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Ratlos, 3 weiße 9070 XT zur Wahl
- Ersteller Javeran
- Erstellt am
ErnstHaft99
Lieutenant
- Registriert
- März 2025
- Beiträge
- 751
Was für euch Gebrauchtware ist, interessiert nunmal die Rechtslage nicht.DaBas schrieb:Für mich ist das aber auch Gebrauchtware. Neuware ist es nur dann, wenn die Ware sich in der versiegelten Originalpackung befindet. Es ist keine Neuware mehr, wenn die Ware ausgepackt, "getestet" wurde und dann wieder verpackt zurückgeschickt wird. Es ist dann halt Gebrauchtware, die sich im neuwertigen Zustand befindet.
Wenn eine GPU so getestet wird, kann (!!!) der Händler sie als Neuware verkaufen. Viele machen das nicht genau wegen solcher Diskussionen.
Vertragsrechtl. Themen sind hier immer ein Graus.
Vielleicht mal ein paar weiterführende Erklärungen, weshalb das so schwierig ist:
Es gibt keine eindeutige Festlegung, was als neu und was als gebraucht gilt. Was heute normiert ist, ergab sich aus Gerichtsurteilen.
Im angesprochenen Fall der GPU:
"Das einmalige An- und Ausschalten eines elektrischen Gerätes zu Testzwecken führt nicht automatisch dazu, dass das Produkt zu einer Gebrauchtware wird. Wird das Gerät allerdings über längere Zeit benutzt, ist der Zustand nur schwer als „neu“ zu rechtfertigen. Eine genaue Abgrenzung zwischen Neu- und Gebrauchtware ist jedoch meist im Einzelfall zu beurteilen." haendlerbund.de
Und hier vom OLG Hamm: 4 U 102/13
"Vertrieb von "B-Ware" - Sachen sind erst dann gebraucht, wenn sie vom Hersteller, Verkäufer oder einem Dritten bereits ihrer gewöhnlichen Verwendung zugeführt wurden." -> UWG § 4 Nr. 11; BGB § 475 Abs. 2
Bevor jetzt wieder eine unserer Rechtsexperten am Wort "gewöhnlich" scheitert. Das ist nicht die einmalige in Betriebnahme, sondern eine dauerhafte / mehrfache Verwendung.
weiterhin im Urteil:
Der Umstand, dass Verkaufsartikel nicht mehr original verpackt sind bzw. die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt oder das einmalige Auspacken und Vorführen seitens des Verkäufers (Anm.: auch Käufer) macht diese noch nicht zu gebrauchten Sachen, die unter Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr vertrieben werden dürfen (vgl. § 475 Abs. 2 BGB).
Ich verstehe das moralische Problem. Aber wie so oft, können in diesem Forum 80% nicht zwischen Moral / Wunschvorstellung und Rechtslage unterscheiden. Das zeigt sich immer wieder, ganz besonders wenn Fragen zur Sachmängelhaftung oder dem Kaufrecht auftauchen. Ich kann es leider auch nicht ändern, aber so sieht es aus.
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte nach Einbau einer RX 9070 heftige Spulengeräusche.
Die waren aber auch im Idle und wurden bei Last nicht stärker.
Zudem war der Sound nach Einbau der Grafikkarte gestört und hat geknackst. Das ging sogar so weit, dass der Ton dann in einem Spiel plötzlich komplett weg war.
Ich habe dann das Mainboard getauscht und das war auch das Problem. Anscheinend hat das kleine ASRock B550M-ITX/ac die Karte stromtechnisch nicht verkraftet.
Jetzt habe ich null Spulengeräusche und bin glücklich. (Mein Sound ist auch einwandfrei)
Wenn ihr eine Grafikkarte einbaut und dann Geräusche habt, müssen die nicht immer von der Grafikkarte kommen. Das kann auch im Zusammenspiel mit anderen Spulen passieren.
