DaBas
Lt. Commander
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Verbraucherschutz ist aber nicht, wenn wie so einzelne Experten sich exakt die gleiche Hardware (z.B. CPU) bei mehreren Händlern bestellen, dann zu Hause testen, welche von denen sich am besten takten und dabei möglichst wenig Spannung benötigen und dann die beste CPU behalten und die anderen zurückschicken, obwohl ebenfalls voll funktionsfähig und den angegebenen Spezifikationen entsprechen.ErnstHaft99 schrieb:Du kannst dich aufregen wie du willst. Es ist EU-Recht und es hat den Sinn des Verbraucherschutzes.
Das ist schamloses Ausnutzen des EU-Rechtes. Den Schaden haben dann die Händler, welche die Ware dann meistens nur noch als B-Ware verkaufen können. Rein rechtlich ist so ein asoziales Verhalten leider sauber und die Händler können kaum etwas dagegen unternehmen. Was sie aber tun können, wenn Kunden durch solch ein Gebahren auffällen, ist, diese Art von Kunden auf eine interne Blacklist zu setzen, sodas diese Spezie von Kunden dort keinerlei Ware mehr bestellen können. Haben sie sich dann selbst zuzuschreiben.
