Rechtschutz

Fadamo

Cadet 2nd Year
Registriert
März 2009
Beiträge
17
Ich wollte mir hier mal eine Rechtslage erklären lassen.
Ich habe vor einigen Jahren in einem Forum, ein Foto von mir ins Forum eingestellt.
Und irgendwie wurde das Foto von einem User eines anderen Forums gefunden und hat dieses ohne meine Einwilligung in einem anderen Forum wieder eingestellt.
Meine Frage:Verstößt diese Wiedereinstellung gegen das Datenschutzrecht?Und wenn ja,kann ich rechtlich gegen diesen User vorgehen und kann vom Administrator verlangen,das er dieses Foto löscht?
Ich sehe meine Privatsphäre darin verletzt .
 
Siehe § 22 Kunsturheberrechtsgesetz, dort wird das Persönlichkeitsrecht geregelt, also das Recht am eigenen Bild. Ausnahmen werden in § 23 aufgeführt.

Das Ganze (Antragsdelikt) kann sogar hart bestraft werden, siehe § 33 KunstUrhG.

§ 33 KunstUrhG ist eine Strafvorschrift

* (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
* (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Du kannst entweder direkt im KunstUrhG nach den angeführten Paragraphen sehen, oder dir bei Wikipedia - Recht am eigenen Bild alles zusammengefasst durchlesen.

Anmerkung von mir:
Das ist keine verbindliche Rechtsberatung und meine Auslegung kann Irrtümern unterliegen, denn ich bin kein Fachanwalt. Du solltest dich bei Bedarf an einen Rechtsanwalt wenden.
 
Danke für die Antworten
 
Wenn es darum geht das Foto zu löschen wende dich an den Admin. Ich denke dieser wird da nicht groß Widerstand leisten und sogar lieber mal ein Foto zuviel als zu wenig löschen, da er ansonsten selber noch womöglich belangt werden könnte
 
Allerdings würde ich dennoch der Person schreiben das diese es zu unterlassen hat. Sonst ist das Bild in einem anderem Forum wo der Te es nicht findet.
 
wenn jetzt wer einfach irgendwo klaut ohne genau zu wissen und selber kein eigenes Bild
aber wenn die Person dich kennt kommt das schon den Vorsatz gleich
würde Anzeige Erstatten das der Urheber Ermittelt wird und den nicht anschreiben,
denn wer so etwas so tut, tut so was vorsätzlich das ist swchon bald so als wenn man deine Unterschrift fälscht .

es dürfte ja nun auch bis zur 1 Klasse der Volksschule vorgedrungen sein,
das es seit ca. 10 Jahren ein Gesetz gibt das Recht an eigenem Bild und das so was nicht ohne Zustimmung verbreitet werden darf im Internet,
wenn dann noch die Person sich mit deinen Daten aus gibt ist es ID Diebstahl
und erfüllt einen 2. Starttat Bestand StGB,
hatte selber mal wegen einer ähnlichen Sache Strafantrag gestellt und der Täter wurde gefasst .
 
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