Wer kennt sich mit Privathaftpflichversicherung aus?

Zocker311

Commodore
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Apr. 2015
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4.398
Hallo Zusammen,
ich hab versucht bei einer Freundin die Hintergrundbeleuchtung ihres Fernsehers zu tauschen, leider ist mir dabei trotz aller Vorsicht aus einem mir unbekannten Grund das Display gebrochen.
Kann ich das meiner Privathaftpflich melden, damit sie den schaden ersetzt bekommt oder muss ich das nun selbst zahlen?
Habe auch Grobe Fahrlässigkeit mitversichert.
Was meint ihr? würd mich freuen wenn ihr Tips habt oder ähnliche Erfahrungen
Gruß
 
Melde es doch einfach und du wirst es sehen, ob die Versicherung es übernimmt.
Ich gehe ehr nicht davon aus.
 
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Versicherung anrufen und nachfragen.
Denn ob die das wieder irgendwo ausschließen oder nicht, kann dir nur die unbekannte Versicherung sagen.
 
ich mein als ich beim Wischerblatt wechseln mal eine Windschutzscheibe gesprengt habe, haben die auch gezahlt, das ist der wischerarm ohne Blatt auf die scheibe geknallt und dann war sie gerissen
 
Gefälligkeitsschäden sind grundsätzlich von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Cu
redjack
 
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Was ist ein Gefälligkeitsschaden? Ich helfe beim Möbeltragen oder ich habe keine Ahnung von der Materie und versuche einen Fernseher zu reparieren? :confused_alt:

Ersteres würde ich sagen ja, letzteres eher weniger?
 
Mighty schrieb:
letzteres eher weniger?
ja , schon, aber er hat ja nicht versucht den TV zu reparieren, sondern nur versucht die Hintergrundbeleuchtung (von der ich mal annehme, dass es sich um so ein Zusatzteil aus dem Zubehörhandel handelt) ab, und wieder an zu bauen. Insofern schon etwas, was man Jedem Käufer auch zutrauen kann.

Ich gehe daher davon aus, dass die Versicherung das ohne Murren zahlen wird. Aber Obacht, viele Verträge beinhalten eine Selbstbeteiligung.....
 
Ich meinte schon die Beleuchtung hinter dem Panel, aber kaputt gegangen ist der Fernseher beim aufrichten am Ende, die Reparatur war eigentlich erfolgreich.
 
Die Frage die sich mir da stellt: Welcher Schaden ist denn ueberhaupt entstanden?
Das Geraet ist ja sicherlich schon aelter, sonst waere wohl keine eigene Reparatur vorgenommen worden.

Der Fernseher mit kaputter Hintergrundbeleuchtung duerfe kaum einen Wert gehabt haben, und selbst mit funktionierender Beleuchtung, welchen Zeitwert hat ein alter Fernseher noch?

Und wie war das eigendlich mit der Freundin abgesprochen? Wer haette den "Schaden" bezahlt wenn die Reparatur an sich nicht funktioniert haette?
Warum sollst du jetzt auf dem Schaden sitzen bleiben?
 
oh... aber cyberpirates Rat ist der richtige, nur anrufen bringt gesicherte Erkenntnis...
Ergänzung ()

Hausrat und mmn auch haftpflicht ersetzen mwn den Neuwert.
-> Anrufen ;-)
 
Blende Up schrieb:
haftpflicht ersetzen mwn den Neuwert.
Da ich selber noch keine Versicherung in Anspruch nehmen musste habe ich danach gegooglet.
Und der Konsens scheint zu sein, dass der Zeitwert ersetzt wird, es sei denn man hat anderes in der Police stehen.
 
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ich weis halt nicht ob ich das mit der reparatur erwähnen muss wenn er am ende beim aufstellen kaputt gegangen ist
 
Blende Up schrieb:
Hausrat und mmn auch haftpflicht ersetzen mwn den Neuwert
Grundsätzlich nur den Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert. Neuwert meist nur mit Aufpreis in der Police und dann auch nur für eine gewisse Zeit (zB 36 Monate). Wäre ja sonst Usus und man könnte 15 Jahre alte Geräte zum Neupreis abrechnen.

Zocker311 schrieb:
enn er am ende beim aufstellen kaputt gegangen ist
Dann sollte es meist gedeckt sein. Man sollte aber trotzdem die Vorgeschichte nicht unbedingt erwähnen sondern nur sagen "beim Aufstellen umgefallen".
Genaueres aber wird dir ein Anruf bei der Hotline sagen können.
 
PCGamer007 schrieb:
Grundsätzlich nur den Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert. Neuwert meist nur mit Aufpreis in der Police und dann auch nur für eine gewisse Zeit (zB 36 Monate). Wäre ja sonst Usus und man könnte 15 Jahre alte Geräte zum Neupreis abrechnen.
Also Grundsätzlich sicher nicht. Wir hatten in einem Hotel/Appartment mal einen Einbruch, in der mir fast meine gesamte Foto-Ausrüstung geklaut wurde. Da habe ich den Neuwert bekommen. Mehr noch, die OM-D E-M5 gab es garnicht mehr neu, nur das Nachfolgemodell OM-D E-M5 MarkII, das wurde anstandslos gezahlt, auch alle Objektive absolut neu. Das war aber Hausrat.

1684164680428.png


Haftpflicht scheint aber generell Zeitwert zu ersetzen.

Aber wie schon mehrfach von Vielen hier gesagt, dass Einzige was Klarheit bringt, ist....
ein Anruf bei der... Versicherung!
 
Zocker311 schrieb:
ich weis halt nicht ob ich das mit der reparatur erwähnen muss wenn er am ende beim aufstellen kaputt gegangen ist
Ja, das solltest du. Wenn du es verschweigst und es rauskommt, kriegste zum einen eventuell gar nichts und im Zweifelsfall noch was auf die Finger.
 
Zocker311 schrieb:
ich weis halt nicht ob ich das mit der reparatur erwähnen muss
echt jetzt?
Du musst bei der Schadensmeldung keine wissenschaftliche Arbeit einreichen.
Melde den Schaden einfach.
Wenn die Versichicherung mehr wissen will, fragen sie nach.
Wenn Sie mit deinen ehrlichen(!!!) Antworten auf die Rückfragen nicht einverstanden sind, werden sie dir das schon sagen.
 
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Kannst deiner Freundin schonmal sagen, sie kann sich schonmal nen neuen Fernseher kaufen, den alten aber noch aufbewahren.

Der Zeitwert den sie ersetzt bekommt reicht sowieso nicht für nen neuen Fernseher, auf die Regulierung braucht man also nicht warten.
 
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