Rücksendung bei Amazon

Ein fähiger RA hätte Dich so ziemlich als erstes gefragt, ob Du 1 oder 5 Bestellnummern bzw. Rechnungsnummern bekommen hast.
1 RNR = eine Bestellung, 5 RNR = 5 Bestellungen, mit den dann oben bereits beschriebenen Folgen. So einfach kann das manchmal sein!
 
Ich habe eine Bestellnummer bekommen
 
Doc Foster schrieb:
Jetzt kommt mir gerade in den Sinn, dass 357 II BGB wohl eher dahingehend auszulegen ist, dass es nur auf den (Einzel-)Wert der zurückgesendeten Sache ankommt.
deswegen heissts ja auch in 357 bgb "wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt"

@te
das dj hero-bundle ist ja nun nicht gerade klein. woher bekommst du den karton, wo alle 4 reinpassen? ;)
das aber nur am rande. die info "wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt" ist eindeutig - da steht nicht "gesamtwert der bestellung, von der ich aber nur einen artikel behalten möchte" und es ist auch kein vom händler gewährter kostenloser umtausch bzw. rücknahme wie bei quelle, otto & co. (was wohl einige verwirrungen hier verursacht) sondern es geht um einen widerruf.

du kannst höchstens auf kulanz seitens amazon hoffen, ein recht auf übernahme der rücksendekosten hast du imo nicht. das nächste mal einfach aufpassen bei der bestellung, dem bestätigungsdialg, der abschließenden bestellbestätigung und auch bei der mail von amazon... hier musst du ja komplett auf durchzug gestellt haben, wenn du all diese punkte einfach abgenickt hast und dir auch am ende des bestellvorgangs nicht aufgefallen ist, dass der spass nicht 40, sondern 200€ kostet. öfter nachfragen als amazon kann man normalerweise nicht -.-

@thomas_k
interessante "logik". ich bestelle mir bei amazon einfach mal 2 artikel zu je 21 euro. ich bekomme eine bestellnummer und zwei pakete (logistische gründe, durchaus nicht ungewöhnlich). einen artikel schicke ich nun im rahmen des widerrufs zurück und muss keine rücksendekosten zahlen, da die bestellung ja über 40€ lag. welch schöne welt.... :lol: 357 bgb & co. ist aber auch wirklich kompliziert zu verstehen. vielleicht hast du mit deiner kreativen auslegung sogar recht... wahrscheinlich aber nicht in diesem raum-zeit-kontinuum ;)

@reactor
vom gesetz nicht abgedeckt? grundlage? ansonsten ist das der sinnvollste bisher genannte weg: amazon informieren und den fall genau schildern. in aller regel sind die leute sehr kulant. aber ein rechtlicher anspruch dürfte nicht vorhanden sein. wie gesagt: 4 oder 5 bestätigungen wurden vom te abgenickt und die übernahme der rücksendekosten durch den vk bezieht sich auf den wert pro artikel und nicht auf den gesamten bestellwert.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Heretic und Doc
Recht eindeutig ist hier ein Blick in den Münchener Kommentar:

"Während die Kostenverlagerungsmöglichkeit früher nur bei Bestellungen bis zum Betrag von 40 Euro (brutto) bestand, können dem Verbraucher heute die regelmäßigen zur Fussnote [5]Kosten der Rücksendung zur Fussnote [6]bereits dann auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache den Betrag von 40 Euro (brutto) nicht übersteigt. Damit soll die Möglichkeit eingeschränkt werden, nur zur Vermeidung ggf. anfallender Rücksendekosten mehrere Sachen im Gesamtpreis von über 40 Euro zu bestellen, von welchen ein Teil von vornherein nicht ernstlich erworben werden soll. zur Fussnote [7]Dieser Zielrichtung entsprechend kommt es bei der Rücksendung mehrerer Waren nicht auf den Gesamtpreis sämtlicher zurückgesandter Waren an, sondern ist eine Einzelbetrachtung erforderlich. Bei Waren, deren Preis teils über teils unter 40 Euro liegt, sind die Kosten quotal aufzuteilen."

