News Schlag auf Schlag: Weitere Verurteilung im Fall kino.to

In dem genannten Fall geht es im Übrigen weder um Mord, noch um Totschlag. Verurteilt wurde er wegen Körperverletzung mit Todesfolge und zusätzlich kommt hier das Jugendstrafrecht zum Einsatz. Beim Totschlag kommt man nach Erwachsenenstrafrecht nicht unter 5 Jahren davon.
 
.Neo schrieb:
Bewährung für Totschlag. Ich glaub es hackt...[...]

Konnte den weiter oben verlinkten Artikel zwar nicht öffnen, aber in der Überschrift steht, dass der Täter 19 Jahre alt ist. Somit könnte das JGG angewendet worden sein. Da ist es sogar (theoretisch!) möglich ein Mord nach der Diversion einzustellen!


FatFire schrieb:
I lol'd. Wie macht sich die Strafminderung bitteschön bemerkbar? Maximalstrafe für Urheberrechtsverletzungen sind drei Jahre!

Gruß FatFire

Gewerbsmäßig strafverschärfende Qualifikation: 5 Jahre Maximalstrafe!


Reuter schrieb:
Wenn man bedenkt, dass jüngst ein Mord nur mit einer Bewährungsstrafe geahndet wurde, halte ich das Strafmaß in diesen Fällen für höchst fragwürdig.

Wie oben bereits geschrieben.. vermutlich wurde bei dem 19 jährigen das JGG angewendet.
Leute informiert euch doch bitte erstmal, wenn hier Aussagen zu Themen tätig wo ihr euch augenscheinlich nicht auskennt.
 
F(r)og of War schrieb:
Finde das gut so. Immer druff da auf die Schweine.
Wegen solchen Leuten und Seiten wie kino.to, entstehen erst diese abstrusen Kopierschutz-Mechanismen und Online-Zwang-Taktiken, die sich die Geschädigten einfallen lassen.
...die damit dann doch wieder nur die ehrlichen Kunden schaden...

Auch wenn es die Medien und Firmen nicht so hinstellen, liegt das Problem nicht beim kleinen Mann, der sich von seiner Musik-CD eine Kopie macht und sie vll. seinem Enkel schenkt...
Früher war das mit Kassetten alles kein Problem.... heute muss man höllisch aufpassen, was erlaubt und was verboten ist...

Wenn jmd 1,1 Millionen Menschen tot prügelt, bekommt der mit Sicherheit mehr als 2,5 Jahre...

Armer User..

Immer noch, es war nur ein aus der Luft gegriffener Wert.
Es sollte einfach nur die Verhältnismäßigkeit zwischen den beiden Fällen darstellen.


"Wie oben bereits geschrieben.. vermutlich wurde bei dem 19 jährigen das JGG angewendet.
Leute informiert euch doch bitte erstmal, wenn hier Aussagen zu Themen tätig wo ihr euch augenscheinlich nicht auskennt. "

Tod ist Tod..ob von nem Jugendliche oder Erwachsenen todgeprügelt, ist doch egal.

Die Strafen sind einfach viel zu lasch

Dafür muss ich kein Jurist sein, um so etwas sagen zu können.
Fragt mal die Angehörigen;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hätte ich gerne erklärt.

Ein Mensch, der solche Fälle isoliert betrachtet redet anders als jemand, der sie in einem größeren Zusammenhang aus verschiedenen Blickwinkeln, d.h. aus psychischer, sozialer und auch persönlicher Sicht betrachten kann.

Menschliche Gehirne werden hauptsächlich im Kontakt mit der sozialen Umwelt strukturiert, zum Beispiel basiert Sprache auf der Fähigkeit zu geteilter Aufmerksamkeit. Asoziale Persönlichkeiten sind hauptsächlich das Produkt einer Gesellschaft und es kann nur im Interesse aller sein, diese Menschen, gerade wenn sie jung sind, zu resozialisieren - hohe Strafen bringen da wenig, dadurch werden sie nicht zu besseren Menschen. (Das Beste wäre es natürlich, wenn eine Gesellschaft es erst gar nicht so weit kommen lässt. Und ausgenommen sind Menschen mit Persönlichkeitsstörungen, die man als "Psychopathen" bezeichnen kann, solche Störungen sind nicht das Produkt der Gesellschaft, sondern das Resultat aus der Unfähigkeit sich einfühlen zu können. Sollte so jemand zu körperlicher Gewalt neigen, kann man ihn nur zum Schutz der Gesellschaft wegsperren - doch auch in diesem Fall geht es dann nicht um Strafe.)

Wenn man so etwas sagt, kommt für gewöhnlich das Argument: Ja, aber stell dir vor, er hatte deinen Vater etc. erschlagen.

