Rücksendung bei Amazon

nachtstute

Lieutenant
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Juni 2004
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Hey,
ich habe aus versehen letzte Woche 5 mal das gleiche bei Amazon bestellt. Bin irgendwie auf die 5 anstatt die 1 gekommen. Naja, nächste Tag hatten meine Nachbarn die Bestellung komplett angenommen.
Nun wollte ich das zurückschicken, leider war es nicht ein Paket sondern 5. Daher habe ich KOntakt mit dem Amazon Kundenservice aufgenommen und der meinte, ich solle 5 Versandaufkleber ausdrucken. So, hab das jetzt gemacht und 5 Pakete zur Post gebracht.
Die Pakete sind gestern angekommen und nun meint Amazon, das ich für jedes Paket 3,50 RÜckporto zahlen soll, das jedes Paket für sich alleine genommen nur 39,97 kostet, die komplette Retournierte Bestellung aber ~200 Euro.
Ist das rechtens?
 
Bei einem Wartenwert von unter 40€ übernimmst du die Rücksendekoste. Der gesammt bestellwert ist da egal.
 
Die Rücksendung ist für Sie in folgenden Fällen kostenfrei:
(i) Ihnen wurde ein falscher oder defekter Artikel (Reklamationen) von Amazon geliefert.
(ii) Sie haben den Kauf eines Artikels im Rahmen des Widerrufsrechts innerhalb von 14 Tagen widerrufen und der Preis des zurückzusendenden Artikels übersteigt 40 EUR (Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in unseren AGBs).
(iii) Sie schicken einen Artikel aus unserem Shop Bekleidung oder Schuhe innerhalb der 30-tägigen Rücknahmegarantie zurück.

von daher musste halt die paar euro rückporto zahlen und beim nächsten mal besser aufpassen ...
 
"ich habe aus versehen letzte Woche 5 mal das gleiche bei Amazon bestellt."
eine bestellung mit 5 artikel oder 5 bestellungen mit einem artikel?

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__357.html
 
Zuletzt bearbeitet:
So sollte das leider rechtens sein, da eine einzelne Lieferung den Warenwert von 40 Euro nicht übersteigt.
Nach logischem Verständnis hättest du jedoch selbst auf die Idee kommen sollen und alles in einem großen Paket zurückzuschicken, dann hättest du alles erstattet bekommen.
Rechtlich wüsste ich nichts, was gegen Amazons Vorgehensweise spricht, jedoch ist der Mann am Telefon (?) eine Banane gewesen, wenn er dir das mit einem großen Versandpäckchen nicht gleich gesagt hat.
 
Das ist wohl Dein Lehrgeld! Mal ehrlich.....es muss einem doch auffallen, daß statt 39,97€ die 5-fache Summe im Warenkorb steht......:confused_alt:
 
Wie meine Vorredner schon richtig gesagt haben, gilt bei einer Rücksendung folgendes: wenn der Warenwert pro Artikel/Stück <40 Euro muss der Käufer selbst die Rücksendekosten tragen.

Du hast aber einen juristischen Spezialfall, da du die Ware nicht persönlich entgegen genommen hast, bzw keine Person die dazu bevollmächtigt ist. In diesem Falle könntest du die Rücksendekosten bei deinen Nachbarn einfordern (ohne jetzt gleich klagen) bzw dies Amazon mitteilen, da ja nicht deine Unterschrift bei der Übergabe vom Packetdienst ist. Es kommt ja beim Fernabsatzgesetz erst bei erfolgreicher Zustellung = Übergabe der Sache der Abschluss eines Kaufvertrags zustande, auch wenn dieser im vorhinein bereits vertraglich feststeht. Das heißt: würdest du nur ein Packet annehmen müsste der Packetdienst die anderen 4 Packete wieder dem Versender zustellen ohne dir eine Rücksendegebühr in Rechnung zustellen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Chrisibär schrieb:
Du hast aber einen juristischen Spezialfall, da du die Ware nicht persönlich entgegen genommen hast, bzw keine Person die dazu bevollmächtigt ist. In diesem Falle könntest du die Rücksendekosten bei deinen Nachbarn einfordern (ohne jetzt gleich klagen) bzw dies Amazon mitteilen, da ja nicht deine Unterschrift bei der Übergabe vom Packetdienst ist. ...
Diese Aussage ist absoluter Blödsinn.

@nachtstute;

Versuche mit Amazon eine gütige Einigung zu erreichen.
 