Demnach ist wohl wie bereits gesagt, keine Gesamtbetrachtung möglich.
 
@Heretic Novalis
Du kannst nochsoviel Smilies setzen und vom Sachverhalt des TE ablenken (einzelnen Warenwert, Teilrücksendung statt der ganzen Bestellung), er hat konkret eine Bestell-/Rechnungsnummer und er will alles zurückgeben, das zählt rechtlich!

Ich finde nicht fair, völlig andere Sachverhaltsumstände von Dir zur Widerlegung meiner Ausführung zum Fall zu bringen. Das ist schlechter Stil.
 
@ JurChris:

Darauf wollte ich ja hinaus, denn der Gesetzgeber hat die Bestimmung nicht grundlos entsprechend geändert.
Der Palandt drückt es leider nicht so eindeutig aus wie der MüKo (logisch), deshalb war ich mir mangels Entscheidung dazu unsicher.

Danke für den klarstellenden Hinweis.

Was mich allerdings an dieser Auffassung stört ist die Tatsache, dass ein Käufer, welcher eine Sache im Wert von 60,- zurücksendet i.E. besser gestellt wird, als einer der Sachen im Wert von 60,- und 30,- zurücksendet.
Letzterem wird mglw. zu Unrecht Missbrauch unterstellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Rechtslage ist ja (noch) nicht geklärt, MüKo vertritt auch nur eine Meinung. Zudem trifft es nicht das Problem. Der Käufer hat die Sendungen so zurückgeschickt, wie erhalten. Komplett, den gesamten Vertrag widerrufen. Geordert wurde ein Produkt mit der Stückzahl "5". Bin mir ziemlich sicher, dass der Käufer auch "Komplettversand" angekreuzt hat. Die Alternative wäre "Einzelversand".

Vielleicht schaut er noch einmal in die Bestellbestätigung...

Es gab keinen Grund, die Sendung nicht zusammenzufassen, es sei denn, aus für amazon günstigen logistischen Gründen.

Wäre man spitzfindig, würde man behaupten, amazon wolle das Widerrufsrecht unterlaufen, indem amazon es dem Käufer so schwer wie möglich macht.
 
nachtstute schrieb:
bekam ich fünf verschiedene Freewaymarken und RMA Code, die ich bitte auf das Paket kleben sollte.

Man kann es sich auch Einfach machen:
Man nehme eine Freewaymarke und lege alle 5 RMA Codes in das Packet.
und schwups hättest du Max. 1x Rücksendeporto bezahlen müssen.


wie dem auch sei, Rede mit Amazon, eventuell sind die Kulant
 
Leider waren die fünf Artiekl knapp 1,50 m hoch. So ein großes Paket habe ich nicht. (und Amazon anscheinend auch nicht ;))
 
florian. schrieb:
Man kann es sich auch Einfach machen:
Man nehme eine Freewaymarke und lege alle 5 RMA Codes in das Packet.
und schwups hättest du Max. 1x Rücksendeporto bezahlen müssen.


Hihi...

Bitte beachten Sie: Werden mehrere Artikel in einer Sendung zurückgeschickt, so behalten wir uns vor, einen Rücksendekostenanteil für in der Sendung enthaltene Artikel zu berechnen, die nicht mindestens eine der unter (i) bis (iii) genannten Bedingungen erfüllen.

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?ie=UTF8&nodeId=200387580&tag=comput0d-21
 
so, hab mit dem Amazon Kundenservice gesprochen und bekomme das POrto aus Kulanz gründen wieder :)
Hat mich Amazon doch wieder überzeugt, warum ich dort immer bestelle :)
 
reactor1 schrieb:

Ich weiß zwar beim besten willen nicht was du damit sagen willst, aber:

Bitte beachten Sie: Werden mehrere Artikel in einer Sendung zurückgeschickt, so behalten wir uns vor, einen Rücksendekostenanteil... ... ...

5 Artikel
5 Artikel - jeweils keine der Bedingungen erfüllen EUR 3,50
= 5/5 von EUR 3,50

ergo, packt man alle Artikel in Ein Paket, so zahlt man eben für jeden Artikel unter 40€ Anteilig die Rücksendekosten (jeh 70cent) . Da die Rücksendekosten nur 3,5€ betrugen, können die Anteile nicht höher sein....
 
