Recht auf freie Routerwahl und der Glasfaseranschluss

Flatsteff

Lt. Commander
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Habe immer einen Vodafone Cable Anschluss genutzt, zusammen mit einer Fritzbox Cable, an drei der 4 Ethernet Ports waren Geräte die immer Internet brauchen, am vierten ein Switch, der den Rest versorgt, der nur Netzwerk braucht, wenn ich zuhause bin.

Der Switch wurde also bei Abwesenheit über die Smarthometechnik ausgeschaltet, wenn niemand da ist.
Nun gibt es zum Glasfaseranschluss ein LWL Modem, und ich muss mit Ethernet auf den Switch oder einen Netzwerkport der Fritzbox.

Damit muss nun also der Switch immer laufen, da ich 3 Ports + verbindung zum switch ja brauche, und jetzt noch ein Ethernetport mehr nötig ist. Außerdem bekomme ich nurnoch eingeschränkt infos über die Interntverbindung, weil die Fritzbox ja keinen Wan Anschluss mehr nutzt, sondern nurnoch im Lan ist.

Deshalb die Frage: Darf mir der Netzbetreiber wirklich den Router auzwingen?
Es gibt ja eine Fritzbox fibre, aber die wollen die zugangsdaten nicht rausrücken.

So zahle ich mehr Stromkosten ( zusätzliches Gerät, Router muss ständig laufen, nur weil 1 Port fehlt ) für weniger kompfort.
Greift die freie Routerwahl bei glasfaser wirklich erst ab dem ethernetport des gestellten Routers?
 
Es gibt keinen Routerzwang. Wer ist der GF Anbieter?

Ich habe nicht mal ein GF Modem, da ich eben eine FB Fibre (6590pro) nutze (Telekom ist bei mir GF Provider)
 
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Gibt ja auch Fritzboxen mit Ethernet als Wan wie bspw 7590 AX, sprich die haben insgesamt 5. Aber warum bist du so geizig mit Infos, was dir der Provider aufdrängt bzw. was du wo gebucht hast.
 
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Flatsteff schrieb:
Deshalb die Frage: Darf mir der Netzbetreiber wirklich den Router auzwingen?
nein, das ist nicht erlaubt. du darfst alles nutzen was du willst an geräten.

bei glasfaser musst du halt nur die modem ID dem provider mitteilen zum freischalten.
 
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Du vermischst hier mehrere Sachen:

1. hat die Endgerätefreiheit nichts mit dem Herausrücken von Zugangsdaten zu tun. Es geht um das Onboarding von eigenen Glasfasermodems, die möglicherweise benötigten Internetzugangsdaten spielen sich aber auf Ebene des Routers ab.

2. Ist das Glasfasermodem kein Router! Du benötigst einen kompatiblen Router am Modem, ein unmanaged Switch darf auf KEINEN Fall dazwischengeschaltet werden.

3. Ist eine vernünftige DSL-Fritz!Box samt ONT im Verbrauch etwa gleichauf mit so mancher ach so toller Fritz!Box Fiber. Als Ex-Kabelkunde hast du nun ohnehin mit Energieeinsparungen zu rechnen.
Ergänzung ()

lazsniper schrieb:
bei glasfaser musst du halt nur die modem ID dem provider mitteilen zum freischalten
Das geht bei der überwiegenden Anzahl der Netzbetreiber tatsächlich nicht, viele dieser Firmen halten sich nicht an die Endgerätefreiheit. Telekom ist da eine der wenigen Ausnahmen. Manche Netzbetreiber haben nicht einmal technische Prozesse dafür.
 
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DLMttH schrieb:
Telekom ist da eine der wenigen Ausnahmen. Manche Netzbetreiber haben nicht einmal technische Prozesse dafür.
dann lohnt es sich ja zum anwalt zu gehen ... das recht auf freie routerwahl ist nunmal gesetz.
 
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Nein, das lohnt sich nicht. Derzeit werden diese Verstöße einfach geduldet, das ist auch kein Geheimnis. Hat aber ja auch nichts mit Routerfreiheit zu tun, also sollte man vielleicht erst nochmal den TE fragen, ob sein eigentliches Problem jetzt die Routerfreiheit oder die Endgerätefreiheit ist oder ob er den ONT für einen Router hält.

Auch die Nennung des Netzbetreibers/Providers würde womöglich schnell Klarheit schaffen.
 
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Hi,

scheint mir so als verwechselst du da das Glasfasermodem mit einem Router.

An den Wananschluss des Glasfasermodems hängst du einen Router deiner Wahl.

Aber auch um das Glasfasermodem aus dem Weg zu schaffen gibt es mittel und Weg, a) der Provider lässt es zu oder b) er tut's nicht und ziehst dann eben ohne seinen Support mit der Modemkennung z.B auf eine GF Fritzbox um.
 
Zuletzt bearbeitet:
Key3 schrieb:
An den Wandanschluss des Glasfasermodems hängst du einen Router deiner Wahl.
Jein, auch der Router wiederum muss die Protokolle des Providers sprechen. Ergo gibt es eine allumfassende Routerfreiheit in technischer Hinsicht schon bei keinem Anbieter der Welt und das wird auch so bleiben.
 