Das ist richtig, aber persönliche Betroffenheit trübt die Weitsicht und die Vernunft. Deswegen treffen in einer entwickelten Gesellschaft (die nicht perfekt sein muss) auch Menschen Entscheidungen, die eben nicht persönlich betroffen sind - wie der Richter.

Jedenfalls: Man verrät mit seinen Ansichten viel über die eigene Bildung und Persönlichkeitseigenschaften.
 
Zuletzt bearbeitet:
@marcel5337

Tja und genau wegen einer solchen Aussage war dieser Satz von calluna

calluna schrieb:
[..]Mit solchen Aussagen verratet ihr mehr über euch als über das betreffende Thema. [..]

mehr als gerechtfertigt. Mehr werde ich dazu net sagen. Hat eh keinen Wert..
 
diRAM schrieb:
Gewerbsmäßig strafverschärfende Qualifikation: 5 Jahre Maximalstrafe!
Okay, sorry. Der a-Zusatz ist irgendwie an mir vorübergegangen. Das nennt man Tunnelblick. Den b-Zusatz vergesse ich auch immer, bis man mich wieder dran erinnert.

Gruß FatFire

PS:
calluna schrieb:
Ausgenommen sind Menschen mit Persönlichkeitsstörungen, die man als "Psychopathen" bezeichnen kann, so etwas ist nicht das Produkt der Gesellschaft, sondern das Resultat aus der Unfähigkeit sich einfühlen zu können.
Psychopathen sind kein großes Problem, das wissen sogar einige Psychologen.
Es ist schön, dass Du uns hier alle versuchst aufzuklären, aber wenn ich die Strafen in einem Urheberrechtsprozess und z.B. so etwas hier vergleiche, werde ich einfach das Gefühl nicht los, dass hier etwas verkehrt läuft. Nach und nach rückt immer mehr das Kapital in den Fokus der Rechtsprechung und nicht mehr der Mensch.
 
Zuletzt bearbeitet:
calluna schrieb:
Wenn man so etwas sagt, kommt für gewöhnlich das Argument: Ja, aber stell dir vor, er hatte deinen Vater etc. erschlagen.

Mit dieser Keule würde ich garnicht erst kommen.

Allerdings steht meiner Meinung nach der Staat in der Pflicht gerade das Leid der Hinterbliebenen zu lindern. Und dazu gehört nunmal das Gefühl zu vermitteln, dass das Leben jenes Angehörigen wertvoll und schützenswert und das Geschehene ein nicht hinnehmbares Verbrechen ist. Im genannten Fall wird m.M.n die Würde des Opfers und der Hinterbliebenen verletzt, wenn der Täter mit einer so geringen Bestrafung davonkommt.
 
Sorry Jungs, was erwartet ihr von einem "Gamerforum" (natürlich nicht alle, aber wohl viele), erst recht um eine Zeit, in der viele Arbeiten sind. Welches Klientel wird wohl jetzt Zeit haben:

Studenten,
Berufler mit Internetzugang,
Arbeitslose,
Schüler

Ich will hier nicht polemisieren, aber von viel geistiger Reife zeugen diese Themen alle nicht. Und ich glaube in einem Forum werdet ihr es nicht schaffen, solche Stammtischparolen und Hetzen weg zu bekommen.

MFG
 
Kinderschändern würde ich die Schwänze abschneiden, dann kann man sich die Kosten für die Therapie sparen.
Totschläger können 5-10 Jahre 10+h an Tag Strafarbeiten, dann sind sie aus dem Alter raus und wenn die Arbeit hart genug war, dann haben sie genug für ihr ganzes Leben gelernt.

Wirtschaftsverbrecher müssen ebenfalls härter bestraft werden. 1 Million geklaut ist für mich Lebenslänglich. Weil ein normaler Mensch ein ganzes Leben brauchen würde, um so viel Geld zu verdienen.
Also hat er im Grunde ein Leben Zeit geklaut und sich in die Tasche gesteckt.

Wenn man schon manche Vergehen so willkürlich bestraft, dann bitteschön auch die anderen angemessen behandeln.


@trialgod
das was heute als Gerechtigkeit(Recht) angesehen wird, ist der reine Witz.
Wenn einer mein Kind umbringen würde, dann würde ich ihn auch umbringen.
Vor einiger Zeit wäre es eine gerechter Strafe und keiner würde sich aufreden, heute würde man dafür selbst in den Knast kommen.

Gerechtigkeit und Recht liegen in Deutschland leider zu weit auseinander.
Sich darüber aufzuregen bringt sicherlich nichts, aber es schweigend hinnehmen? :)

PS: Frage an die Juristen, wenn ich dann gestehe und Reue zeige, komme ich dann auch auf Bewährung raus oder ist es dann ein anderer Fall ?
Wahrscheinlich würde ich 10 Jahre bekommen, weil ich einen Mörder umgebracht habe und keinen Unschuldigen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde unser "Rechtssystem" von Tag zu Tag lächerlicher.

