Ratlos, 3 weiße 9070 XT zur Wahl

@maxi_rodriges Nein, das muss der Gesetzgeber entscheiden. Welchen validen Grund gibt es denn, Hardware aufzureißen und dann zurückzuschicken? Nein, die beste OC/UV CPU/GPU zu finden ist kein solcher Grund. Auch Spulenfiepen nicht.
 
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Spulenfiepen, laute Lüfter, zu höhe Temperaturen ist für mich klar ein Grund zur Rückgabe. Wenn die Hersteller uns so ein Murks verkaufen, dürfen Sie es gerne wieder haben.
Du kannst aber gerne mit einer Kreissäge neben deinem Tisch leben. Ich nicht!
 
maxi_rodriges schrieb:
Spulenfiepen, laute Lüfter, zu höhe Temperaturen ist für mich klar ein Grund zur Rückgabe.
Ist es nicht, darüber kann man sich vorab informieren. Im Laden kannst du die Sachen auch nicht aufreißen und das testen.
 
@HerrRossi ganz deiner Meinung, finde die Rosinen-Pickerei im Online Handel ziemlich daneben. Wobei es Grenzfälle gibt bei denen man als Verbraucher besser abgesichert gehört.
Viele nutzen die Rückgabe aber übertrieben aus um ein makelloses Produkt zu erhalten.
 
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HerrRossi schrieb:
Ist es nicht, darüber kann man sich vorab informieren. Im Laden kannst du die Sachen auch nicht aufreißen und das testen.
Wo hast du dich bei deiner Karte informiert ob sie fiept oder die Lüfter Kratzgeräusche haben?
 
@maxi_rodriges Man kann sich bei Computerbase, pcgh, hardwareluxx, igorslab und wie sie alle heißen, informieren, dazu kommen noch massenhaft youtubekanäle, die Hardware testen. Meine 4090 war ein Spontankauf, deren Lüfter waren "knurrig", trotzdem habe ich die Karte nicht zurück geschickt.
 
@Javeran

Es kann eine optische Täuschung sein, weil leicht schräg fotografiert...
auf dem Bild scheint die Karte etwas durchzuhängen bzw. leicht "schief" eingebaut zu sein...

Also z. B. nochmal Schrauben lösen, Karte ordentlich in den PCIe-Slot drücken, rechts außen die Karte notfalls leicht anheben und waagerecht ausrichten und Schrauben fest ziehen. Notfalls rechts außen einen GPU-Ständer als Stütze verwenden.
 
@Volvo480 danke für deine Aufmerksamkeit, in der tat hing sie etwas nach unten, habe es bereits korrigiert und einen kleinen "stand" eingebaut. Weit kommt die Karte allerdings nicht, sitzt perfekt am Lüfter, hätte keinen Millimeter länger sein dürfen. :)
 
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HerrRossi schrieb:
@maxi_rodriges Nein, das muss der Gesetzgeber entscheiden. Welchen validen Grund gibt es denn, Hardware aufzureißen und dann zurückzuschicken? Nein, die beste OC/UV CPU/GPU zu finden ist kein solcher Grund. Auch Spulenfiepen nicht...
Der Gesetzgeber hat entschieden, und zwar die Europäische Union höchstpersönlich. Es ist mir schleierhaft wie man gegen dieses wichtige Kundenrecht sein kann, denn Online kann ich mir die Ware eben nicht anschauen. Wenn ich Schrott bekomme, muss ich das natürlich auch zurücksenden dürfen.
Für echte Fehler gibt es die Gewährleistung, die gilt ja grundsätzlich.
 
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ErnstHaft99 schrieb:
Es ist mir schleierhaft wie man gegen dieses wichtige Kundenrecht sein kann...
Weil ALLE Kunden Missbrauch wie Rückgabe wegen Spulenfiepen oder schlechteres OC/UV mitbezahlen müssen, ganz zu schweigen vom Ärger, wenn man keine Neuware geliefert bekommt, da wird dann auf den bösen Händler geschimpft.
ErnstHaft99 schrieb:
...denn Online kann ich mir die Ware eben nicht anschauen.
Im Laden kannst du die Verpackung auch nicht aufreißen und die Hardware testen.
Wenn ich Schrott bekomme, muss ich das natürlich auch zurücksenden dürfen.
Was soll "Schrott" sein? Wenn du eine bestimmte CPU oder GPU bestellst, dann bekommst du diese auch geliefert. Ob das "Schrott" ist, darüber kann man sich vorher informieren.
ErnstHaft99 schrieb:
Für echte Fehler gibt es die Gewährleistung, die gilt ja grundsätzlich.
Genau. Spulenfiepen oder nicht viel OC/UV Potential sind keine Fehler.

Rechte sind gut und schön, Missbrauch sollte aber eingedämmt werden.
 
