Rückgaberecht im Laden

onkelosuppo

Lt. Junior Grade
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Nov. 2007
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Hallo liebe FB'ler.

Nach dem hiesigen Test der 560Ti, in welchem diese als leiseste Grafikkarte ever abgestempelt wurde, fuhr ich zu JE-Computer und holte mir eine solche (Gainward). Der Verkäufer sagte mir auch noch einmal explizit wie schön leise diese Karte ist.

Nun komme ich zu Hause an und stelle fest, die Karte gleicht einem startendem Düsenjet! Sie ist wirklich unglaublich laut. Also wieder zurück zum Händler. Dieser ist nun aber der Meinung er müsse die Karte nicht zurücknehmen, da sie ja nicht defekt ist. Ist das wahr? Kann ich nichts tun? Ich möchte natürlich keine derart laute Karte haben.

Ich hatte schließlich im Laden keine Möglichkeit die Karte anzuschauen / anzuhören und im Internettests steht die Karte sei leise. Von daher würde ich denken ich kann die Katze, die ich im Sack gekauft hab, auch wieder umtauschen?!

Google spuckt mir hierzu nichts verwehrtbares aus, außer weitläufige Meinungen.

Danke für Eure Hilfe.
 
Kein Umtauschrecht! Hier greift das Fernabsatzgesetz nicht, somit ist der Verkäufer nicht zur Rücknahme verpflichtet. Selbst bei einem defekt könnte der Händler nur Garantie / Gewährleistung gewähren.

Allerdings sind die meisten Shop ein bisschen netter, als es nun dich getroffen hat. Nun ja, die Rücknahme einer Grafikkarte ist schon so eine Sache. Entsiegelte Ware verkauft sich schlecht und maybe hast du die Ware schon beschädigt oder geschädigt (z.B. durch übertakten).

Ich erinnere mich auch noch an einen Spruch von einem MM Mitarbeiter: "Umtausch?... Wieso?... Was denken Sie sich? ... "WIR SIND DOCH KEIN VERLEIH!!!" *Schrei* .... ja, so wird man behandelt, falls man einen DVD Brenner zurückgeben möchte, bei dem der ATA Anschluss teildefekt war...
 
Zuletzt bearbeitet:
mündliche nebenabsprachen sind bindend und vertragsinhalt. der verkäufer sicherte zu, die karte sei leise. die ist aber laut! also, ab zum händler, das so erklären, umtauschen, andere kaerte nehmen oder geld zurück.
 
Hast du den Treiber installiert? Dann geht die Lautstärke bei einigen Grafikkarten wieder runter.
Wenn er dir extra noch gesagt hat, dass die gekaufte Karte sehr leise ist, was sie nicht ist, dann kannst du gegen ihn Strafanzeige wegen Täuschung/Betruges anstrengen oder zumindest erstmal sagen, dass du das vorhast, da die Karte ja von der Beschreibung abweicht. Vielleicht tauscht er dann.

Na dann ...

Hierbei liegt ein Sachmangel vor!
Was u.U. vor Ort eventl nochmal geprüft wird.


Somit hast du folgende Rechte:
Quelle: http://forum.sysprofile.de/mainboar...d3-neu-defekt-gewaehrleistung.html#post492211
Nicht passend, aber übersichtlich.
 
Oder einfach mit MSI Afterburner o.ä. den Lüfter herunterregeln.
 
Wenn nicht defekt dann musst du sie behalten!
Widerruf gibt es nur bei Onlinebestellungen.
Google hilft da vll. nicht, aber das BGB ist dafür die ideale Lektüre. ;)
 
Du hast kein 14-tägiges Umtauschrecht ohne Begründung, wie beim Fernansatz. - Du kannst also nur auf Kulanz des Händlers hoffen, und ihn mal bitten, das Dingen einzubauen und zu testen.

Hast Du aber auch die Treiber der Grafikkarte installiert, und die Lüfter mal entsprechend angepasst?
 
Mündliche Neben-Absprachen sind so lange bindend wie Du beweisen kannst, dass diese existieren. *passenden Smiley gerade nicht gefunden*

Und wie GameOC schon geschrieben hat, hat Fernabsatzgesetz nicht ohne Grund das Wort "Fern" im Namen. Denn das gesetzliche Widerrufsrecht (14 Tage) gilt nur bei Online-Geschäften bzw. bei Geschäften wo man die Waren nicht direkt prüfen kann.

Ware zurück nehmen (sofern nicht defekt) ist reine Kulanz der Händler.
 
Wenn ich mich nicht irre kann man von jedem Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen von diesem zurück zu treten. Und ein Kaufvertrag ist davon nicht ausgeschlossen. Außerdem kann du dich darauf berufen, dass der Verkäufer dir gesagt hat, die Karte sei leise. Da sie das nicht ist, kann du Ihn darauf hinweisen, dass dein Anwalt sich freut einen Betrugsversuch bearbeiten zu dürfen.
Von daher geh noch mal hin und reibe ihm sowohl Punkt eins, als auch zwei mal nett und freundlich unter die Nase.
 
WallSsoft schrieb:
Wenn ich mich nicht irre kann man von jedem Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen von diesem zurück zu treten. .