Erst gestern Abend las ich von einem 18-jährigen Totschläger, der ursprünglich zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt wurde, weil er einen damals 44-Jährigen wegen 20 Cent ins Koma prügelte - mit anschließender Todesfolge. Er legte Revision ein und ist jetzt auf Bewährung draußen, während sich sein Anwalt noch vor dem Gerichtsgebäude schlappgelacht hat.

Geht es aber um Geld und "bescheuerte" Urheberrechtsverletzungen, werden die großen Fässer aufgemacht und Haftstrafen verteilt, die auch im strafgeminderten Maße noch im Vergleich zu Todschlag lächerlich sind.

Was sagt uns das? In Deutschland sind Urheberrechte mehr wert als Menschenleben, oder deutlicher ausgedrückt: In Deutschland ist ein Menschenleben dreck wert.

Ich möchte damit nicht sagen, dass die kino.to-Leute nicht bestraft werden sollten. Aber wo sind da die Verhältnisse? Jemanden totschlagen - Revision und Bewährung. Gestehen und "strafmilderne Umstände" bekommen - jahrelang Zuchthaus.

Du bist Deutschland!
 
@ Reuter:
Und morgen Nacht fährst du im Dunkeln einen Radfahrer um (hoffentlich net). Aber dafür gehst du nach deinem Willen für Jahrzehnte in den Knast.
Nämlich genau sowas fällt unter Körperverletzung mit Todesfolge.
Man muß hier klipp und klar Mord und Totschlag differenzieren. Mord ist eine geplante Tat. Totschlag passiert im Affekt oder durch sonstige mildernde Umstände.
Da kannst du von der Seite des Leids der Familie nicht argumentieren! Sondern jeden fall einzeln bewerten. Das macht bei uns aber Gott sei Dank kein König oder der Mob. Wir leisten uns dafür ein (weltweit geachtetes) Rechtssystem
 
Über Recht und Unrecht können wir uns jetzt tagelang streiten, aber nach meiner PERSÖNLICHEN Meinung, haben die Täter eine ordentlich Tracht pürgel verdient, mit anschließender Haftstrafe.

BTT:

Die Strafen für das illegale verbreiten von Filme, Serien etc. und Abo-Fallen finde ich sehr wenig.
Gerade die Abo-Fallen finde ich äußerst plagend und hinterlistig.

Für den Webdesigner 30 Monate?..:confused_alt:
 
@Reuter und marcel5337, bevor ihr solche Zahlen als "Relativierung" rein stellen wollt, um irgendwas aufzuzeigen, informiert euch vorher:
Körperverletzung mit Todesfolge, 3 Jahre mindestens, Lebenslänglich möglich.
Totschlag, mindesten 5 Jahre, Lebenslänglich möglich.
Mord, Lebenslänglich

Körperverletzung mit Todesfolge kann eine Strafmilderung mit sich ziehen, wo weiterhin aber mindesten 1 Jahr bis 10 Jahre drin sind.

Und selbst die meisten Vergewaltigungen hat mehre Abstufungen, so ist die "klassische" Vergewaltigung nicht unter 2 Jahren zu verurteilen. Die meisten Vergewaltigungen fallen in die Reihe der 3 - 5 Jahre Mindeststrafe.

http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

Die Mindeststrafen von 1 - 3 Jahre bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung mögen zwar etwas "komisch" Wirken, da aber die meisten Vergewaltigungen in der Regel in die letzten beiden Bereiche fallen, liegt hier die Mindeststrafe bei 3 - 5 Jahren.

Zudem ist für gewerbliche "Urheberrechtsverletzung" eine maximale Haftstrafe von 5 Jahren zu verhängen. Das Minimum sind Geldstrafen.

Der Vergleich ist also nicht ganz so passend.
 
0815burner schrieb:
@ Reuter:
Und morgen Nacht fährst du im Dunkeln einen Radfahrer um (hoffentlich net). Aber dafür gehst du nach deinem Willen für Jahrzehnte in den Knast.
Nämlich genau sowas fällt unter Körperverletzung mit Todesfolge.
Man muß hier klipp und klar Mord und Totschlag differenzieren. Mord ist eine geplante Tat. Totschlag passiert im Affekt oder durch sonstige mildernde Umstände.
Da kannst du von der Seite des Leids der Familie nicht argumentieren! Sondern jeden fall einzeln bewerten. Das macht bei uns aber Gott sei Dank kein König oder der Mob. Wir leisten uns dafür ein (weltweit geachtetes) Rechtssystem

Wird hier nicht noch zwischen vorsätzlich und nicht unterschieden?
 
Man mildert es noch mal ab, wenn man von "Fahrlässigkeit" spricht.

