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NewsStop Killing Games: EU-Bürgerinitiative scheitert am Urheberrecht
Eine Reaktion der EU-Kommission auf die Europäische Bürgerinitiative „Stop Destroying Videogames“ liegt jetzt vor, enttäuscht aber die Erwartungen der Spielergemeinde. Es wird kein Gesetz zum Erhalt der Spielbarkeit von Videospielen geben.
So ehrenwert die Initiative auch gemeint war, ebenso unrealistisch war die Vorstellung, man könne den Urheberinnen und Urhebern eines Werks vorschreiben, was mit ihren eigenen Schöpfungen geschehen soll.
Warum soll das unrealistisch sein? Allen Smartphone Herstellern ist auch auferlegt worden 5 Jahre Updates zu liefern oder Apple gewisse Öffnungen. Autos haben X Auflagen, warum sollte das für andere Produkte nicht gelten?
Dass das Urheberrecht hier blockiert, zeigt doch nur, dass es reformiert gehört.
Bestätigt mich in meiner Meinung, Urheberrechte für maximal 3 Jahre zu vergeben und wenn überhaupt verlängerbar, dann mit jährlich steigenden Abgaben zu belasten. Pro weiteres Jahr jedes mal 1% vom Gesamtvermögen/-werts der Rechteinhaber abzwacken. Ja richtig gelesen.
Die Einnahmen daraus werden zu 100% in Innovation und Forschung geleitet.
ITER und andere wichtige Projekte hätten plötzlich kein Problem mit Finanzierung mehr, sondern damit wie sie die Kohle nutzen.
Es würde wohl schon reichen wenn das Urheberrecht einfach deutlich schneller verfällt und dann z.b. auch das Aushebeln von Kopierschutzmechanismen etc. umfasst. Zusätzlich könnte man auch zwischen gewerblicher und privater Nutzung unterscheiden bzw. andere Fristen setzen.
Ich bin bei diesem Thema geteilter Meinung. Ich finde es aber allgemein albern aus Computerspielen so viel zu machen. Ne Petition?
Ne Jeans hält keine 3 Jahre mehr, aber n 10 Jahre altes Computerspiel muss unendlich laufen? Ich weiß nicht... Gleichzeitig kann es aber auch echt schade sein, wenn gewisse Spiele nicht mehr funzen. Aber The Crew??
Der Grundstein wurde mit Steam gelegt, als es Spiele ohne CD gab. Nur noch als Key. Jetzt ist es zu spät.
Das war der Startschuss hin zum du wirst nichts mehr besitzen. Du kaufst Spiele, und du kannst nicht mal dagegen klagen wenn irgendwann die Lizenz entzogen wird.
Ich besitze zwar auch die Lizenz auf einer DVD nicht, aber ich besitze die DVD auf dem die Lizenz ist. Und die DVD kann niemand entziehen, weil das wäre Diebstahl.
So ehrenwert die Initiative auch gemeint war, ebenso unrealistisch war die Vorstellung, man könne den Urheberinnen und Urhebern eines Werks vorschreiben, was mit ihren eigenen Schöpfungen geschehen soll.
Das Urheberrecht hier als Begründung für eine Ablehnung zu nutzen, halte ich für vorgeschoben. Es geht schließlich essentiell um Verbraucherschutz: Das Anrecht des Verbrauchers auf Funktionstüchtigkeit eines erworbenen, digitalen Produkts.
Ja, das ist ein komplexes Thema, bei dem einerseits das EU-Recht in den letzten Jahren einiges in eine positive Richtung getragen hat, andererseits Softwarehersteller mit ihrem "You don't own software, you license it!"- Bullshit die Verbraucher weiter traktieren.
Aber die Initiative mit dem Feigenblatt des Verbraucherrechts abzubügeln, wirkt als ob sie sich nichtmal die Mühe gemacht hätten, eine adäquate Ausrede zu formulieren.
wurde mit Steam gelegt, als es Spieel ohne CD gab. Nur noch als Key.
Das war der Startschuss hin zum du wirst nichts mehr besitzen.
Ich besitze zwar auch die Lizenz auf einer DVD nicht, aber ich besitze die DVD auf dem die Lizenz ist. Und die DVD kann niemand entziehen, weil das wäre Stiebstahl.
du hast nicht verstanden, um was es geht. The Crew gab es auf Disk, aber durch die permanente Online-Anbindung ist das Spiel nicht mehr spielbar. Die Disk ist jetzt nur noch wertloser Müll
Versuch das mal auf einer Playstation 2. Da kann niemand irgendwas online abschalten. Die Spiele werden immer funktionieren, solange das Laufwerk geht und die dvd nicht vor Alterschwäche den Löffel abgibt
Das zeigt eher, dass das Anliegen gar nicht bzw. falsch verstanden wurde (wohl auch durch Belabern durch Branchenvertreter). Denn das Urheberrechten würde eine potentielle Umsetzung der eigentlichen Forderung eigentlich gar nicht tangieren.
Es wird nur von der Spielebranche in deren Gegenposition so dargestellt, als ginge es bei der Forderung u. A. um irgendwelche Rechteabtretungen am Supportende, was aber schlicht falsch ist.
Ich habe hier bspw. noch irgendwo die Disc-Version der Anno 1602 Königsedition rumliegen. Das Spiel funktioniert auch heute noch, obwohl es das ursprügnliche Studio so gar nicht mehr gibt und Ubisoft als derzeitige Rechteinhaber auch keinen Support mehr leistet. Und es kollidiert auch nicht mit dem Urheberrecht, dass ich mein Exemplar immer noch spielen kann.
Die Sichtweise der Branche kann man recht gut anhand des Positionspapiers des Branchenverbandes "Video Games Europe" nachvollziehen.
Warum soll das unrealistisch sein? Allen Smartphone Herstellern ist auch auferlegt worden 5 Jahre Updates zu liefern oder Apple gewisse Öffnungen. Autos haben X Auflagen, warum sollte das für andere Produkte nicht gelten?
Weil das eine Software/Kunst/Unterhaltungsmedien sind und das andere sind Geräte.
Was kommt als nächstes, willst du einem Brad Pitt vorschreiben das er noch mit 90 schauspielen soll, damit deine Enkel auch ein Recht haben, ihn in seiner Schaffenskunst zu sehen oder reicht es wenn sie ältere Filme mit ihm sehen (oder ältere Spiele vom selben Hersteller)?
Sorry, aber mit dieser Einstellung hat man doch von Anfang an verloren. Wenn man sich nur für Ziele einsetzt, die bereits als realistisch gelten, wird sich kaum jemals etwas ändern.
Das Stop Killing Games überhaupt auf die Agenda des Europäischen Parlaments gekommen ist und europaweit Aufmerksamkeit erzeugt hat ist bereits ein greifbarer Erfolg. Ohne derartige Vorstöße würde sich sonst nichts ändern.
Ich wäre ja schon zufrieden damit, wenn die Rechteinhaber dazu verpflichtet werden, entweder alles für den Weiterbetrieb zur Verfügung zu stellen und die rechte an Marke, Code und allem was dazu gehört abzutreten, den Weiterbetrieb zu gewährleisten, oder wenigstens 30% vom Kaufpreis zurückerstatten müssten. Brutto versteht sich. Dabei liegt die Bringschuld der Info was der Kaufpreis war, auf Seiten Publisher, sonst gilt UVP .