Privathaftpflicht: Deckungssumme

  • Ersteller Ersteller Mickey Cohen
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Was etwas problematisch ist, soll eine Versicherung doch das Sicherheits- und Risikobedürfnis abdecken. Sonst könnte man ja auch Lotto spielen.
 
Das psychologische Bedürfnis wird ja abgedeckt, nur beim tatsächlichen Eintritt schaut man schnell in die Röhre. Das ist das große Problem. Beiträge kassieren und mit der Angst Profit machen. Im Ernstfall dann möglichst wenig bezahlen. Nicht ganz unberechtigt der schlechte Ruf von Versicherungen.

edith: bevor wieder die mit ihrer Leseschwäche kommen: Das gilt nicht für alle Fälle und zu 100%. Meistens klappt es gut. Ab und zu geht es aber auch gewaltig schief. "hängt vom Sachbearbeiter ab".
 
Ich bin hier raus. Dann hasst mal weiter die GANZE Branche und schließt am besten nichts ab und wenn doch, dann am besten mit RV und eine RV für die RV...............

Ich frag mich nur, warum wir noch nie Probleme hatte.
 
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uincom schrieb:
Nicht ganz unberechtigt der schlechte Ruf von Versicherungen.
Der basiert auf ganz anderen Gründen, Stichwort VErsciherungsvertreter/-verkäufer. Bis 2007 konnten diese den Kunden erzählen was sie wollten (leicht übertrieben dargestellt) und somit wurde gern das balue vom Himmel versprochen um einen Abschluss zu bekommen. Inzwischen hat das stark abgenommen, da die Vertreter in die Beweispflicht genommen wurden mit den Beratungsprotokollen und auch die Versicherungen selber durch immer längere Provisionshaftung, sprich, kündigt der Kunde innerhalb eines Zeitraums geht mindestens anteilig die Provision flöten, bei PKV und Rentenversicherungen sind das teils mehrere Jahre (inzwischen wohl 5-7 Jahre, je nach Versicherung). Die BErater haben also ein starkes Interesse daran, dass sie die Leute ordentlich beraten, da sonst weder monetär viel hängenbleibt und auch sonst sie eben nun in der Haftung stehen.

Faktisch war dein Vorwurf noch nie haltbar, statistisch werden die allermeisten Fälle völlig unproblematisch bearbeitet. Eine signifikante ANzahl an "Schauermärchen" bezüglich der Zahlungsfaulheit etnpuppt sich bei genauem hinschauen als versuchter Versicherungsbetrug oder ganz klar erkennbare Ausschlüße, die auch ordentlich dokumentiert waren. Es gibt noch heute Menschen, die nicht begreifen wollen, dass zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung nur dann leisten kann, wenn die verursachende Person auch haftbar gemacht werden kann laut Gesetz. Daher werden Schäden von Kindern unter 7 Jahren zum Beispiel nicht ersetzt (zunehmend wird aufgrund der Praxis dennoch geleistet bis zu bestimmten maximalhöhen, basierend auf der Erweiterung der Versicherungsbestimmungen der Versicherer vor allem in Premiumtarifen), schlicht weil dem Gesetz nach Kinder in diesem Alter nicht haftbar gemacht werden können und somit keine Haftung vorliegt. Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder solange sie nicht ihre Aufsichtspflicht verletzten. Und dann haften sie dafür und nicht für das Handeln des Kindes. Es gibt zig andere Beispiele in diese Richtung, in der Versicherer völlig zu Recht Schäden ablehnen, wo der Kunde aber nicht wahrhaben will, dass dies Rechtens ist, auch wenn er es hätte wissen können/müssen.
 
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Ich verstehe deine Einstellung aber auch nicht Uincom, du sagst selber meistens gehe alles gut und nur ab und zu etwas schief (was im übrigen rein menschlich ist und in jeder Situation und jeder Branche passiert) und trotzdem diese Verallgemeinerungen:

  • man schaut schnell in die röhre
  • im Schadensfall zahlen sie eh nicht
  • der schlechte Ruf ist nicht unberechtigt
Etc. Etc.

Wie kann das zusammenhängen, wenn doch meistens alles gut geht?

Ärzte haben nen ganz guten Ruf in Deutschland, unterschiedliche Ärzte kommen trotzdem zu unterschiedlichen diagnosen, es passieren auch Fehler, sei es in der Behandlung als auch bei einer Operation. Hegst du deshalb auch so Groll gegen Ärzte?

Richter sind ebenfalls anerkannte Leute, entscheiden aber sehr häufig völlig aus dem Bauch heraus und fernab der geltenden gesetzte, was ist mit denen?

Mustis hat das gerade sehr schön geschrieben, die Schauermärchen bezüglich der Zahlungsmoral fußen meist in nicht wissen (was als Laie nicht schlimm ist) oder Fehlinterpretetionen von der Rechtslage.
 
