Rechtliche Frage

cmdanny

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Hallo CB'ler habe eine Frage. Bin mir nicht sicher ob sie in das Thema Sicherheit gehört, wenn nicht bitte moven.

Habe im Moment etwas ärger mit einem meiner Nachbarn. Nun hat er mir damit gedroht mich bei der Polizei anzuschwärzen weil ich anscheinend ein ganzes Arsenal an illegalen Filmen und MP3s auf meinem PC habe (keine Ahnung wie er darauf kommt, will mir denke ich einfach eins reinwürgen).

Mal angenommen dieser Fall würde eintreffen, kommt die Polizei einfach so rein auf Verdacht zu einem nach Hause und durchsucht das Haus?

Nicht das ich unmengen an illegalen Daten habe, Gott behüte damit will ich nichts zu tun haben. Ich mach meine Musik lieber selbst :-) .


Liebe Grüße
 
Wenn Du keine hast, dann ist das doch wurscht.

Sicher kann die Polizei herein kommen, wenn sie den passenden richterlichen Beschluss dabei haben.
 
@BlubbsDE wäre für mich nur irgendwie ein wenig beschämend vor den Nachbarn wenn eines Tages die Polizei vor der Türe steht und mein Haus durchsucht.
Oder würdest du so etwas mit Humor nehmen und kommt doch herein meine Freunde sagen?
 
Kann ich mir nur schwer vorstellen, dass die Unverletzbarkeit der Wohnung in so einem Fall beeinträchtigt wird! Von jetzt auf schnell geht da nichts - in diesem Fall wohl nur über richterlichen Beschluss und da müssten schon Hinweise oder Zeugenaussagen vorhanden sein, dass du wirklich viele illegale Sachen auf dem PC hast.
 
Hi,

Was tun bei einer Hausdurchsuchung?

"Einfach so" kommt niemand irgendwo rein, es muss schon einen Grund dafür geben. Ich bezweifle dass es heutzutage schon reicht jemanden einfach nur anzuzeigen, solange dein Nachbar nicht selbst der Geschädigte ist. Eine Anzeige alleine ist ja kein Beweis. Sofern kein richterlicher Beschluss vorliegt halte ich es für ausgeschlossen.

Ich würde dafür sorgen, dass keine derartigen Daten auf dem Rechner sind und versuchen es vernünftig mit dem Nachbarn zu klären. Ggf immer einen Anwalt zu Rate ziehen, rechtliche Absicherung kriegst du nicht in einem Forum, nicht online und nicht umsonst, zumindest nicht verbindlich.

Wenn du dir so oder so nichts zu Schulden hast kommen lassen würde ich erst einmal entspannt durchatmen und dann nochmal mit dem Nachbarn in ruhe und aller Vernunft sprechen.

VG,
Mad
 
@cmdanny

Wie bitte? Etwas wirr Dein 2ter Beitrag.

Die Polizei darf nur mit richterlichen Beschluss Dein Haus durchsuchen. Oder wenn Gefahr im Verzug ist. Aber bei so einem Sachverhalt ist das ganz bestimmt nicht so. Und ob ein Richter solch Denunziantentum statt geben würde, na ja, eher nicht.
 
meines gerade ergoogelten Verständnisses nach (also ohne Gewähr) ist Urheberrecht ein Antragsdelikt. Antragsdelikte bedürfen einen Strafantrag (keine Strafanzeige) bevor da von seiten der Behörden jemand was tut.
Strafantrag kann aber nur der Geschädigte selbst stellen. in dem Fall (selbst wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegen würde) wäre das also nicht der Nachbar sondern die Plattenlabels. also er kann gar nix.

Ausnahme: es bestünde ein besonderes öffentliches Interesse an der Sache. bei einem zugrundeliegenden Nachbarschaftsstreit wird der aufnehmende Polizist das besondere öffentliche Interesse wohl kaum bejahen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@species_001

das ist Humbug. Das entscheidet eben der Richter. Du wirst durch Medien sicherlich auch schon den einen oder anderen Fall mitbekommen haben, wo Rechner(farmen) beschlagnahmt wurden in Sachen Urheberrechtsverletzung. Nur durch Ermittlungskraft der Behörden ganz ohne Anzeigen der Urheber(vertreter)
 
"Auf Verdacht" kommt die Polizei schon mal überhaupt nicht. Es bedarf hier eines richterlichen Beschlusses. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es soweit kommt. Da braucht es handfeste Beweise und keine Vermutungen eines Nachbarn.
 
Auf Verdacht - und der muss begründet sein - gibts einen richterlichen Durchsuchungsbefehl.