Wegen Neuware: Eine geöffnete Verpackung macht aus dem Produkt kein gebrauchtes. Auch in einen PC einstecken um die Karte kurz zu testen, macht daraus keine Gebrauchtware (manche Händler machen das tatsächlich auch in der Retourenabwicklung bevor sie die Austauschkarte dem Kunden zuschicken). Jedenfalls aus Sicht des Gesetzes ist das Produkt dann immer noch neu und darf auch so verkauft werden (ob man es selbst noch als neu ansieht, ist eine andere Frage)
In einem Geschäft könnte man zwar die Grafikkarte in der Regel nicht in einem PC testen, aber sie zumindest die Verpackung öffnen um den Inhalt zu inspizieren. Und der Händler darf die Karte danach natürlich noch als neu verkaufen.
Was natürlich nicht geht: 2 Wochen lang mit einer Grafikkarte ein Spiel spielen und dann als Neuware zurückgeben. Dann ist das Produkt gebraucht und der Händler könnte Schadensersatz verlangen, weil er die Karte dann nicht mehr als neu verkaufen kann. Ob man das am Ende merkt, dass damit 2 Wochen lang gespielt wurde, ist natürlich eine andere Frage.
Hier steht das relativ ausführlich: https://jurarat.de/verpflichtet-das-oeffnen-der-verpackung-zum-kauf
Die waren aber auch im Idle und wurden bei Last nicht stärker.
Zudem war der Sound nach Einbau der Grafikkarte gestört und hat geknackst. Das ging sogar so weit, dass der Ton dann in einem Spiel plötzlich komplett weg war.
Ich habe dann das Mainboard getauscht und das war auch das Problem. Anscheinend hat das kleine ASRock B550M-ITX/ac die Karte stromtechnisch nicht verkraftet.
Jetzt habe ich null Spulengeräusche und bin glücklich. (Mein Sound ist auch einwandfrei)
Wenn ihr eine Grafikkarte einbaut und dann Geräusche habt, müssen die nicht immer von der Grafikkarte kommen. Das kann auch im Zusammenspiel mit anderen Spulen passieren.
Wegen Neuware: Eine geöffnete Verpackung macht aus dem Produkt kein gebrauchtes. Auch in einen PC einstecken um die Karte kurz zu testen, macht daraus keine Gebrauchtware (manche Händler machen das tatsächlich auch in der Retourenabwicklung bevor sie die Austauschkarte dem Kunden zuschicken). Jedenfalls aus Sicht des Gesetzes ist das Produkt dann immer noch neu und darf auch so verkauft werden (ob man es selbst noch als neu ansieht, ist eine andere Frage)
In einem Geschäft könnte man zwar die Grafikkarte in der Regel nicht in einem PC testen, aber sie zumindest die Verpackung öffnen um den Inhalt zu inspizieren. Und der Händler darf die Karte danach natürlich noch als neu verkaufen.
Was natürlich nicht geht: 2 Wochen lang mit einer Grafikkarte ein Spiel spielen und dann als Neuware zurückgeben. Dann ist das Produkt gebraucht und der Händler könnte Schadensersatz verlangen, weil er die Karte dann nicht mehr als neu verkaufen kann. Ob man das am Ende merkt, dass damit 2 Wochen lang gespielt wurde, ist natürlich eine andere Frage.
Hier steht das relativ ausführlich: https://jurarat.de/verpflichtet-das-oeffnen-der-verpackung-zum-kauf
Zuletzt bearbeitet:
Das ist aber die entscheidende Frage, solange man als Kunde die Sachen einfach zurückschicken kann. Wir können es auch einfach Rückläufer nennen. Alles was schon mal Retoure gegangen ist. Ist dann vielleicht genauer, beschreibt aber nach wie vor, was hier gemeint ist.rollmoped schrieb:ob man es selbst noch als neu ansieht, ist eine andere Frage
Zuletzt bearbeitet:
ErnstHaft99
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Siehe Post oben. Ich hoffe, das erklärt es besser.Kuristina schrieb:Alles was schon mal Retoure gegangen ist. Ist dann vielleicht genauer, beschreibt aber nach wie vor, was hier gemeint ist.
