Handy Privathaftpflichtschaden

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Robert-Chase schrieb:
Und wenn die Wiederherstellung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, ist auch eine Erstattung in Geld möglich. Kannste in § 251 nachlesen.

§ 251 BGB ist nur andwendbar im Fall von § 249 Abs. 2 BGB. Das ist simple Rechtsanwendung. Zu 95% knickt die Versicherung ein, wenn man denen ein bisschen droht. Die wissen genau, dass "sie" vor Gericht verlieren würden.
Edit: Bevor jemand das liest und die Versicherung verklagt: Man müsste natürlich den Schädiger verklagen. Einen Direktanspruch gegen die Privathaftpflicht hat man nicht.
 
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Lese ich nicht raus (bin aber auch juristischer Laie, hab keine Ahnung wann was angewendet werden darf/kann/muss), in 251 Abs 2 steht klar "Der Schädiger kann [...] wenn unwirtschaftlich [...] bla bla" (frei zitiert). Daraus lese ich nicht, dass der Geschädigte da das Wahlrecht hat.

Aber wenn dem so wäre, darf der Versicherer immernoch kein gebrauchtes Smartphone ankaufen und dem Geschädigten überlassen.
 
Der TE will ja auch eine reparierte Rückseite. Kein Geld, kein anderes Smartphone.
 
Also wenn mir jemand das Handy kaputt macht, dann geh ich nicht zu meiner Privathaftpflicht. Sondern zu diesem jemand. Der hat schliesslich dein Handy kaputt gemacht, und muss es dir ersetzen.

Wenn seine Haftpflicht nur läppische 10€ zahlt (weil er an seiner Versicherung spart) dann ist es so als wenn er dir nur läppische 10€ zahlt.

Ich glaube du bist hier einem Irrtum aufgesessen.
Ergänzung ()

Die Privathaftpflicht ist glaube ich nicht an dieselben regelungen gebunden wie eine KFZ Haftpflicht. Also können die alles festlegen von wenig bis viel, selbstbeteiligung oder keine etc.
 
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Zhalom schrieb:
Also wenn mir jemand das Handy kaputt macht, dann geh ich nicht zu meiner Privathaftpflicht. Sondern zu diesem jemand
Keiner hat je was anderes behauptet.
Zhalom schrieb:
Wenn seine Haftpflicht nur läppische 10€ zahlt (weil er an seiner Versicherung spart)
Teure Versicherungen bezahlen nicht mehr als günstige, der Leistungsumfang ist nur umfangreicher (oder auch nicht und sie sind einfach nur teurer).
Zhalom schrieb:
Die Privathaftpflicht ist glaube ich nicht an dieselben regelungen gebunden wie eine KFZ Haftpflicht.
Doch, der Hauptunterschied ist, dass die Privathaftpflicht keine Pflichtversicherung ist inkl. dessen Folgen.
Zhalom schrieb:
Also können die alles festlegen von wenig bis viel, selbstbeteiligung oder keine etc.
Hat keinen Einfluss auf die Regulierung, wenn es bspw. eine Selbstbeteiligung gäbe hätte dies im Abrechnungsschrieben gestanden. Und in versicherungsbedingungen steht auch nicht "Im Leistungsfall zahlen wir 20% des gesetzlichen Anspruchs des Geschädigten".
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal was anderes:
Im Brief der Versicherung steht sinngemäß. Über 3 Jahre genutzt, 10% vom Anschaffungspreis.
Wieso gehen die von 150€ Anschaffungspreis aus?
Gehe ich von den 800€ aus, dass es zum Verkaufsstart 28. April 2017 in Deutschland gekostet hat, dann bin ich bei 120€ was ja dem Wiederbeschaffungswert aktuell durchaus entspräche. Klar gibt es auch welche von privat für weniger, aber laut google sind 120€ für vom Händler jetzt nicht so weit weg.
 
Wenn man es ganz genau nimmt steht dort, dass sie nicht mehr als diese 10% zahlen (wollen). Nicht das diese 15€ auch diese 10% sind. Wie die auf diesen Betrag kommen wurde nicht erwähnt.
 
Ich würde mal freundlich nachfragen ob man den Rumpfwert richtig berechnet hätte und die Rechnung mit dem damaligen Neuwert präsentieren. Inklusive Hinweis, dass mit der derzeitigen Rechnung der Zustand wie er vorher war nicht hergestellt werden kann und man mit der Leistung der Privathaftpflicht unzufrieden ist - da man jetzt selber regulieren müsste und man ja genau deswegen eine Privathaftpflicht abgeschlossen hätte. Dann schauen was die Antwort ist.
Vielleicht auch erstmal per Telefon um abzuklopfen wie die Bereitschaft der Gegenseite aussieht.
 