@florian.

War mir nicht so ganz klar, dann ist es tatsächlich kein Drama. Im Grunde ist die Sache ja erledigt, es ist so gekommen, wie vermutet. Kulanz ist immer gut, unsere Lieblingsmärkte nehmen ja auch mit Vorliebe einen nicht funktionierenden Fernseher, der 2 Stunden nach Kauf reklamiert wurde, aus "Kulanz" zurück und liefern Ersatz.

Habe jetzt noch einmal anhand meiner eigenen Käufe versucht zu ergründen, wie das bei amazon funktioniert. Das kann jeder bei seinen Käufen überprüfen, soweit noch nachvollziehbar.

Es läuft so:

Grundlage ist , wie sollte es anders sein:

§ 2 Vertragsschluss

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

Nicht außergewöhnlich, so verfahren die meisten Online-Shops inzwischen, man will sich nicht binden, insbesondere läuft amazon nie Gefahr, sich zu verstricken, indem es Käufer zur Zahlung auffordert, was jetzt einen rechtswirksamen Vertrag bedeuten würde, AGB können den Vertragsschluss nicht abweichend vom Gesetz regeln, da der Vertrag Geltungsgrundlage der AGB ist. amazon bucht erst ab, wenn die Ware versendet wurde. Vorkasse gibt es nicht.

Problem:

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

So weit , so gut...

Die Bestellbestätigung enthält die komplette Bestellung, in meinem Beispielfall 2 (unterschiedliche) Paar Schuhe, 1 DVD. 3 Artikel, jeweils mit 1 Click in den Warenkorb gelegt.

Dort steht außerdem:

Bevorzugte Versandart: Komplettversand: Meine bestellten Artikel in so wenige Einzellieferungen wie möglich zusammenfassen

1 Bestellnummer, 3 Artikel, 3 Beträge, Summe ohne MwSt, MwSt, 1 Endbetrag.

1 Tag später kommt die Versandmitteilung, besser gesagt die Versandmitteilungen, es sind nämlich 2.

Zuerst die Schuhe, beide Paare, 1 Bestellnummer, 2 Artikel, 2 Beträge, Summe ohne MwSt, MwSt, 1 Endbetrag. Angehängt ist die Widerrufserklärung. Versand per DHL Paket (Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Sendung direkt aus dem amazon-Rücksendezentrum kam).

In der 2. Versandmitteilung geht es nur um die DVD.

Gleiche Bestellnummer, 1 Artikel, 1 Betrag, Summe ohne MwSt, 1 Endbetrag. Angehängt ist wieder eine Widerrufsbelehrung, Versand als Brief.

In beiden Versandmitteilungen steht:

Unser Logistikzentrum hat den/die unten stehenden Artikel verschickt

Kurzum: amazon lässt 2 Kaufverträge entstehen, die Bestellung selbst (Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages über 3 Artikel), spielt nur noch eine untergeordnete Rolle, amazon fasst den Kauf/ die Käufe auch nicht als 3 unterschiedliche Vorgänge auf, sondern amazon orientiert sich nur daran, was in ein Paket passt, bzw. fasst das zu einzelnen Kaufverträgen zusammen, was von den einzelnen Logistikzentren zusammen geliefert werden kann.

Das beantwortet immer noch nicht die Frage, warum der TE jetzt 5 Pakete bekommen hat, sicher dürfte aber sein, dass man seinen (einen) auf die Lieferung von 5 Produkten gerichteten Kaufantrag abgeändert und ihm jetzt stattdessen 5 einzelne Kaufverträge angeboten hat, jeder mit einer eigenen Widerrufsbelehrung.

§ 150 BGB
Verspätete und abändernde Annahme

(1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag.

(2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.

