Probleme mit dem Vermieter

chappy086

Banned
Registriert
Dez. 2006
Beiträge
2.118
Hallo Leute

Mein Vermieter ärgert mich schon sehr. Er klopft fast täglich öfters bei mir an der Tür.
Entweder er hat langeweile und will quatschen. Oder er braucht Hilfe beim PC. Oder ich soll ihm in der Werkstatt helfen. Ich hab nie Ruhe.
Jetzt meine Frage Nummer 1: Darf er das?

Dann ist letztens passiert dass unser Schlafzimmer nach Benzin gestunken hat weil er in der Werkstatt seinen Tank in die Grube ausgelassen hat. Ihm war es relativ egal, er sperrt die Werkstatt zu und lässt mir somit nicht die Möglichkeit zu lüften.
Frage 2: Was kann ich tun.

Schimmel ist im Kinderzimmer aufgetaucht (Ist e nicht in Verwendung, dort hausen meine 2 Katzen). Er gibt mir die Schuld. Er meint ich lüfte nicht.
Wir lüften jedoch täglich mehrmals.
Das Fenster ist beinahe immer offen. Jetzt kommt er letztens rein und will mir vorschreiben dass ich alle Rollo immer offen haben muss. Ein Fenster ist genau gegenüber vom Fernseher und da ist halt die Rollo immer zu.
Frage 3: Darf er mir das vorschreiben?

Die Betriebskostenabrechnung ist ein weiterer Punkt.
Ich hab 95m² und lebe unten in dem Haus, er hat 150m² und lebt oben. (Die Werkstatt nimmt unten den restlichen Platz weg, die benutze ich aber nicht). Jetzt frage ich mich (Frage 4:). Kann er einfach die Gemeindeabgaben teilen? Sollte das nicht nach m² abgerechnet werden?

Weiters hat er mir am Anfang gesagt beim Einzug er habe KEINEN Schlüssel zur Wohnung.
Ich hab rausgefunden dass er einen hat. (Hab mich 1 mal ausgesperrt und musste hinein).
Frage 5: Darf er einen haben?
Ich glaube er betritt die Wohnung wenn ich nicht da bin.
 
naja zu 1.
ob der das darf - sicher
wenn du ihm aber sagst er soll des sein lassen du magst des ned das er immer kommt
dann fällt des unter belästigung/ gegebenenfalls ruhestörung

zu 2.
kA

zu 3.
nein dazu müsste is im mietvertrag stehen

zu 4.
kA

zu 5.
schlüssel darf er meines wissens nach nur mit deiner genemigung besitzen

hier hilft trick 15 aus der trickkiste einfach nen kleinen fetzen papier zwischen tür und rahmen klemmen wenn jemand die tür öffnet fällt dieser meist unbemerkt raus und man weis das da jemand die tür geöffnet hat ^^
sowas kennt man zwar nur von billigen krimis is aber dennoch ne nützliche methode ^^
 
... wenn er dich belästigt darf er das nicht solltest du ihm aber sagen.

... Benzin in die Grube, welche Grube?

... ob der Schimmel durch von außen eindrückender Feuchtigkeit kommt musst du fest stellen lassen oder versuchen selbst dahinter zu kommen. Dein Rollo kann zu bleiben.

... sollte nach pro m² berechnet werden. Zumindest kenne ich kein anders lautendes Mietrecht.

... er darf deine Wohnung nicht ohne deine Erlaubnis betreten und keinen Schlüssel von der Wohnung haben.
(alle Tipps ohne Gewähr)

... ich würde an deiner Stelle ausziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Nein. Du mietest seine Wohnung. Wo soll da die Pflicht zur Mitarbeit bei irgendwas entstehen?
2. Mietminderung androhen und auch durchsetzen.
3. Nein. Übrigens liegt Schimmelbildung fast nie am Lüften. Hab ich neulich mal einen Bericht drüber gesehen. Wissenschaftlich begründen kann ichs aber nicht.
4. Teilen im Sinne von 50/50 mit Sicherheit nicht. Errechnet sich nach m².
5. Bin mir nicht sicher ob er einen haben darf. Auf gar keinen Fall darf er aber in deine Wohnung ohne deine Zustimmung.
 
hallo und guten tag,

vorneweg: so was kann am besten der ansässige mieterbund klären.
kostet ein paar euros - aber die hilfe ist qualitativ ganz klar gegenüber den aussagen hier vorzuziehen.......

kurz und knapp:
frage 1: nein
frage 2: frage mal "wegen in grube ablassen" bei der feuerwehr nach....
frage 3: nein
frage 4: entweder nach personen oder nach qm - aber die vermieter rechnen da immer gerne so, das es für sie am billigsten wird
frage 5: ganz klar - nein; nur nach zustimmung durch den mieter.....

sodelle - kurze hilfe aus

gruß
digge
 
Zuletzt bearbeitet:
zu 5...: er darf deine wohnung nicht betreten!!! auser in notfällen (wie z.b. einer hat nen herzinfakt, oder die wohnung brennt... o.ä.)
zu 4.: denke du musst nur das bezahlen wo du auch wohnst... also du solltest nicht mehr bezahlen als für 95m²
zu 3.: nein darf er nicht. (denk ich zumindest mal)
zu 1.: sag ihm das er dich in ruhe lassen soll... er darf dich nicht zwingen ihm zu helfen oder irgentwie mit ihm zu reden. (auser du willst das) wenn ers trozdem macht dann greif zu härteren maßnahmen...
 
nicoc schrieb:
... wenn er dich belästigt darf er das nicht solltest du ihm aber sagen.

... Benzin in die Grube, welche Grube?

... ob der Schimmel durch von außen eindrückender Feuchtigkeit kommt musst du fest stellen lassen oder versuchen selbst dahinter zu kommen. Dein Rollo kann zu bleiben.

