Handy Privathaftpflichtschaden

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

lachZ0fant

Lt. Junior Grade
Registriert
März 2005
Beiträge
285
Moin,

leider ist mein Handy von dritten beschädigt worden. Schaden wurde der Privathaftpflicht telefonisch gemeldet. Schadenshergang wurde dokumentiert und es wurden aussagekräftige Fotos vom Schaden eingereicht. So wie Vertrag zum kauf des Handys eingereicht.

Handy: Galaxy S8 G950F vom 6/2017

Beschädigt wurde die Rückseite so das dass Glas gebrochen ist und einzelne Stücke rausbrechen/zerbröselt. Sonst keine weiteren Beschädigungen.

Frage: Nun hat die Versicherung den Fall geprüft und einen Handy Rumpfwert von 15€ angesetzt, ist das rechtens?


Handy schreiben.jpg
 
Unrecht ist es nicht, denn Haftpflichtversicherungen legen ihn ihren Versicherungsbedingungen fest, wie Schäden reguliert werden.

Eventuell kann der Inhaber dieser Versicherung noch mal Rücksprache mit der Versicherung halten, dass man das Handy reparieren lässt und man diesen Schaden ersetzt bekommt, aber dass man es bekommt, ist nicht sicher.

Man könnte ja auch durchblicken lassen, dass man unzufrieden ist mit der Regulierung und man sich überlegt, ob das andere Versicherungen nicht besser regulieren.
 
Die Versicherung reguliert auf Basis eines angenommenen Zeitwertes (10% des Anschaffungswertes bei älter als 3 Jahren laut Schreiben)

Ob das nun üblich ist, kann ich nicht beurteilen, würde mir aber die Differenz der Wiederbeschaffung zu einem gleichwertigen Gerät beim Verursacher holen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Goldsmith
Anderer Gedankengang: Vielleicht ist es auch eine Überlegung wert, ob du deswegen überhaupt deine Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nimmst.

Primär soll eine Privathaftpflichtversicherung existenzbedrohende Schäden vermeiden.

Solltest du den Schädiger kennen, kann man sich vielleicht unter der Hand auf, keine Ahnung, 20,00 €, 2 Kasten Bier etc., einigen.

Gebraucht bekommt man das Teil schon für 50,00 €. Die Funktion ist ja nicht beeinträchtigt, deshalb würde ich (!) für 15,00 € den Fall definitiv nicht über meine PHV regulieren lassen.

Sollte man die PHV wechseln, wird man auch gefragt, ob und wie viele Schäden man in den letzten Jahren bei anderen PHV reguliert hat.

Wäre das jetzt das aktuellste iPhone für 1000,00 €, okay, aber so?

Meld' dich mal, wenn es etwas neues gibt. :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Gurkenwasser, mrdeephouse, nvidia4ever und 5 andere
Was ist denn das Ziel des TE?

Will er ein neues Handy, eine Reparatur, eine Entschuldigung vom Schädiger?

In jedem Fall scheint die Versicherung der falsche Ansprechpartner zu sein. Wäre mir aber auch egal, denn der Schädiger ist für mich immer der richtige Ansprechpartner.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: knoxxi
versicherungen lehnen eigentlich immer zunächst den schaden ab, da muss man schon kämpfen. in diesem fall lohnt es sich fast nicht. ein 6 jahre altes smartphone.
 
Du hast Anspruch auf den Zeitwert der beschädigten Sache, die Regelnutzungszeitist abgelaufen = Zeitwert nahezu 0, deshalb bekommst du nur eine geringe Entschädigung.

Ist völlig rechtens und in Ordnung, oder hast du erwartet die Versicherung bezahlt dir jetzt ein nigelnagelneues Smartphone für 1000?

würde mir aber die Differenz der Wiederbeschaffung zu einem gleichwertigen Gerät beim Verursacher holen.

Kann man versuchen, vielleicht ist er dumm genug und zahlt es, Anspruch darauf besteht aber keiner.
 
Zuletzt bearbeitet:
Versicherungen verarschen dich natürlich oft, aber das Handy war auch einfach nichts mehr wert. Ich würde daher Naturalrestitution verlangen. D.h. sie sollen dir das gleiche Handy wieder besorgen in ähnlichem Zustand. Die Entschädigung in Geld ist nur die Ausnahme und nicht die Regel.

Den logischen Bruch sieht man aber auch gut im Schreiben. Erst faseln die von § 249 BGB und dass der ursprüngliche Zustand herzustellen ist. Der ursprüngliche Zustand ist, dass du ein Handy hast. Wie aus Handy plötzlich Geld wird, lassen die natürlich offen. :daumen:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: .one
Hab einer Bekannten mal unabsichtlich das Handy runtergworfen und es ist hatte danach einen Displaybruch und Kantensprung. War damals ein mittelaltes iphone (nicht das neueste) und habs der Versicherung übergeben.