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HerrRossi schrieb:
Genau. Spulenfiepen oder nicht viel OC/UV Potential sind keine Fehler.

Rechte sind gut und schön, Missbrauch sollte aber eingedämmt werden.
Es kann ohne Angaben von Gründen zurückgesendet werden.
Der Missbrauch wurde eingedämmt, in dem der Käufer die Rücksendekosten trägt. Es gibt also keine Gründe sich zu beschweren.
Und im Geschäft kann ich mir sehr wohl die Ware anschauen oder den Verkäufer bitten, sie öffnen zu können. Alle meine Staubsauger hatte ich vor Ort im Mediamarkt testen können.

Wegen der Rücksendung von Elektronik. Die zählt rein rechtlich dann immer noch als Neuware, wenn der Kunde das Gerät nur geprüft hat. Das geht bspw. sogar so weit, dass ein Handykäufer klagte, weil er ein email-Konto auf einem neu gekauften Gerät fand. Selbst das zählt noch zur normalen Prüfung (Az. 5 C 350/07).
 
Zuletzt bearbeitet:
ErnstHaft99 schrieb:
Es kann ohne Angaben von Gründen zurückgesendet werden.
Und genau das lädt zum Missbrauch ein, das muss der Gesetzgeber mMn. beenden. Es reicht ja schon, dass man die - dann versiegelte - Verpackung nicht mehr öffnen darf, wenn man zurückschicken will.
Und im Geschäft kann ich mir sehr wohl die Ware anschauen oder den Verkäufer bitten, sie öffnen zu können.
Du kannst dir im Geschäft keine Grafikkarte oder CPU einbauen und das dann 14 Tage testen.
Die zählt rein rechtlich dann immer noch als Neuware, wenn der Kunde das Gerät nur geprüft hat.
Dann behältst du Hardware, die offensichtlich schon einmal in Gebrauch war und meckerst auch nicht darüber? Ich würde das nicht tun, ist mir zum Glück auch noch nicht passiert.
Du brauchst auch nicht die Rechtslage zu wiederholen, die sollte ja mMn. geändert werden.
 
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hopp, zurück in die Steinzeit wieder: 50 Stunden Arbeitswoche, 20 Tagen Urlaub, kein Krankengeld, kein Wiederruf, keine Gewährleistung und so weiter...
 
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maxi_rodriges schrieb:
hopp, zurück in die Steinzeit wieder:
Was redest du da?
Daheim Hardware durchzutesten um das beste Exemplar zu bekommen, dafür ist das Fernabsatzgesetz nicht gedacht.
 
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HerrRossi schrieb:
Dann behältst du Hardware, die offensichtlich schon einmal in Gebrauch war und meckerst auch nicht darüber?
Genau so eine Karte habe ich rein zufällig. Einen Rückläufer.. und oh Wunder. Der sitzt immer noch in meinem PC. Damit ist deine Argumentation wohl hinfällig.
Du kannst dich aufregen wie du willst. Es ist EU-Recht und es hat den Sinn des Verbraucherschutzes.
Mal scharf nachgedacht: was macht man denn mit bestellter Kleidung, die nicht passt? Größen sind nicht genormt, falls jetzt kommt bestell doch die richtige Größe ".
 
ErnstHaft99 schrieb:
Damit ist deine Argumentation wohl hinfällig.
Nö, ist sie nicht :daumen:
ErnstHaft99 schrieb:
Du kannst dich aufregen wie du willst.
Ich bin völlig entspannt, der einzig Aufgeregte scheinst du zu sein.
Das Klamotten-Argument geht auch wieder komplett am Ziel vorbei, weil man ja auch im Laden die Sachen anprobiert, ob sie denn auch passen.
Bei CPUs und GPUs gibt es keinen Grund, die vorher zu "prüfen", außer sich besser zu stellen als die anderen Trottel, die das nicht machen, aber dafür bezahlen müssen.
 
HerrRossi schrieb:
Bei CPUs und GPUs gibt es keinen Grund, die vorher zu "prüfen", außer sich besser zu stellen als die anderen Trottel, die das nicht machen, aber dafür bezahlen müssen.
Zurückgesendete Ware darf als Neuware weiterverkauft werden. Es gibt also keinen Trottel.
 
Das kommt ganz auf den Zustand der turückgesendeten Ware an. Sollte ich so etwas bekommen, werde ich es nicht einbauen, sondern das geht umgehend retour. Wenn ich Neuware bestelle, dann bestehe ich auch auf Neuware und will nichts Gebrauchtes, das irgendein Dulli "prüfen" musste. Wenn ich so etwas will, dann bestelle ich Outlet-/Refurbished-Ware, was ich durchaus auch mache, weil diese Komponenten günstiger sind.
 
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