Wieso ist das Blödsinn?!? natürlich wird er es nicht machen da man eine Nachbarschaft nicht für paar Euro aufs Spiel setzt. Prinzipiell ist es aber korrekt, da eine Versandzustellung nur auf eine Person oder einen bevollmächtigten dieser Person (u.Umständen gemeinsamer Haushalt) gültig ist.

ps: lern du mal die forenregeln besser (zitierregeln) und zitiere nicht aus einem direkt darüberliegenden post
 
Doch, ich zitiere, weil das Zitat wichtig für meinen Einwand ist. Ich muß Dir mitteilen, WAS denn der Blödsinn ist. ;)
Der Nachbar ist unschuldig und in diesem Fall nicht haftbar.
 
Zuletzt bearbeitet: (Grammatik korrigiert.)
@ Chrisibär:

Du liegst öfter daneben und so auch hier:

Hätte der TE die Pakete nicht angenommen, so wird darin regelmäßig auch ein Widerruf zu sehen sein, welcher, eine entsprechende Vereinbarung vorausgesetzt, wiederum zu einer Kostentragungspflicht bzgl. der Rücksendekosten führen würde.
 
Der Paketdienst hat seinen Beförderungsvertrag nicht erfüllt, nämlich die Lieferung eines Paketes vom Versender bis zum Empfänger. Damit befindet sich das Paket in der Obhut des Paketdienstes.
HGB §407; §425; § 461

Nur so als Info Mr.Zitierer

@Doc: liest du eigentlich was ich schreibe? Wenn er das Packet vom Packetdienst erhält, muss er natürlich bei Widerruf und einem einzelnen Warenwert <40 Euro seine Rücksendenkosten zu tragen.
Wir reden aber hier bei einer Übernahme durch seinen Nachbarn ;)

@Doc: Wenn er nur Teile einer Lieferung animmt kann diese Kostentragungspflicht natürlich durchaus zu tragen kommen, da es sein Verschulden war. Bei ganzer Ablehnung (er nimmt keines der 5 Artikel an) jedoch nicht. Da ja es leicht wäre jemanden dem man seine Adresse hat mit tausenden von <40 Euro artikel zuschicken zu lassen und er dann die Rücksendekosten tragen müsste. Und in der Beweispflicht steht er auch nicht in diesem Falle ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Nachbar kennt die Voraussetzungen und Konditionen nicht. Er hat keine Kenntnisse vom Bestellvorgang.
Man könnte ihn z.B. haftbar machen, wenn er die Ware gegen Unterschrift entgegengenommen hat, diese dann aber einfach im allgemeinen Hausgang vor der Tür abgelegt hat. Ist sie verschwunden, dann haftet der Nachbar.
 
Es ist in dem Fall völlig egal wer das Paket angenommen hat, da es für die rechtlichen Folgen des Widerrufs unerheblich ist.
Hätte er das Paket selbst angenommen (oder nicht angenommen), müsste er trotzdem die Kosten des Rücksendung tragen, sodass ihm durch die Annahme durch den Nachbarn keine Nachteile entstanden sind.
Ergänzung ()

Chrisibär schrieb:
@Doc: Wenn er nur Teile einer Lieferung animmt kann diese Kostentragungspflicht natürlich durchaus zu tragen kommen, da es sein Verschulden war. Bei ganzer Ablehnung (er nimmt keines der 5 Artikel an) jedoch nicht. Da ja es leicht wäre jemanden dem man seine Adresse hat mit tausenden von <40 Euro artikel zuschicken zu lassen und er dann die Rücksendekosten tragen müsste. Und in der Beweispflicht steht er auch nicht in diesem Falle ;)

Sorry, aber das ist totaler blödsinn. Informiere dich bitte über die Entstehung eines Kaufvertrages (vor allem wann er zustande kommt) und dessen Erfüllung.
 
@ Moquai: "gegen Unterschrift entgegengenommen", du weißt aber schon das eine Unterschrift nur ein, wie viele andere Dinge, ein Beweismittel von vielen ist. Zeugen wären das in diesem Falle auch ....
@ Moquai: du bist sicher einer derjenigen der behauptet wenn man seinen Kassenzettel verloren hat, verfällt einem das Gewährleistungsrecht auf dem Artikel ;)
Ergänzung ()

djdice1983 schrieb:
Es ist in dem Fall völlig egal wer das Paket angenommen hat, da es für die rechtlichen Folgen des Widerrufs unerheblich ist.