Ich finde es persönlich genau so assozial solche Sachen aus solch niederen Gründen zurückzuschicken. Meiner Erinnerung nach habe ich in 30 Jahren genau eine Sache zurückgegeben. Das war eine Logitech MX1000 Maus.
Ich weiß nicht so richtig, worum es dir jetzt geht. Nur um den Begriff "Neuware"? Dann geb ich dir recht, ohne deine Angaben zu überprüfen. Wird stimmen, dass es rechtlich gesehen als Neuware verkauft werden kann.ErnstHaft99 schrieb:Ich hoffe, das erklärt es besser.
Aber das ändert ja nichts daran, dass ich als Kunde das eventuell anders bewerte und die Ware dann einfach zurückschicke, wenn ich den Eindruck habe, es ist - nach meinem Empfinden - keine Neuware. Und vermutlich würde ich den Händler dann in Zukunft auch meiden, wenn er vorher nicht ehrlich kommunizieren konnte, dass es sich um Retoureware gehandelt hat.
ErnstHaft99
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Ein bisschen Verständlichkeit dafür zu erzeugen, dass das persönliche Empfinden nicht das ist, woran sich Händler zu orientieren haben.Kuristina schrieb:Ich weiß nicht so richtig, worum es dir jetzt geht. Nur um den Begriff "Neuware"?
Logischerweise müssen sich Händler der "Moral" des Käufers anpassen. Wenn Amazon permanent geöffnete Ware zum Neupreis verticken würde, würde da keiner mehr einkaufen.
Genau das ist auch der Grund, weshalb viele Händler den kostenfreien Rückversand bei Rückgabe anbieten, obwohl sie auch das nicht müssten. Das wurde vor zig Jahren gekippt, weil die Kunden das ausgenutzt haben.
Ok, aber wenn du am Ende sagst, dass sie sich trotzdem dem Empfinden des Käufers anpassen müssen, dann ist das alles ja nur theoretisch. Weiß ich nicht, ob das dann viel wert ist. Ich glaube, ein Händler "überlebt" auf Dauer eher, wenn er die Dinge aus den Augen der Kunden sieht. Und nicht aus den eigenen.ErnstHaft99 schrieb:Ein bisschen Verständlichkeit dafür zu erzeugen, dass das persönliche Empfinden nicht das ist, woran sich Händler zu orientieren haben.
Exakt das.ErnstHaft99 schrieb:Wenn Amazon permanent geöffnete Ware zum Neupreis verticken würde, würde da keiner mehr einkaufen.
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Ich hab mal ein "neues" Mainboard gekauft. Da waren die Pins von einem Header verbogen. Ich bezweifel mal, dass das so aus der Fabrik kam, aber der Händler bestand darauf, dass es "Neuware" war und nicht schon zurückgeschickt war. Wers glaubt..
maxi_rodriges
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Wenn man als Händler jeden Rückläufer als B-Ware verkaufen würde, dann ist man schneller Pleite als du bis 10 zählen kannst.Kuristina schrieb:Ich weiß nicht so richtig, worum es dir jetzt geht. Nur um den Begriff "Neuware"? Dann geb ich dir recht, ohne deine Angaben zu überprüfen. Wird stimmen, dass es rechtlich gesehen als Neuware verkauft werden kann.
Aber das ändert ja nichts daran, dass ich als Kunde das eventuell anders bewerte und die Ware dann einfach zurückschicke, wenn ich den Eindruck habe, es ist - nach meinem Empfinden - keine Neuware. Und vermutlich würde ich den Händler dann in Zukunft auch meiden, wenn er vorher nicht ehrlich kommunizieren konnte, dass es sich um Retoureware gehandelt hat.
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Das Bezog sich auf die Fraktion "Daheim das beste Exemplar suchen und Rest retournieren".Kuristina schrieb:Da ist nichts fragwürdig
maxi_rodriges
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@PeacemakerAT und wie viele mache das? 1 von 100/1000/10 000 ? Ist doch alles nur Spekulation ohne irgendwelche belegte Zahlen. Und wenn es irgendwo ein paar gemacht haben, werden sie damit keinen signifikanten Schaden anrichten.
