Roller verkaufen... Frage

Hansdampf12345 schrieb:
Ich würd an deiner Stelle einfach das Geld für die Reparaturen zurück holen. Das hat innerhalb des ersten halben Jahres ja nix mit Garantie sondern mit Gewährleistung (und eventuell auch Garantie) zu tun.

Lass dich da nicht verschaukeln ;)


Wie in Posting #6 geschrieben hat er das Teil aus dem QUELLE-Katalog. Wer ein bisschen die Nachrichten verfolgt weiß ja wie es um QUELLE bestellt ist. Viel Spaß beim Geld zurück holen.
 
Haudrauff schrieb:
Ich weiß zwar nicht was jetzt genau kaputt war (zu faul zum nachlesen:p) aber auf Verschleißteile gibt es keine Garantie. Allerdings sollten die meisten Verschleißteile schon länger als 2 Monate halten.

Ich spreche auch nicht von Garantie, sondern von Gewährleistung ;)

spraadhans schrieb:
passen doch nun wirklich nicht so richtig zusammen, oder? Natürlich kann man nicht erwarten, dass ein Laie sich juristisch korrekt ausdrückt, weil der Fachmann dafür eine mdst. sechsjährige Ausbildung benötigt. Also behaupte ich doch lieber gar nichts, anstatt mich mit Halbwissen lächerlich zu machen.
Und ob der Colonel über den Tisch gezogen wurde, können wir anhand der dürftigen Infos dazu doch gar nicht beurteilen und selbst wenn, würde er damit nicht automatisch irgendwas vom Verkäufer zurückbekommen.

Wüsste nicht, warum die beiden Sachen nicht zusammen passen. Ich präsentiere auch kein Halbwissen, sondern sage genau, was ich weiss und was nicht.

Ich weiss, dass es eine gesetzliche Gewährleistung gibt, bei der im ersten halben Jahr davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand und deshalb vom Verkäufer ausgebessert werden muss.

Wenn ich für meine Auskunft jetzt bezahlt werden würde, könnten wir uns darüber streiten, ob diese Auskunft ihr Geld wert war, aber wenn der Threadersteller Interesse an seinem Geld hat, kann er sich schlau machen, ob die defekten Teile an seinem Roller irgendeiner Gesetzmäßigkeit unterliegen, wodurch die Gewährleistung nicht greifen würde.
 
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