Ungeklärte Rechtslage? Die Versicherer selbst sind – wie auch ihr Dachverband, der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft GDV, auf LTO Nachfrage bestätigt – der Ansicht, dass die BSV "im Regelfall nicht greift".

BSV bieten Versicherungsschutz für Unternehmen, deren Betrieb beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger aufgrund Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschlossen wird. Die aktuellen Betriebsschließungen wegen des Coronavirus erfolgen allerdings nicht auf der Grundlage des IfSG, sondern aufgrund der von den einzelnen Bundesländern getroffenen Allgemeinverfügungen. "Und bei Allgemeinverfügungen leistet prinzipiell keine Betriebsschließungsversicherung", sagt Signal Iduna-Sprecher, Claus Rehse.

Auch Allianz-Sprecher Christian Weishuber sieht das so und erläutert: "Die Schließung der Betriebe erfolgt aus generalpräventiven Gründen und nicht, weil von ihnen eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit anderer ausgeht."

Außerdem, so Weishuber, sei Covid-19 "ein neuer Krankheitserreger", der nicht unter die versicherten meldepflichtigen Krankheiten der Betriebsschließungsversicherung falle. Und schließlich liege auch keine Vollschließung des Betriebes vor, da vielen Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben die Abgabe und Lieferung von Speisen weiterhin gestattet sei, diese daher "nicht vollständig" schließen mü ssten.

Scheiss Versicherung, das Risiko ist nicht versichert und die Versicherung zahlt nicht, alles Verbrecher.
Liest du eigentlich nur die Überschrift oder auch den gesamten Artikel?

Jetzt mal eine ernst gemeinte Frage, wir beide schließen einen Vertrag. In diesem Vertrag vereinbaren wir, dass ich von dir 100.000€ bekomme, wenn ich an Krebs erkranke, dafür bekommst du von mir monatlich 100€. Jetzt erkranke ich an dir MS und will von dir 100.000€, würdest du mir die zahlen?
 
ich zitiere mal: "Indes: Ob die Gerichte demnächst die Anbieter von BSV dazu verpflichten werden, den Betreibern von Hotels, Restaurants, Cafes, Gaststätten, aber auch von Vergnügungsstätten wie Clubs und Diskotheken die vollen Versicherungsleistungen zu leisten, gilt juristisch als offen. Im Einzelfall wird es auf die detaillierten Formulierungen in den durchaus sehr unterschiedlichen Bedingungen der Versicherer ankommen."

Ja man musste kein Prophet sein um zu sehen, dass das ganze so pauschal eben keineswegs klar ist. Zudem leisten einige Versicherer auch. Also auch hier zeigt sich wieder, dass die Pauschalverurteilung eben schlicht und ergreifend Blödsinn ist.

Was ich zum Beispiel fragwürdig finde, sind solche Aussagen: "Denn bei den abgeschlossenen Versicherungsprodukten handele es sich in der Regel um sogenannte Summen- und nicht um Schadensversicherungen. Es komme daher gar nicht darauf an, welche Kosten oder Verluste tatsächlich entstanden seien, und damit auch nicht darauf, ob die Einbußen der Betriebe durch staatliche Hilfen gemindert seien. " Ich denke in DE besteht grundsätzlich ein Bereicherungsverbot bei Versicherungen. Es kann doch nicht sein, dass jemand, der entsprechend versichert ist und ihm das dann auch zustünde, gleichzeitig noch eben jene staatlichen Hilfen erhält und dann am Ende besser da steht als wenn er uneingeschränkt sein Geschäft hätte fortführen können. Dann müsste es zwingend eine Prüfung vor Freigabe der staatlichen Hilfen geben, ob eine Versicherung besteht und wenn und diese die Lücken schließt, dann gibt es keinen Anspruch auf die Hilfen, auch sowas wie Kurzarbeit etc. nicht.
 
Es gibt kein grundlegendes Bereicherungsverbot, das fiel mit der Neuregelung des VVG 2008 weg. Ein Bereicherungsverbot gibt es nur in der Krankenversicherung.
 
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Ich rede ja auch nicht von einem Bereicherungsverbot aus Versicherungsverträgen. Das läge hier ja gar nicht vor, wenn die Versicherungsleistung greift, dann bekommt er den versicherten Betrag und bereichert sich nicht. Bereichern würde er sich aufgrund der staatlichen Hilfen, die er zusätzlich bekäme. Die Frage ist eben, warum jemand staatliche Hilfe bekommen sollte, der keinen Schaden erlitten hat, da dieser ihm bereits durch die Versicherung erstattet wurde. Das wäre eine Bereicherung auf Kosten der Allgemeinheit.
 