Vorsätzlich begehst du jede "Straftat", da du diese bewusst ausüben musst, wird eine Straftat nicht bewusst begangen, so wird diese zu einer fahrlässigen Straftat.

Ach ich liebte diese Vorlesungen.
 
wenn du unter 14 bist und einen totprügelst bekommst du sogar 0 Jahre ...
Ich bin ja jetzt kein Hellseher ... aber vielleicht sind die Strafen so gewählt um auch eine realistische Wiedereingliederungsmöglichkeit zu bieten?
Nehmen wir jemanden der diese schwere Körperverletzung mit Todesfolge begangen hat (vielleicht im Affekt, völlig außer Kontrolle), der dann nur Bewährung bekommt ... vielleicht sieht man bei ihm halt noch die Chance, ihn so zu "bahandeln", dass er wieder als ungefährliches Mitglied der Gesellschaft unter allen Menschen leben kann. Vielleicht hilft bei solch Leuten eben nicht Knast. Sowas kann einem unter Umständen mehr Schaden als nützen. Der muss vielleicht "nur" mit den Folgen seiner Tat konfrontiert werden um zu begreifen, dass er das nie wieder tut.

Ein Raubkopierer (und hier jetzt einer im gewerblichen Maß) fügt einer Industrie vielleicht einen Millionenschaden zu. Fühlt sich aber vermutlich überhaupt nicht schuldig. Hat also garkein Unrechtsbewusstsein dafür was er getan hat. Und da hilft es dann vielleicht solch harte Strafen zu verhängen, die als Abschreckung dienen um so erst garnicht mit den illegalen Geschäften anzufangen. Weil jetzt mal ehrlich .. 226k auf 3 Jahre macht etwas mehr als 70k im Jahr ... das ist ja lächerlich. Mit den Fähigkeiten einen Filehoster zu betreiben etc ... also quasi Managerqualitäten zu haben hätte er dass vielleicht auch auf legalem Weg verdient ... und wenn es doch ein wenig weniger ist ... Leben hätte er von können.
 
@Schlummi

Das trifft es gut. Nur wenn man davon ausgeht, dass es um Gerechtigkeit gehen sollte bzw. dass die Strafen in einer Relation zum Wert einer Sache stehen müssen, versteht man unser Rechtssystem nicht.
 
Mich wundert, dass der Verurteilte im wahren Leben KFZ-Mechaniker ist. Hätte eher gedacht, dass Kino.to von versierten Informatikern betrieben wurde. Solche die es auch verstehen sich per Proxy und Co. hinreichend zu sichern, bzw. ihre Identität zu verschleiern.

Inwieweit diese Person da kundig war, weiß man natürlich nicht. Und er war ja nicht der einzige der letztendlich überführt wurde.

Zu dem Strafmaß vermag ich kein Urteil abzugeben, weil mir da das Fachwissen schlichtweg fehlt. Würde mir wünschen, dass sich das hier mehr Leute zugestehen würde und sich ihre unqualifizierten Vergleiche sparen...
 
Heretic Novalis schrieb:
"Herr Richter, es ist korrekt, dass ich millionenfach Urheberrechte verletzt und User via Abofallen abgezockt habe. Aber es gibt doch schlimmere Verbrechen, da fällt meins doch nicht so ins Gewicht. Ich plädiere auf Freispruch!"

Alternativ:

"Herr Richter, ich habe 4 Menschen ermordet. Aber der da hinten hat 20 umgebracht. Da ist mein Vergehen doch nicht so schlimm. Wie wärs mit Freispruch?"

Mit dieser geilen Argumentation einiger "Leute" hier kann man so ziemlich _alles_ rechtfertigen, bagatellisieren oder gar negieren. Freie Fahrt für Betrüger, Diebe und alles andere, was nicht Mord oder Vergewaltigung ist. Ist ja nicht so schlimm.

... merken die Leute, die so "argumentieren" eigentlich noch was?

Das Pack gehört weggesperrt - wie _alle_ Straftäter.

Aber Mörder und Vergewaltiger verschaffen einem im Regelfall ja keine kostenlosen Filme und Spiele. Daher ist das ja alles "nicht so schlimm". DAS nenne ich "armes Deutschland" :rolleyes:

@calluna
Volle Zustimmung, danke!


Ich denke mal nicht dass diese Straftaten bagatellisiert werden sollen.
Ich sehe das Ganze ähnlich. Ich finde schon dass Gewaltverbrechen oder ähnliches in Relation zu solchen Straftaten zu niedrig bestraft werden. Mit dem Unterschied jedoch, dass ich das Strafmaß für die Kino.to Sache angemessen finde. Der Rest könnte einfach nur härter bestraft werden.

Die Abofallen finde ich auch ziemlich dreist... ich denke da sollte noch was kommen....
MfG WurstMitBrot
 
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