Nein ist es nicht du.. da das 14 tägige Widerrufsrecht ab dem Zeitpunkt der Übergabe zu tragen kommt. Und er ja nicht weiß wann der Nachbar es ihm übergibt, beispielsweise erst 3 Wochen später.....

djdice1983 schrieb:
Sorry, aber das ist totaler blödsinn. Informiere dich bitte über die Entstehung eines Kaufvertrages (vor allem wann er zustande kommt) und dessen Erfüllung.

Der Kaufvertrag kommt erst mit Annahme der Bestellung und Lieferung der Ware durch den VK an den K zustande. BGB § 151
 
Zuletzt bearbeitet:
Chrisibär schrieb:
du weißt aber schon das eine Unterschrift nur ein, wie viele andere Dinge, ein Beweismittel von vielen ist. Zeugen wären das in diesem Falle auch ....

Darum geht es nicht. Fakt ist: Du kannst den Nachbar nicht für "überteuerte Transportkosten" haftbar machen.

Chrisibär schrieb:
du bist sicher einer derjenigen der behauptet wenn man seinen Kassenzettel verloren hat, verfällt einem das Gewährleistungsrecht auf dem Artikel

Eher nicht, denn den brauche ich nicht dazu. Auch keine Originalverpackung. ;)
 
Die Kaufsache ist jetzt beim Käufer, über das Bestehen eines Kaufvertrages muss man sich hier doch überhaupt keine Gedanken mehr machen???

Ggf. ist der Vertrag auch schon vorher zustandegekommen, da amazon m.W. vor Auslieferung eine Mail an den Empfänger schickt.

Der Käufer hätte hier zwar grds. die Möglichkeit den Vertrag wegen eines Erklärungsirrtums anzufechten, wäre dem V aber nach 122 schadensersatzpflichtig, so dass er mglw. sogar die Hin- und Rücksendekosten zahlen müsste.

PS:

Das hier:

Der Vertrag kommt erst mit Annahme der Bestellung und Lieferung der Ware durch den VK an den K zustande. BGB § 151

ist so auch nicht richtig, der beidseitige Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, die Lieferung hat wegen des Trennungs- und Abstraktionsprinzipes grds. damit nur zu tun, wenn in dieser gleichzeitig die Annahme zu sehen ist.

Ganz nebenbei bemerkt regelt § 151 ganz andere Fallgestaltungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
M. E. handelt es sich um einen Widerruf des gesamten Vertrags. Wenn man 5 Artikel bestellt und der Händler versendet diese 5 Artikel aus logistischen Gründen einzeln und man folgt der Anweisung des Händlers und druckt Adressaufkleber aus und sendet die 5 Sendungen so zurück, wie sie angekommen sind, bleibt es beim Widerruf des gesamten Vertrags.

Der Warenwert beträgt insgesamt EUR 200,00, aufgeteilt auf 5 einzelne Pakete.

Würde bei amazon entsprechend argumentieren.
 
reactor1 schrieb:
Wenn man 5 Artikel bestellt und der Händler versendet diese 5 Artikel aus logistischen Gründen einzeln...
In diesem Fall ist das aber nicht geschehen. Das geht aus #1, erster Satz, hervor. Der TE hat einfach Mist gebaut.

Was aber eigenartig ist: Wenn man "irgendwie" 5 identische Artikel in den Warenkorb legt, weil man "aus Versehen" auf de 5 kommt, dann wäre es trotzdem 1 Bestellung, 1x Versandkosten.

Es sei denn, folgendes trifft zu:

Option 1 - Komplettversand: Meine bestellten Artikel in so wenige Einzellieferungen wie möglich zusammenfassen

Komplettversand bedeutet, dass der Artikel mit der längsten Verfügbarkeit den Zeitpunkt der Versendung bestimmt. Wenn Sie zum Beispiel ein Produkt mit einer Verfügbarkeit von 2 bis 3 Tagen mit einem Produkt kombiniert haben, das in 4-6 Wochen versandfertig ist, so wartet das erste Produkt auf das letzte.

Hinweis: In Ausnahmefällen senden wir Ihnen Artikel einzeln zu, auch wenn Sie sich dafür entschieden haben, mit dem Versand zu warten, bis sämtliche Artikel verfügbar sind. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die Versandkosten.

Option 2 - Einzelversand: Ich möchte meine Sachen schneller. Sofort verschicken, sobald Artikel verfügbar sind

Bei Einzelversand wird jeder Artikel versandt, sobald er verfügbar ist. Die Versandkosten können sich erhöhen. Um diese aber so gering wie möglich zu halten, werden wir wenn irgend möglich einzelne Artikel zusammenfassen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung hinzugefügt.)
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