HerrRossi
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Du scheinst nicht zu kapieren, dass ich diese Rechtslage kritisiert habe und sie geändert haben möchte. Damit "asoziales" Verhalten, das alle anderen Kunden mitbezahlen müssen, eben nicht belohnt wird.ErnstHaft99 schrieb:Was für euch Gebrauchtware ist, interessiert nunmal die Rechtslage nicht.
ErnstHaft99
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B-Ware ist günstiger. Insofern gibt es doch jemanden, der davon profitiert. Der Rabatt wird halt auf die anderen Artikel umgeschlagen. Das kann man nun gut oder schlecht finden.HerrRossi schrieb:das alle anderen Kunden mitbezahlen müssen
Deine eigenen Worte:
"Wenn ich Neuware bestelle, dann bestehe ich auch auf Neuware und will nichts Gebrauchtes, das irgendein Dulli "prüfen" musste."
Damit trägst du zunächst erst mal zum kritisierten Zustand bei.
Jetzt wird sicher das Argument kommen: wenn die Rechtslage so abgeändert wird, dass man nichts mehr zurückschicken darf, kann es gar nicht dazu kommen. Und dann schreibe ich wieder: z.B. bei Klamotten geht es gar nicht anders. Wenn es nicht passt, muss man es zurückschicken. Mir fällt auch keine ideale Lösung ein, aber deine würde auch nicht funktionieren.
maxi_rodriges schrieb:Wenn man als Händler jeden Rückläufer als B-Ware verkaufen würde, dann ist man schneller Pleite als du bis 10 zählen kannst.
¯\(ツ)/¯maxi_rodriges schrieb:Ist doch alles nur Spekulation ohne irgendwelche belegte Zahlen
Mir geht es um den ehrlichen Umgang damit. Es gibt ja Händler, die eine eigene Kategorie für so was haben. Wenn die Kunden das vorher wissen, dann gibt es auch welche, die damit weniger ein Problem haben und das dann trotzdem bestellen. Aber einfach heimlich unterjubeln, das ist nicht in Ordnung.
maxi_rodriges
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Wir bekommen jeden Tag 500-600 Artikel zurück, die zu 99% wider als Neuware verkaufen werde.
Wenn man das alles als B-Ware verkaufen würden, sind wir höchst wahrscheinlich in 2 Monate Insolvent.
Die B-Ware lässt sich auch ganz schlecht verkaufen, auch wenn es günstiger ist.
Wenn man das alles als B-Ware verkaufen würden, sind wir höchst wahrscheinlich in 2 Monate Insolvent.
Die B-Ware lässt sich auch ganz schlecht verkaufen, auch wenn es günstiger ist.
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Die absolute Zahl hört sich jetzt viel an, interessant wäre eher der Prozentsatz an Retouren.maxi_rodriges schrieb:Wir bekommen jeden Tag 500-600 Artikel zurück, die zu 99% wider als Neuware verkaufen werde.
Würden unbegründete Retouren den Leuten was kosten, dann wäre schnell Schluss mit dem Drama und der Handel könnte damit auch einfacher als B-Ware wiederverkaufen.
maxi_rodriges
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@PeacemakerAT jede Woche ca. 18000-20000 Pakete.
Pakete bestehen meistens aus mehrere Artikel, meistens einfache und günstige Ware bis 50 Euro.
Also Elektroartikel rund um die Hausinstallation, aber genau Zahl weis ich nicht, dürfte irgendwo bei 2-3% liegen.
Pakete bestehen meistens aus mehrere Artikel, meistens einfache und günstige Ware bis 50 Euro.
Also Elektroartikel rund um die Hausinstallation, aber genau Zahl weis ich nicht, dürfte irgendwo bei 2-3% liegen.
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Das wären ~3%, die Artikel sind alle geöffnet?maxi_rodriges schrieb:18000-20000 Pakete
@maxi_rodriges Wie gehst du denn privat, ganz persönlich, damit um, wenn du offensichtlich B-Ware/ Retourware zugeschickt bekommen hast, ohne diese wissentlich so bestellt zu haben? Ist dir das wirklich egal?
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