jodd2021
Lt. Commander
- Registriert
- Feb. 2021
- Beiträge
- 1.826
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Das ist sehr subjektiv und kann sich auch bei jedem Einzelnen mit der Zeit ändern. Ich denke, der Thread hier sollte so bleiben wie du ihn bisher gemacht hast. Das ist gut und sicher auch für Ein-/Umsteiger nützlich. Eine Umfrage mit Rangliste geht dann eher in Richtung Spielerei.eszett.nb schrieb:was die Top 10 oder Top 15 Tools (aus der Liste) sind
Würde mich interessieren ob man die Software auch lizenzfrei GEWERBLICH nutzen darf!?eszett.nb schrieb:von Interesse?
KVM/Qemu kommt im Regelfall mit jeder Distro mit.Andy4 schrieb:Oracle Virtual Box... Eine VM, die sehr zuverlässig funktioniert.
Diese Frage kann ich Dir nicht rechtssicher beantworten. Dafür gibt es Spezialisten mit Einwurf kleiner Münzen, welche Dir rechtssicher eine Auskunft geben können.Restart001 schrieb:Würde mich interessieren ob man die Software auch lizenzfrei GEWERBLICH nutzen darf!?
Steam ist ein gutes Stück Software und ohne den Antrieb von VALVE, Linux in die Gamingwelt zu hieven, würde Linux weiterhin eine Nische in Sachen Desktop und Co füllen. Steam ist gut dokumentiert und in allen Medien gut vertreten und beworben.Derduke schrieb:interessant finde ich, das hier Lutris oder Heroic erwaehnt wird aber bisher keiner Steam![]()
Du widersprichst Dir irgendwie selbst. Also entweder ist etwas lizenzfrei (was aber nur sehr selten vorkommt; Stichwort: public domain) oder es gibt eine Lizenz. Und auch wenn diese sehr liberal ist (wie z.B. die BSD-Lizenz), muss sie natürlich eingehalten werden.eszett.nb schrieb:was man so lesen kann zum Thema Open Source Linux Software, ist diese grundsätzlich lizenzfrei und kann auch gewerblich genutzt werden, aber immer unter der Einhaltung der jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen.
Lizenzfrei darfst Du keine der genannten Programme nutzen.Restart001 schrieb:auch lizenzfrei GEWERBLICH nutzen darf!?