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lachZ0fant schrieb:
Wenn man es ganz genau nimmt steht dort, dass sie nicht mehr als diese 10% zahlen (wollen). Nicht das diese 15€ auch diese 10% sind. Wie die auf diesen Betrag kommen wurde nicht erwähnt.
Ok, aber Du hast verstanden worauf ich hinaus wollte und @hallo7 hat es ja nochmal formuliert und einen Rat gegeben.
 
hallo7 schrieb:
man mit der Leistung der Privathaftpflicht unzufrieden ist - da man jetzt selber regulieren müsste und man ja genau deswegen eine Privathaftpflicht abgeschlossen hätte
Das Argument würde ich allerdings nicht bringen ;)
 
Robert-Chase schrieb:
Das Argument würde ich allerdings nicht bringen ;)
Na ja, wenn man sagt:
Nun muss ich im Schadensfall feststellen das trotz Versicherung dennoch selber reguliert werden muss, man durchaus eine Verlängerung dieses Vertrages in Frage stellt. Kosten-Nutzen

@FrankenDoM
Ja habe und hatte ich. ;)
 
lachZ0fant schrieb:
Es war übrigens die Katze die das Teil vom Schuhschrank fegte. Ist für mich so eine art höhere Gewalt und hätte es auf sich beruhen lassen. Aber der Besitzer wollte seine Haftpflicht bemühen "dafür hab ich die doch".
"Dafür" gibt es Haftpflichtversicherungen für Haustiere. Meine erste Frage an den Besitzer des Tieres wäre also gewesen, ob er eine solche hat. Wobei die natürlich genauso "geizig" reagieren können.

Meine Hunde beispielsweise sind beide separat versichert und laufen nicht irgendwo mit. Das ist entspannter, wenn mal was passieren sollte.
 
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Katzen sind Kleintiere und fallen in die PHV, anders als Hunde oder Pferde.
 
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lachZ0fant schrieb:
Nun muss ich im Schadensfall feststellen das trotz Versicherung dennoch selber reguliert werden muss, man durchaus eine Verlängerung dieses Vertrages in Frage stellt. Kosten-Nutze
Du hast aber kein Vertragsverhältnis mit dem Versicherer, das hat nur der Schädiger. Du kannst deine Haftpflichtversicherung bei Versicherer A natürlich (fristgemäß) kündigen wenn du mit der Regulierung von Versicherer B unzufrieden bist, interessiert Versicherer B nur leider kein Stück.
.one schrieb:
Das ist entspannter, wenn mal was passieren sollte.
Das stimmt, ohne Hundehalterhaftpflicht bist du sonst gar nicht versichert und kannst jeden schaden selber bezahlen. Und wie Ash1983 schon sagte, Kleintiere sind beitragsfrei in der PH enthalten.
 
Ich weiß das ich nicht Versicherungsnehmer bin. Ich kenne diesen aber und wir werden das gemeinsam ansprechen müssen.

Daher hab ich es so geschrieben wie ich es geschrieben habe.
 
capitalguy schrieb:
versicherungen lehnen eigentlich immer zunächst den schaden ab, da muss man schon kämpfen. in diesem fall lohnt es sich fast nicht. ein 6 jahre altes smartphone.
Quatsch mit ganz viel Soße. Sicherlich mag es ominöse Versicherer geben, die das so handhaben, es gibt aber auch genug seriöse Versicherungen. Ich weiß am Stammtisch ist das immer anders, in der realen Welt passt das aber schon ;)
 
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uincom schrieb:
Edit: Bevor jemand das liest und die Versicherung verklagt: Man müsste natürlich den Schädiger verklagen. Einen Direktanspruch gegen die Privathaftpflicht hat man nicht.

Zum Glück hast du es noch selber gemerkt, dass die Versicherung hier keine Naturalrestitution leisten muss.

Was mich in dem Falle interessieren würde, ist der Anbieter und Tarif der privaten Haftpflichtversicherung.

15,- € finde ich nämlich auch nicht als angemessen, wenn man schaut, für wieviel die Teile bei Ebay (Kleinanzeigen) noch so gehandelt werden.

Hört sich für mich so an, als hätte man irgendeinen Billiganbieter bei den Versicherungen genommen und wundert sich jetzt bei einem Schadensfall, warum die nicht großzügiger regulieren.
 
Zhalom schrieb:
Wenn seine Haftpflicht nur läppische 10€ zahlt (weil er an seiner Versicherung spart) dann ist es so als wenn er dir nur läppische 10€ zahlt.
Ich würde Mal behaupten, dass man das erst im Schadensfall beurteilen kann, wie gut die Versicherung ist.

Bei so Kleinkram kann man das imho eh nicht beurteilen. Eher bei größeren Dingen. Wenn du jemandem mit dem Fahrrad umfahrst und die Versicherung zahlt 10€, dann ist die wohl Mist.

Generell zahlt ja keine Versicherung gerne. Die wollen dir nicht helfen. Die wollen dir nix auszahlen. Die möchten das Lastschriftmandat für dein Konto haben, sonst nix.

Versicherungen sind börsennotierte Unternehmen. Da geht es nicht um Nächstenliebe, sondern um Rendite. Deren Job ist es also die so wenig wie möglich und so viel wie nötig auszuzahlen...^^
 
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Bedeutet, jedes Autohaus will auch nur dein Geld aber dir den gekauften PKW dann nicht geben? Und jeder Lebensmittelkonzern würde dir am liebsten nach dem bezahlen die Beine brechen und die Lebensmittel wieder ins Regal räumen? Und jeder Energieversorger lässt dich im Winter frieren, dein Geld hat er ja sowieso?

Versicherer erfüllen ihre vertraglichen Pflichten genauso wie jedes andere Unternehmen.

Gänzlich egal welche Rechtsform.
 
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