeld an....
ThomasK_7 schrieb:
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind heutzutage die absolute Ausnahme.
Allein diese Aussage disqualifziert dich doppelt. (1. Weil unwahr, es gibt derweil 243 deutsche VVaGs und 272 Versicherungs-AGs, Stand 2017, 2. weil hinsichtlich meiner Aussagen kaum unterschiede zwischen VVaG und AG bestehen. Diese liegen woanders. Unter anderem darin, wie GEwinn genutz werden kann. wie dieser GEwinn erwirtschaftet wird, unterscheidet sich dabei jedoch kaum.

Übrigens die ach so seltenen VVaGs nennen sich unter anderem: HUK-Coburg, Signal/Iduna, HDI, DEVK, Hannoversche Leben, Barmenia. Kennt man kaum weil so selten und klein ne?

ThomasK_7 schrieb:
Natürlich kann eine solche Versicherung auch Pleite gehen und wird dann, durch wiederum private Sicherungsfonds, aufgefangen oder denkst Du, es gibt eine Nachbeitragsveranlagung der Versicherungsnehmer, falls das Geld der Versicherten einmal nicht für alle Auszahlungsansprüche nicht ausreicht?
Ganz vergessen: Sowas wie die Münchner Rück kennst du offensichtlich ebenfalls nicht...
 
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