Das kann der Käufer ablehnen oder annehmen. Lehnt er es ab, braucht er die Ware nicht zurückzuschicken, sondern nur aufzubewahren und auf Verlangen herauszugeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
@reactor1
Diese Aufteilung wird man mE ablehnen müssen. Es entspricht weder dem Lebenssachverhalt, weder dem Willen der Parteien, noch der Verkehrsauffassung in einer solchen Situation. In der Tat, wird man zwar problematisieren müssen, ob das Angebot wirklich angenommen wurde oder § 150 BGB einschlägig ist. Ich denke aber nicht, dass Gerichte einen Vertrag hier scheitern lassen würden. Vielmehr wird man wohl in der Vornahme der Versendung eine konkludente Annahme sehen müssen. Die Abweichung wird man wohl als unwesentlich einordnen müssen, wofür auch der Wortlaut "wie möglich" spricht. Denn wie möglich, dass wollen beide Parteien und dazu steht eine Annahme durch mehrere Pakete objektiv nicht in Widerspruch. Hierfür spricht auch, dass die Parteien entsprechend § 154 BGB den Vertragsschluss hieran nicht scheitern lassen wollten.

Eine Aufteilung zum Zwecke des Widerrufs ist auch nicht nötig. Wie der MüKo sagt (soweit im Staudinger-Kommentar etwas anderes steht, ist es aus 2004 veraltet; im Beck'schen OnlineKommentar steht es ebenso aber nicht so schön klar), trifft es den Fall: Es geht immer um eine Einzelproduktbetrachtung, sogar dann, wenn die Gesamtbestellung widerrufen wird und diese insgesamt 40 Euro übersteigt.
 
Eine Aufteilung zum Zwecke des Widerrufs ist auch nicht nötig. Wie der MüKo sagt (soweit im Staudinger-Kommentar etwas anderes steht, ist es aus 2004 veraltet; im Beck'schen OnlineKommentar steht es ebenso aber nicht so schön klar), trifft es den Fall: Es geht immer um eine Einzelproduktbetrachtung, sogar dann, wenn die Gesamtbestellung widerrufen wird und diese insgesamt 40 Euro übersteigt.
JurChris ist offline Antwort

Halte die Rechtslage für ungeklärt. Noch nicht einmal die die Verbände oder die die Shops beratenden und vertretenden Anwaltskanzleien, die sich nahezu rund um die Uhr mit Kauf- und Verbraucherrecht befassen, die innerhalb von Stunden jede neue Entscheidung kommentieren, sind imstande, die rechtliche Lage auch nur halbwegs verlässlich einzuordnen. Ratlosigkeit, allenfalls vage Vermutungen und Spekulationen kennzeichnen die Lage.

Niemand rät einem Shopbetreiber, irgendetwas davon in die AGB einfließen zu lassen, die Lage ist in etwa vergleichbar mit der, als noch nicht die endgültige Entscheidung über die Hinsendekosten gefallen war.

Damals wurde geraten, zunächst grundsätzlich keine Hinsendekosten zu erstatten; sollte der Käufer aufmucken, empfahl man, sich auf deutsches Recht zu berufen, gab sich der Käufer nicht zufrieden, drohte mit Klage, legte man nahe, sofort den Rückzug anzutreten, dem Käufer die Hinsendekosten zu erstatten und auf Kulanz zu verweisen, sich aber keinesfalls dem Risiko eines Prozesses auszusetzen - aus gutem Grund, wie wir wissen.

Es ist auch ein typisch "deutsches" Problem. Mehr als 10 Jahre nach der entsprechenden Richtlinie (Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, ABl Nr. L 144, S 19), wird es eher komplizierter denn einfacher.

Und im Grunde war es einfach:

Artikel 15

Durchführung
(1) Die Mitgliedstaaten setzen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, um dieser Richtlinie spätestens drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.
(2) Wenn die Mitgliedstaaten Vorschriften nach Absatz 1 erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.
(3) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem durch diese Richtlinie geregelten Gebiet erlassen.
(4) Spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie, gegebenenfalls verbunden mit einem Änderungsvorschlag, vor.

Artikel 6

(2) übt der Verbraucher das Recht auf Widerruf gemäss diesem Artikel aus, so hat der Lieferer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Erstattung hat so bald wie möglich in jedem Fall jedoch binnen 30 Tagen zu erfolgen.