... sollte nach pro m² berechnet werden. Zumindest kenne ich kein anders lautendes Mietrecht.

... er darf deine Wohnung nicht ohne deine Erlaubnis betreten und keinen Schlüssel von der Wohnung haben.
(alle Tipps ohne Gewähr)

... ich würde an deiner Stelle ausziehen.

Naja ein Loch im Boden in der Werkstatt wo man runterklettert um Autos zu reparieren :)
 
Oh das hatte ein Arbeitskollege von mir auch so gehabt aber nicht mit dem Vermieter sondern mit dem nachbarn.
Also zuerst solltest du ihn freundlich dadrauf hinweisen das er dich nervt und das mit dem Schlüssel geht garnicht.
 
Sledge schrieb:
... 3. Nein. Übrigens liegt Schimmelbildung fast nie am Lüften. Hab ich neulich mal einen Bericht drüber gesehen. Wissenschaftlich begründen kann ichs aber nicht.

... wenn Feuchtigkeit oder Nässe von außen durch drücken (Mauer, Dach) oder aber wenn es von unten (Keller) hochdrückt.
 
zieh aus
 
Er hat einen 2. Stromzähler eingebaut. Und er will dass ich den Strompreis mit 3 multipliziert zahle. Weil er hat eine Photovoltaikanlage am Dach und meint er habe das so berechnet. :)
 
frage 1: hart aber herzlich mit worten deutlich machen dass du deine ruhe haben willst. wirkt das nicht, verlange geld für deine mühen. dann hat sich das erledigt.

frage 2: filmen wenn möglich und dem zuständigen amt melden. müsste irgendwas mit umweltbehörde oder so sein.

frage 3: nein er kann dir nicht vorschreiben, dass du dein rollo hochmachen musst. wenn der schimmel tatsächlich von innen kommt, tapete ab und mit isopropanol entfernen. kommt der schimmel wieder, ist er von außen. dies dem vermieter nach zu weisen, bedeutet ein sehr teures gutachten erstellen lassen. und dann zieht sich das auch nicht ewig hin. selbst wenn du dein recht bekommst, muss er erst mal was machen. auch das dauert wieder. wenn du dir sicher bist, dass der schimmel von außen kommt, zieh aus. ich habe noch nie erlebt, dass jemand einen papierkrieg gegen einen privaten vermieter durchgezogen hat. kostet zu viel nerven.

frage 4: ka

frage 5: zumindest betreten darf er sie ohne deine erlaubnis nicht. es sei denn jemand schwebt in lebensgefahr (zb es brennt und er will die katzen retten)

ich würde mich nicht weiter rumärgern. schimmel von außen kommt immer wieder. ich würde ausziehen und ihn wegen dem benzin an scheißen.
 
Wie? Du sollst für Strom den dreichfachen Preis zahlen? Hakt es bei dem oder was? Wer ist so dämlich und verbraucht seinen selbst hergestellten Strom? Alle die ich kenne leiten ihren Strom zu 100% in das Netz ein, weil sie dafür den doppelten Preis bekommen den eine KW/h aus der Steckdose kostet.
 
also ich würd erstmal alles mit ihm besprechen und ihm sagen das es so nicht geht. auf ner anständigen basis. wenn das nicht klappt geh zum mieterbund, die haben da sehr gute anwälte und personal die schreiben dir nen brief der sich gesalzen hat. aber wie gesagt erstmal mit ihm reden, es kommt bisschen assi meiner meinung nach wenn der vermieter ohne irgendwas direkt nen brief vom mietverein erhält
 
man baut sich also ein PVanlage aufs Dach damit der Strom teurer wird. Praktisch :D dann muss ich mir auch sowas kaufen, mein Strom ist ja noch viel zu billig :evillol:

du hast doch garnix von der PV anlage. die speist den strom direkt ins öffentliche netz ein und er bekommt die menge rückvergütet.
sekr komischer vermieter ^^
 
Du musst nur die Quadratmeter bezahlen die du auch nutzt. Schau mal wieviel Quadratmeter im Mietvertrag stehen und wieviel es in Wirklichkeit sind. Einfach mal ausmessen.
Soweit ich weiss darf der Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung haben, diesen aber nur in Notfällen oder anderen schwerwiegenden Gründen z.B. oder so benutzen.
100% sicher bin ich mir da aber auch nicht. Fakt ist aber das er deine Wohnung nicht einfach so betreten darf, schon garnicht in deiner Abwesenheit.
Was Du mit deinen Rollos machst ist ganz alleine deine Angelegenheit und geht den nix an.

Wenn ich du wäre würde ich mich einfach mal nach einer neuen Bude umsehen und mir mal ganz genau deinen jetzigen Mietvertrag durchlesen.
Wenn man erstmal richtig Streit mit seinem Vermieter hat macht es auch keinen Spass da weiter zu wohnen.
Ich glaube aber du solltest dich mal auf anderen Seiten schlau machen z.B.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Abstand.htm

http://www.mieterbund.de/home.html
 
Besorge Dir einen neuen Schließzylinder und Ruhe ist. Der hat in deiner Wohnung ohne deine Erlaubniss nichts zu suchen. Ist ein Grund für das fristlose kündigen des Mietvertrages.
 
dein vermieter hat einen dachschaden. zahl den verbrauchten strom, renn nicht immer an die tür, wenn der klingelt, lass den stehen. stell deine rollos so ein wie du das möchtest. wechsel das türschloß SOFORT. er hat in deiner wohnung nichts zu suchen, ohne deine zustimmung. wenn du mal ausziehen solltest, dann machst du das alte schloß wieder in die tür.
 
Zurück
Oben