Und wie will dein Nachbar einen begründeten Verdacht erklären.

Der verarscht (Verzeihung) Dich.

Lächle ihn an - und sag - dann schick sie doch.
 
er wird schon angeben müssen woher er das denn weiss, wobei er zumindest mal glaubwürdig klingen muss. dann stellt sich die frage, was er denn mit "illegalen" filmen meint: filme, deren besitzt strafbar ist oder filme, deren erwerb nicht rechtmässig von statten ging.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke auch nicht das ein einfacher Verdacht reicht. Ohne Beweise wird dir (Angabe ohne Gewähr) nichts passieren.
 
Hallo

Ich hatte mal so einen Fall (es ging aber nicht um Filme Software ect.)

Bei einem dringenden Tatverdacht darf die Polizei rein und bringt den Richterlichen Beschluss später nach.

Glaubt mir war bei mir so

Gruß
 
Man stelle es sich einfach mal vor.

Da geht der Nachbar zu einer Polizeidienststelle. Und will zur Anzeige bringen, dass sein Nachbar ein paar gebrannte DVDs hat. Das konnte er durch das Wohnzimmerfenster einmal kurz sehen. Vielleicht nehmen sie dann eine Anzeige auf. Wegen Verleumdung.

@Arno78

das steht doch schon alles hier. Und das passiert auch nur dann, wenn da noch einiges mehr hinter steckt. zB der Handel mit solchem Material.
 
BlubbsDE schrieb:
Wenn Du keine hast, dann ist das doch wurscht.
mir wäre das nicht wurscht. ich hätte nämlich weder bock darauf, dass sie meine tür aufbrechen, weil ich nicht daheim bin, noch dass sie meinen rechner für 2 monate beschlagnahmen, um nach illegalem zu suchen, noch auf das gemauschel in der nachbarschaft und besonders nicht auf den schaden, denn die kompetente polizei gerne mal auf untersuchten rechner mal anrichtet.

und es gibt noch einen grund, weshalb ich kein bock drauf hätte, aber den behalte ich lieber mal für mich, weil ich wette du würdest ihn bei den haaren gezogen finden, obwohl ich das schon erlebt habe. vieleicht kommst du ja selbst drauf.

Sicher kann die Polizei herein kommen, wenn sie den passenden richterlichen Beschluss dabei haben.
die frage des TE war, ob sie eben diesen bekommen können nur aufgrund solch einer aussage eines nachbars. aber ja, das ist möglich, wenn dieser das "glaubhaft" machen kann. schwer ist das nicht für den nachbarn.
Ergänzung ()

Alex1 schrieb:
Ich denke auch nicht das ein einfacher Verdacht reicht. Ohne Beweise wird dir (Angabe ohne Gewähr) nichts passieren.

haha, der ist lustig. ich hab schon die polizei mit sturmkommando durchs kinderzimmerfenster einbrechen sehen OHNE IRGENDWELCHE BEWEISE! ja habe ich wirklich gesehen! nen gerichtlichen beschluß hatten sie, aber beweise = null. so endete das dann auch.

edit: glücklicherweise war das kind an dem tag bei einem nachbarsjungen übernachten. das wußten die behörden allerdings nicht. man stelle sich vor, was das für das kind bedeutet hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
cmdanny schrieb:
Mal angenommen dieser Fall würde eintreffen, kommt die Polizei einfach so rein auf Verdacht zu einem nach Hause und durchsucht das Haus?
Ja. Und zwar im Entenmarsch durch die Tür und im Chor "hopp, hopp, hopp, hopp..." rufend. Zudem werden evtl. noch zwei bis vier SEKler sich vom Dach herabseilen und durch Fenster hereinspringen.
Hat mein Nachbar mir zumindest so erzählt. :P
 
wahli schrieb:
"Auf Verdacht" kommt die Polizei schon mal überhaupt nicht. Es bedarf hier eines richterlichen Beschlusses. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es soweit kommt. Da braucht es handfeste Beweise und keine Vermutungen eines Nachbarn.
So will es das Gesetz, ja. Aber die Realität ist anders. Für eine Hausdurchsuchung reicht häufig ein Anfangsverdacht aus und der ist schon gegeben, wenn einen der Nachbar anschwärzt.
 
Raybeez schrieb:
So will es das Gesetz, ja. Aber die Realität ist anders. Für eine Hausdurchsuchung reicht häufig ein Anfangsverdacht aus und der ist schon gegeben, wenn einen der Nachbar anschwärzt.

Ich kenne einen Einsatzleiter für solche Durchsuchungen und glaub mir, es braucht mehr als wie hier beschrieben.
 
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