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Unverhältnismäßigkeit ist so eine Sache. Bei Rücklastschriftengebühren durch Banken gibt es ja schon gerichtliche Entscheidungen, die eine Belastung des Privatkunden verbieten. Bei dem Verhältnis Händler/Verbraucher geht es aber vielmehr um eine Schadensregulierung, bei der der Verbraucher den von ihm entstandenen Schaden reguliert. Das setzt sich zusammen aus den Rücklastschriftgebühren und dem Verwaltungsaufwand, den der Händler aufgrund der Rücklastschrift hatte. 25,- Euro sind da schnell zu rechtfertigen.
Natürlich ist Unverhältnismäßigkeit eine definierbare Sache.
Wie das ganze Gesetz an sich auch.
Inklusive Verwaltungsaufwand ist das imho aber immer noch hoch. Also nicht nur reine Kostendeckung, sondern hat möglicherweise auch Abschreckungsabsicht oder dergleichen oder einfach nur Gewinnerzielungsabsicht. Meine Meinung. Natürlich kann ich mich irren, aber in dem Punkt kann man wohl nur spekulieren oder hat hier jemand einen Laden und kann sagen was für Personalkosten bei sowas entstehen?