Also euer Hauptargument ist, dass nicht alle Versicherungen so sind. Wurde halt auch nie behauptet es seien alle. Logischerweise sind es nie alle, das muss man gar nicht erst erwähnen oder dazu schreiben. Wie kommt man überhaupt auf solche Gedanken?

Es sind halt genug so und man weiß nicht im voraus welche es sein werden.
 
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Mein Argument ist das nicht, mein Argument ist:

Für etwas was ich nicht versichert habe, habe ich auch keinen Anspruch auf eine Leistung. Deshalb mein Beispiel.
 
ChotHoclate schrieb:
Scheiss Versicherung, das Risiko ist nicht versichert und die Versicherung zahlt nicht, alles Verbrecher.
Liest du eigentlich nur die Überschrift oder auch den gesamten Artikel?

Jetzt mal eine ernst gemeinte Frage, wir beide schließen einen Vertrag. In diesem Vertrag vereinbaren wir, dass ich von dir 100.000€ bekomme, wenn ich an Krebs erkranke, dafür bekommst du von mir monatlich 100€. Jetzt erkranke ich an dir MS und will von dir 100.000€, würdest du mir die zahlen?

Wir vereinbaren, dass alle in einem bestimmten Paragraphen festgelegten Krankheiten versichert sind, da diese für das Infektionsschutzgesetz ausschlaggebend sind.

Jetzt wird diese Liste vom Gesetzgeber angepasst.

Was wollte ich versichern? Krankheiten, die mir den Betrieb schließen, also eben auch noch unbekannte Erreger? Oder eine bestimmte Liste an bisher bekannten Krankheiten?
 
LAut dem Artikel geht es ja unter anderem darum, dass eben keine Schließung aufgrund des IfSG vorliege sondern die jeweiligen Länder Allgemeinverfügungen erlassen. Und die Betriebsschliessungspolicen leisten wohl im allgemeinen nicht bei Schließungen durch Allgemeinverfügungen. Es läge dann kein versichertes Risiko vor.
 
Idon schrieb:
Wir vereinbaren, dass alle in einem bestimmten Paragraphen festgelegten Krankheiten versichert sind, da diese für das Infektionsschutzgesetz ausschlaggebend sind.

Jetzt wird diese Liste vom Gesetzgeber angepasst.

Was wollte ich versichern? Krankheiten, die mir den Betrieb schließen, also eben auch noch unbekannte Erreger? Oder eine bestimmte Liste an bisher bekannten Krankheiten?

Was ich versichern "wollte" ist völlig egal (lassen wir hier mal bewusst ein Beratungsverschulden aussen vor), relevant ist, was versichert ist. Corona ist bisher nicht in die Liste der meldepflichtigen Krankheiten nach Infektionsschutzgesetz aufgenommen worden.
 
Was nebensächlich ist, wenn die Schließungen nicht auf dem Infektionsschutzgesetz beruhen...
 
Eine Allgemeinverfügung ist in vielen Policen nicht ausgeschlossen. Also eine Unsicherheit zu Lasten der Versicherung? Kann man durchaus so vertreten.

Weiterhin ist relevant was versichert werden sollte. Mit dem Verweis auf konkrete Paragraphen jedenfalls wohl eher ein allgemeines Risiko, als eine abschließende Liste.


Und ja, wir haben im Bekanntenkreis auch zwei Fälle. Und ja, ich habe beiden geraten, die lächerlichen 15% nicht zu akzeptieren. Meine Meinung hierzu deckt sich nämlich mit der von vielen Fachleuten und widerspricht der von Versicherungssprechern.
 
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@ChotHoclate
Da bist Du nicht mehr auf dem aktuellsten Stand. link
Der Coronavirus wurde als meldepflichtige Krankheit in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 IfSG durch die "2019-nCoV"-Meldepflicht-Verordnung aufgenommen. Das Virus ist nunmehr eine meldepflichtige Krankheit im Sinne des IfSG,..

@Mustis
Die Allgemeinverfügung zur Betriebsschließung, erfolgte in meinem Bundesland, explizit unter Verweis auf das Infektionsschutzgesetz! Eine Allgemeinverfügung ersetzt lediglich die Vielzahl einzelner Anordnungen (unpraktikabel).
Die Betriebsschließungen erfolgen also ausdrücklich, für jeden des Lesens und Verstehens Fähigen, auf Grund des Infektionsschutzgesetztes. Wird in Deinem Bundesland bestimmt genau so sein.
Sage mir Dein Bundesland und ich suche es für Dich extra heraus!
 
Ich beziehe mich hier explizit auf die Aussagen aus dem Artikel. Das ist nicht zwingend meine Meinung. Ob ein Verweis rechtlich dann ausreicht ist vll genau der Grund, warum es rechtlich offen ist und es einer Klärung bedarf.
 
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