2002 trat das neue Schuldrecht in Kraft. Und wie wurde dieser Passus aus Artikel 6 umgesetzt?

Von der Regelung über Hinsendekosten keine Spur, dafür aber:

§ 357 Abs 2 BGB, Fassung 1. Jan. 2002

(2) [1] Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. [2] Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. [3] Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Erstaunliche Umsetzung, von 27 EU-Staaten haben, soweit mir bekannt ist, 26 die Richtlinie so umgesetzt, dass der Händler die Hinsendekosten erstattet, der Käufer für die Rücksendekosten aufzukommen hat. Einfach nachzuvollziehen, in etwa ausgewogen, insbesondere ohne jede rechtliche Probleme für Händler (EUR 40,00 Klausel, doppelte Klausel etc.).

Es dürfte nahe liegen, dass da die Versandhandelslobby ganz schön mit gemischt hat, jedenfalls hat sich dann ein Amtsgericht (!) dazu durchgerungen, diese Frage vom EuGH klären zu lassen.

http://www.informationsrecht.uni-oldenburg.de/newsletter/downloads2009-05/link_8_lahr.pdf

Das Ergebnis ist bekannt, jetzt jammern die Händler.

Jedenfalls haben Käufer (bis auf die klagefreudigen Ausnahmen) rund 1 Jahrzehnt dem notleidenden Versandhandel durch die Erstattung der Hinsendekosten unter die Arme gegriffen. Dafür sind sie jetzt auf europäischer Ebene privilegiert, was die Rücksendekosten betrifft.

Es scheint in unserer ureigensten Natur zu liegen, nicht anders zu "können". Habe noch vor ein paar Wochen einen Beitrag gelesen, wo es um die Schuldrechtsreform ging, das von vielen gefeierte "Ei des Kolumbus", die Krönung deutschen Rechts.

Weiß nicht, ob es auf dem Deutschen Juristentag war, ein hochrangiger Vertreter einer EU-Rechtskommission erklärte den verblüfften anwesenden deutschen Juristen schon in seiner Eingangsrede, dass nichts, aber auch gar nichts vom deutschen Schuldrecht jemals in ein gemeinsames europäisches Rechts einfließen könnte, dazu seien die Regelungen "viel zu kompliziert".

Irgendwann wird auch diese Rechtsfrage entschieden, bis dahin heißt die Devise der Shops: Im Zweifel nachgeben, wenn der Käufer reklamiert, sich auf Kulanz berufen, das macht immer einen guten Eindruck.

amazon hat es genau so gemacht, hat die entsprechenden Hinweise verdächtig unauffällig in seiner Hilfe plaziert, es auch vornehm zurückhaltend formuliert:

Bitte schicken Sie keine Artikel aus verschiedenen Bestellungen in einer Sendung an uns zurück. Dies erschwert die Bearbeitung Ihrer Erstattung.

Bitte beachten Sie: Werden mehrere Artikel in einer Sendung zurückgeschickt, so behalten wir uns vor, einen Rücksendekostenanteil für in der Sendung enthaltene Artikel zu berechnen, die nicht mindestens eine der unter (i) bis (iii) genannten Bedingungen erfüllen.

Ergebnis:

so, hab mit dem Amazon Kundenservice gesprochen und bekomme das Porto aus Kulanz gründen wieder
Hat mich Amazon doch wieder überzeugt, warum ich dort immer bestelle

Und diese Kulanz ist durchgängig...
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Kulanz ist durchgängig. Stimmt. Genau wie bei der Beweislastumkehr. Denn eigentlich stellt uns die neue Regelung schlechter, trotz 2 Jahren Gewährleistung. Aber kein Händler wird den Kunden nach 6 Monaten darauf festnageln.
 
moquai schrieb:
Diese Kulanz ist durchgängig. Stimmt. Genau wie bei der Beweislastumkehr. Denn eigentlich stellt uns die neue Regelung schlechter, trotz 2 Jahren Gewährleistung. Aber kein Händler wird den Kunden nach 6 Monaten darauf festnageln.

???