Die haben ihr gesagt sie kann ein gebrauchtes/refurbished Modell (gleiches natürlich) kaufen und die Rechnung einreichen. (Waren damals glaub ich 200-300€, Neuwert waren um die 500€)

Also ja, ich kenne es auch so, dass man das gleiche Modell in ähnlichem Zustand wie vor dem Unfall ersetzt bekommt.
 
capitalguy schrieb:
versicherungen lehnen eigentlich immer zunächst den schaden ab, da muss man schon kämpfen.
Mir wurde noch nie ein Schaden abgelehnt und auch im Bekanntenkreis nicht.
hallo7 schrieb:
Also ja, ich kenne es auch so, dass man das gleiche Modell in ähnlichem Zustand wie vor dem Unfall ersetzt bekommt.
Kommt wohl aufs Alter des Gerätes an. Dein Beispiel liest sich eher nicht nach ca. 5 Jahre alt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Gurkenwasser, mrdeephouse, MichaelaRegena und eine weitere Person
capitalguy schrieb:
versicherungen lehnen eigentlich immer zunächst den schaden ab
Ist natürlich völliger Blödsinn (zumal der Schaden TE ja auch anstandslos reguliert wurde) und gehört wohl eher an den Stammtisch.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Gurkenwasser, MichaelaRegena, Buddha1337 und 3 andere
Was will der TE? Am liebsten eine reparierte Rückseite. Denn ich bin tatsächlich, wenn auch alten Handy, immer noch sehr zufrieden.

Es ging mir um den Begriff Rumpfwert der ja offensichtlich nichts mit Anschaffungspreis, Zeitwert oder Wiederbeschaffung zu tun hat.

Älter als 3Jahre und zack nichts mehr Wert. Aber wenn das so korrekt abgerechnet ist, dann ist das für mich ok.
Es ist wie es ist. Kann man nicht einfach mal fragen ob etwas so ok ist? Müssen manche gleich wieder irgendwelche Unterstellungen raushauen?
Dieser Bereich im Forum war echt mal freundlicher.

Es war übrigens die Katze die das Teil vom Schuhschrank fegte. Ist für mich so eine art höhere Gewalt und hätte es auf sich beruhen lassen. Aber der Besitzer wollte seine Haftpflicht bemühen "dafür hab ich die doch".

Auf Handyankaufseiten gab es dafür 80euro und mehr und dort gekauft wäre es noch teurer. Für 50euro hab ich es noch nicht gefunden. Was aber immer noch mehr wären als die lächerlichen 15euro.

Kurz gesagt: eigentlich wollte ich nichts, bin nun von den 15euro dann aber doch enttäuscht.
 
Da kommen die Versicherungstrolle. Wo wurde hier anstandslos reguliert? Die bieten ihm 15€ an. Was wäre der Unterschied zur Ablehnung der Regulierung? Die Versicherung versucht ihn einfach für dumm zu verkaufen. Der Zeitwert mag stimmen. Das Gesetz sieht dennoch Naturalrestitution vor. Der Ersatz in Geld ist und bleibt die Ausnahme.
 
Wenn eine Reparatur unwirtschaftlich ist kannste noch soviel Naturalrestitution verlangen, kriegste nicht und es besteht auch kein Anspruch darauf.

Was der Unterschied zur Ablehnung ist? Der Anspruch wurde anerkann, nur die Höhe ist diskutabel.
 
Lies das Gesetz. § 249 Abs. 1 BGB regelt eindeutig Naturalrestitution als Regelfall. Es besteht ein Anspruch drauf und man kriegt es auch. Als wäre Reparatur nur der einzige Weg der Naturalrestitution. Plottwist: Man kann auch ein gebrauchtes Handy in ähnlichem Zustand kaufen.

Faktisch wurde die Regulierung abgelehnt. Das Angebot in Höhe von 15 € ist lächerlich. Bei einer Ablehnung hätte man 15 € weniger bekommen.
 
Und wenn die Wiederherstellung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, ist auch eine Erstattung in Geld möglich. Kannste in § 251 nachlesen.

Und ob der Geschädigte jetzt selber Ersatz für 15€ beschafft oder die Versicherung ihm eines für 15€ beschafft (was nicht üblich und auch überhaupt nicht möglich ist, weil die Versicherung dann als Händler auftritt, was sie nicht darf) spielt überhaupt keine Rolle.

Aber kannst ja klagen wenn du unbedingt willst, dass der Versicherer dir n Handy kauft, wirste keinen erfolg mit haben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MichaelaRegena
In § 251 BGB steht aber auch nicht, dass man dann die Leute mit einem schlechten Taschengeld abspeisen kann.

Für 15 Euro jedenfalls scheint es keinen Ersatz zu geben, für 50 Euro oder so hingegen schon.
 
Ich hatte einen ähnlichen Fall, meine Tochter hatte das Tablet einer Schulkameradin versehentlich beschädigt, meine Haftpflicht wollte diesen Schaden mit 50 Euro regulieren.

Was dem Zeitwert des Gerätes nicht annähernd entsprach und man es schon gar nicht hätte kaufen können, auch nicht gebraucht.

Nach einem Telefonat mit dem Versicherungsvertreter, habe ich deutlich gemacht, dass ich damit alles andere als zufrieden bin, ich noch nie einen zu regulierenden Schaden gehabt habe und ich mir überlege, ob ich die Versicherung wechseln muss.

Erstaunlicherweise war man dann auf einmal bereit, 120 Euro zu bezahlen, was wir dann angenommen haben, weil das ungefähr der entstandene Schaden war.
 
Ja, wenn man einen kleinen Vertreter vor Ort hat kann man durchaus mit Kündigung drohen, denen tut das im Portemonaie relativ schnell relativ weh.
Ergänzung ()

Entweder bist du der Meinung Recht zu haben und willst dieses bekommen oder halt nicht, ob dir das den Aufwand dann wert ist musst du selber entscheiden, ob du dann vor Gericht Recht bekommst steht ja so oder so auf einem anderen Blatt. Aber dann kannst wenigstens auf den Richter schimpfen anstatt auf die böse Versicherung.

Keine Ahnung wie fachkundig uincom ist, aber meine Meinung von Juristen ist wahrscheinlich nicht anders als deine über Versicherungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Goldsmith
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen

Zurück
Oben