Das ist falsch! Das gilt nur im Zusammenhang mit Fernabsatz (also Verträge die über Distanz abgeschlossen wurden z.B. über Telefon/Internet).
 
@owii und an die anderen die meinen Post dementiert haben:
ich hab grad deinen Post gelesen und frage mich, wie möchtest du eine Grafikkarte direkt im Laden testen. Du kannst sie ja schlecht irgendwo einbauen. Von daher könnte man bei solchen Gerät von den 14 Tagen Widerrufsrecht gebrauch machen können. Falls ich falsch liege, tut es mir leid^^
 
@WallSsoft: kompletter Blödsinn leider. Bitte lieber nix posten, wenn man sich mit der Materie net auskennt. Ansonsten hat owii es auf den Punkt gebracht. Nebenabsprachen sind zwar schön, ohne Beweis aber schwer durchsetzbar.

kleine Zugabe: Haustürgeschäft bieten ebenfalls noch die Möglichkeit eines Widerrufs (paar andere Laufzeitverträge auch noch, aber die haben hier mti Kauf net viel zu tun). Ein grundsätzliches Widerrufsrecht bei Verträgen gibt es nicht!

@easy.2ci: na das is ja ma was ganz Neues, dass man beim Kauf in einem Laden keinen Vertrag schließt.

@Tron: Bitte, lass es doch wenn du absolut 0 Ahnung hast.
 
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1. Fernabsatzgesetz bietet Dir beim Händler vor Ort im Ladenverkauf keinen Schutz.
2. "Leise" ist immer relativ / im Auge des Betrachters.
3. Zusicherungen müssen konkret sein und bewiesen werden können. Hat der Verkäufer Dir gesagt, dass die Karte "xy Dezibel nicht überschreitet", und das vor Zeugen? Ich denke nicht. Das einfache Anpreisen einer Ware ist meines Wissens noch keine Zusicherung (vgl. Marktschreier: Meine Äpfel sind die leckersten", die kannste aber auch nicht umtauschen).

Ich denke, Du hast schlechte Karten, aber prüf mal die rpm des Lüfters. Vielleicht gibt es ja einen Grund für den Lärm und die Karte ist tatsächlich defekt...

P.S.: Wenn man keine Ahnung hat, einfach nicht posten.
 
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WallSsoft schrieb:
Wenn ich mich nicht irre kann man von jedem Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen von diesem zurück zu treten.

Haha. Das gilt bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen und bei Türgeschäften.


Klar schick ihn mal zum Anwalt. Dürftest keinen finden, der sich so einem Schwachsinn annimmt.

Im Laden wird er zudem auch noch ausgelacht, da die den Spruch 10mal am Tag hören, allerdings nie ein Schreiben von einem Anwalt kommt.
 
Sind schon seltsame Gesetze hier...

Wo ist denn bitteschön der Unterschied, ob ich einen Artikel Online bestelle und diesen dann innerhalb von 14 Tagen - ohne Angabe von Gründen - wieder zurücksenden kann oder ob ich etwas direkt an der Ladentheke kaufe.

Wenn etwas nicht den zugesicherten Eigenschaften entspricht, so muss ich es doch innerhalb einer bestimmten Frist wieder zurückgeben können.

Einfach nochmal in den Laden fahren und den Verkäufer darauf ansprechen. Notfalls den Verkaufsleiter verlangen aber nicht direkt mit Anwalt drohen.

So hat es bei mir bisher immer geklappt!
 
Na, er meinte ja, in den Laden gehen und dannn soll der Verkäufer die Karte testen, bezüglich ihrer Lautstärke. Wird die Karte auf der Packung als "lautlos" / "sehr leise" oder ähnliches beworben? Falls nicht, wird der Händler nicht mit sich reden lassen!

Mündliche Zusage, ja klar, du als Käufer gegen 5,6,7 + Verkäufer ...

@ Quackmoor, schön und gut, setze dies erstmal um... für die Kosten kann er sich einen anderen Lüfter / eine WaKü leisten!

Vielleicht nochmal nett nachfragen und auf guten Willen hoffen! Allerdings würden die dir sicherlich nur eine Gutschrift geben, dein Bares sicherlich nicht.

Weshalb kaufst du eigentlich eine Grafikkarte im lokalen Handel? Im Netz hättest doch sicherlich einiges gespart. Bei mir ist das zumindestens der Fall. MM, Saturn, Hoerco verlagen gute 60-170€ mehr, wie im Netz fällig wird (je nach Karte).
 
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Der Verkäufer will sie nicht zurücknehmen....er ist also unkulant.Es gibt aber eine andere Möglichkeit.:Wenn die Karte nicht den Vorgaben entspricht,kannst du Garantie in anspruch nehmen.Kritisiere dan einen defekten,lauten Lüfter......logischer weise wird dies dann überprüft bei N.Vidia und falls nicht okay,repariert.;)
 
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Du solltest auch mal Bekannte hinzuziehen, ob die die Karte auch als sehr laut empfinden. Immerhin handelt es sich um eine sehr leistungsfähige GraKa. So was ist natürlich lauter als eine passive...
 
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