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Geförderte Vodafone Glasfaseranschlüsse sind da auch ein gutes Beispiel für:

"Das Glasfaser-Modem (ONT) ist bei unserem geförderten Ausbau und unseren Projekten mit Ausbaupartnern in unserem Glasfaser-
Installationspaket enthalten und wird in jedem Fall von uns angeschlossen. Das Vodafone Glasfaser-Modem (ONT) kann hier nicht
durch eine eigenes Glasfaser-Modem (ONT) oder ein Kombi-Gerät mit integriertem Glasfaser-Modem (ONT) (z.B. FRITZ!Box 5590)
ersetzt werden
. Wenn Du Dich im Glasfaser-Ausbaugebiet unserer Kooperationspartner befindest, kann Dir das Glasfaser-Modem
(ONT) separat zugesendet werden. In diesem Fall bist Du verpflichtet, diesen zu installieren und Du kannst einen kompatiblen, IP-
fähigen Router Deiner Wahl daran anschließen. Eine passende Anleitung legen wir Dir bei."

Ich würde dennoch bezweifeln das ein 5 Port Switch mehr verbraucht als deine Smart-Home Steckdose, damit verdoppelst du eher den verbrauch wenn sowohl die Steckdose als auch der Switch läuft.
 
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Flatsteff schrieb:
So zahle ich mehr Stromkosten
Ernsthaft? Für den Switch? Da brauch ja die Elektronik zum Schalten mehr Energie...
 
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@millen
Nein das ist kein Beispiel, denn du verwechselt auch Modem und Router.
Das mitgelieferte Modem ist kein Router, der kommt hintendran und bleibt dir überlassen.

Man kann je nach Anbieter des Anschlusses lediglich sich das Modem sparen und eine direkt Glasfaserfritzbox nutzen (das ist aber freiwillig optional vom Anbieter) und geht nicht zulasten der freien Routerwahl, denn die hat man, die freie Modemwahl hat man unter umständen nicht.
 
lazsniper schrieb:
dann lohnt es sich ja zum anwalt zu gehen ... das recht auf freie routerwahl ist nunmal gesetz.
Es fehlt jemand der das über alle Instanzen zum Präzedenzfall macht.
 
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Ja aber das ist alles von diesem Jahr mit etwas Vorgeplänkel in 2024. Da kann man dann 2026 drüber reden wenn Klarheit geschaffen wurde, alle Fristen rum sind und die Gegenwehr vorbei ist in Form von Einsprüchen. Ich bin zwar selbst ein BNetzA Freund aber nur weil sie jetzt sagen alle drehen sich nach links wird das keiner einfach tun sofort.
 
Flatsteff schrieb:
Nun gibt es zum Glasfaseranschluss ein LWL Modem, und ich muss mit Ethernet auf den Switch oder einen Netzwerkport der Fritzbox.
Nein, du musst mit dem LWL-Modem auf den WAN-Port der FritzBox oder, falls die noch keinen hat, auf den LAN1 und der FB sagen, das da ein externes Modem hängt. Der Rest bleibt gleich.
 
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Flatsteff schrieb:
Deshalb die Frage: Darf mir der Netzbetreiber wirklich den Router auzwingen?

Nein, darf er nicht. Machen einige aber trotzdem.
https://www.computerbase.de/forum/t...-aus-fragen-sind-offen.2240661/#post-30597742

Ich würde dir empfehlen eine Beschwerde einer Bundesnetzagentur einzureichen.
Nach Möglichkeit aber etwas sachlicher formuliert als in Eröffnungspost dieses Threads.
Du musst da auch gar nicht lange irgendwas wegen Stromverbrauch erklären, man verweigert dir einfach dein Recht auf freie Endgerätewahl - Punkt.
 
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Flatsteff schrieb:
Der Switch wurde also bei Abwesenheit über die Smarthometechnik ausgeschaltet, wenn niemand da ist.
die smarthome technik braucht mit sicherheit mehr strom im betrieb als so ein popeliger switch.

wenn das problem es ist, einen switch mit 4 ports dauerhaft laufen zu lassen, dann hast du ein anderes problem als die freie routerwahl ;)
 
@lazsniper Naja, das Glasfasermodem braucht laut Aufdruck 12W, der Switch nochmal knapp 10.

Das ist nicht Schlimm... Aber halt unnötig, wenn es ein Gesetz gibt, dass besagt, dass ich die Hardware selber aussuchen darf xD
Ergänzung ()

h00bi schrieb:
Nein, darf er nicht. Machen einige aber trotzdem.
https://www.computerbase.de/forum/t...-aus-fragen-sind-offen.2240661/#post-30597742

Ich würde dir empfehlen eine Beschwerde einer Bundesnetzagentur einzureichen.
Nach Möglichkeit aber etwas sachlicher formuliert als in Eröffnungspost dieses Threads.
Du musst da auch gar nicht lange irgendwas wegen Stromverbrauch erklären, man verweigert dir einfach dein Recht auf freie Endgerätewahl - Punkt.
Natürlich, aber ohne die Erklärung hätte man mich hier gefragt, warum ich nicht einfach das Teil nehme, dass man mir stellt, wenn es doch geht
Ich muss doch zumindest erklären, warum mich das nervt?
:D
Ergänzung ()

rezzler schrieb:
Nein, du musst mit dem LWL-Modem auf den WAN-Port der FritzBox oder, falls die noch keinen hat, auf den LAN1 und der FB sagen, das da ein externes Modem hängt. Der Rest bleibt gleich.
Wie gesagt, es ist ja eine Fritzbox Cable, natürlich hat die keinen WAN Port ?

Ich müsste also einen der 4 Ports nehmen, die aber ja alle belegt sind?


Ich hab es sooo umständlich übertrieben ausführlich erklärt, und warum ich dass gerne vermeiden würde, und die Cable Fritzbox durch einen Glasfaser Fritzbox ersetzen würde
 
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