Das ist eine ganz andere Frage, die Rechtslage ist eindeutig und selbstverständlich berufen sich auch viele Händler auf die Rechtslage. Nach 6 Monaten erbringt der Kunde entweder den Beweis, ansonsten läuft er gegen eine Betonwand.

Viele kennen die entsprechenden Schreiben der Händler und sind schockiert, weil ja Gewährleistung von vielen Käufern nahezu grundsätzlich missverstanden wird, sie verwechseln das mit einer Art Haltbarkeitsgarantie. Und deshalb gibt es ja noch Spaßvögel unter den Händlern, die eine (kostenpflichtige) Verlängerung der Gewährleistung anbieten, z. B. auf 3 Jahre, die auch gerne angenommen wird, tritt der Sachmangel aber nur einen Tag nach Ablauf der 6-Monatsfrist auf, erhält man auf seine Reklamation z. B. folgende Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Ihre Reklamation erhalten und sorgfältig geprüft.

Nach Ihrem derzeitigen Vorbringen steht nicht fest, dass der Mangel bereits bei Anlieferung der Ware vorlag. Tritt ein Fehler - wie in Ihrem Fall - mehr als 6 Monate nach Anlieferung auf, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften jedoch nur dann zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn der Käufer beweisen kann, dass die Ware bereits bei deren Eingang fehlerhaft war. Diesen Beweis konnten Sie jedoch nicht erbringen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre Reklamation aus diesen Gründen zurückweisen müssen.

Um gegebenenfalls eine kostenpflichtige Reparatur durchführen zu lassen, wenden Sie sich bitte an die vom Hersteller angebotenen Servicepunkte. Die Adresse entnehmen Sie Ihrer Bedienungsanleitung oder dem Internet - vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

oder auch schön:

Sehr geehrter Kunde,

wir haben von Ihnen eine Rücksendung erhalten.

Leider ist eine kostenfreie Bearbeitung dieses Servicefalls nicht möglich.

Nach der gesetzlichen Regelung (§ 434 BGB) ist nach Ablauf von 6 Monaten nach Kauf nur dann von einem Gewährleistungsfall auszugehen, wenn der Kunde dies qualifiziert z.B. durch ein Gutachten, nachweist. Gerne können Sie uns ein solches Gutachten nachreichen, dann werden wir selbstverständlich nach den gesetzlichen Bestimmungen nachbessern.

Bitte prüfen Sie, ob unabhängig von unserer Gewährleistungsverpflichtung eine eigene Garantieverpflichtung des Herstellers für das Produkt besteht. Diese ergibt sich ggf. aus dem Produkt beigefügten Garantieunterlagen des Herstellers bzw. auf dessen Internetseite.

Sie finden weitere Informationen zum Thema "Gewährleistung nach 6 Monaten" z.B. auf Google unter:

Das kann Käufern schon den Tag vermiesen...
 
Solche Erfahrungen hatte ich noch nie. Deswegen auch meine Aussage zum Thema Kulanz bei Amazon. Ich finde es immer wieder amüsant zu hören, das man ja 2 Jahre "Garantie" hätte. Und die Händler, mit denen ich Geschäfte mache, die versuchen erst gar nicht, ihr eigentliches Recht geltend zu machen. Das sei viel zu aufwändig und geht gewaltig an die Nerven. Man möchte auch zufriedene Kunden haben. Es sei auch schwierig der Oma zu erklären, was sie zu beweisen hat.
 
Richtig ist, dass du hier die Rücksendekosten zu übernehmen hast da es so ist, dass jeder Artikel für sich genommen unter 40,-- Euro liegt.
Auch kannst du kein Versehen geltend machen da dies wohl mehrwürdig wäre.
Ich denke, du wirst diese Kosten wohl übernehmen müssen wobei es hier sehr fragwürdig ist, wenn AMAZON dich anschreibt du sollst mehrere Rückscheine ausdrucken so ist dies FALSCH denn es wäre ja auch alles in einem einzigen Paket zurückzusenden gewesen.

Hier liegt der Fehler bei AMAZON und somit würde ich hier mit AMAZON verhandeln anstatt einfach zu zahlen. Denn genau diese Angabe von AMAZON ist letztendlich falsch.
 
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