Stress mit ebay

Hallo zusammen, ich hole den Thread mal hoch und wende mich mal an die Leute, die bei ebay aktiv sind.

Ich habe bei Ebay ein Iphone 3G gekauft. Der Verkäufer hat in seinem Bewertungsprofil 100% positive (110 Stück) Bewertungen.
Die Artikelbeschreibung war so:

Apple iPhone 3G - 8GB - Schwarz (Ohne Simlock) Smartphone

Artikelmerkmale:
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig.


Hallo, versteigere hier mein IPHONE 3G.

Das Iphone ist ca. ein halbes Jahr alt und es sind normale Gebrauchsspuren zu sehen.

Ein kleiner Kratzer ist auf dem Display der aber nicht auffällt.

Lieferumfang:

- IPHONE 3G 8 Gb
- Original Karton
- Ladekabel
- Kopfhörer
- Handbuch

Als das Iphone dann hier ankam, war ich zunächst mal begeistert, dass ich ein (vermeintlich) funktionsfähiges und vorallem optisch gut erhaltenes Telefon gekauft habe.

Als ich das Gerät dann eingerichtet habe, ist mir aufgefallen, dass das Mikrofon nicht funktioniert.

Also habe ich dem Verkäufer eine Nachricht geschrieben.

Hallo **********,

das Iphone kam heute an.

Beim Einrichten des Geräts stellte ich fest, dass das Mikrofon wohl defekt ist.
Das war der Artikelbeschreibung in der Auktion nicht zu entnehmen!

Ich bitte um Er- bzw. Aufklärung!

- *********

Hallo *********,

Das kann nicht sein, weil bevor ich es weggeschickt habe, hbe ich alles nochmal getestet und lief alles einwandfrei.
Auch das Telefonieren.

- **********

Hallo **********,

Doch, ich bin der Meinung, dass das kann sehr wohl sein kann.

Nachdem ich den "Mangel" festgestellt habe, habe ich das Iphone formatiert und die Software erneut ausgespielt. Dieses versprach keine Besserung, das Mikrofon ist immer noch ohne Funktion. Auch Soundaufnahmen sind mit dem Gerät nicht möglich.

Im Laufe des heutigen Tages kam ich dann auf die Idee, das Headset anzuschließen, um zu testen, ob es sich um ein Problem mit dem Soundeingang handelt - Ergebnis: Mit dem Headset funktioniert es. Somit kann man festhalten, dass das Mikrofon an dem Gerät wohl einen Defekt hat!

Dies hätte Ihnen beim telefonieren (ohne Headset) definitiv auffallen müssen.

Ich bin sicherlich nicht kleinlich - mir ist klar, dass ich kein Neugerät erworben habe, aber man sollte doch davon ausgehen können, dass wenn man ein gebrauchtes Telefon kauft, die Primäreigenschaft (hier: telefonieren) gewährleistet ist und funktionsfähig ist. Wenn dem nicht so wäre, hätte man das in der Artikelbeschreibung klar und deutlich erwähnen müssen!

Die Tatsache, dass das Gerät den Zustand "Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig" nicht aufweist, sorgt dafür, dass es sich um einen Sachmangel nach §434 BGB handelt.

Da der Mangel für mich als Kunde nicht ersichtlich war und mir durch die Auktion noch glaubhaft versichert wurde, der Artikel sei voll funktionsfähig, handelt es sich zudem noch um arglistige Täuschung.

Ich weise darauf hin, dass ich mich im Falle keiner Einigung auf meine als Käufer geltenden Rechte berufen kann und werde - wenn nötig auch mit Hilfe eines Rechtsbeistandes.

Ich hoffe, Sie konnten meinen Ausführungen folgen und ich bitte Sie, sich wegen dieser Sache mit mir in Verbindung zu setzen.

- *********

Die Nachricht habe ich vorgestern verschickt. Seitdem habe ich von dem nichts mehr gehört. War meine Formulierung zu hart? Bin ich im Recht?!

Wie gehe ich als nächstes vor? Bezahlt habe ich übrigens mit Paypal, gibt also Käuferschutz. Habe aber bisher nie Probleme mit ebay gehabt, sodass ich keine Ahnung habe, wie ich nun vorgehen muss.

Was sagt ihr/sagen Sie dazu?
 
Red doch nicht so lange um den Heißen brei, sag doch einfach, das du das Gerät zurück geben willst....
 
War ja ein Privatmann bei dem ich das gekauft hab. Die Auktion enthielt die Klausel "Privatauktion keine Garantie oder Rücknahme möglich"

Von daher ist das wohl nicht möglich.
 
@ zonk1989 :

Von daher ist das wohl nicht möglich.

Klar . Warum denn nicht ? Wie Du selber schreibst :

Bezahlt habe ich übrigens mit Paypal, gibt also Käuferschutz.

Meld dem Vorfall PayPal das der Artikel von der Artikelbeschreibung abweicht und denn sollteste das Geld zurück bekommen und musst dem Verkäufer denn natürlich auch den Artikel wieder zurück schicken .

MfG



Yiasmat
 
Auch bei Privatverkauf muss der Verkäufer ein Defektes Gerät zurück nehmen!
 
Okay, das wusste ich nicht. Wie ich bereits in meiner "Problemschilderung" geschrieben hatte, habe ich bisher nie Probleme mit über ebay gekauften Artikeln - und somit auch noch keinen Kontakt zum Käuferschutz - gehabt.

Danke für eure schnellen Antworten.
 
Kleines Update:
Hermes hat sich auf meine Schadensmeldung hin nicht großartig bewegt.
Der Verkäufer hat Käuferschutz beantragt und die Karte zurückgeschickt.
Die Karte ist nun bei mir im Rechner und läuft wie am ersten Tag. arrrrg.

Bei Paypal soll ich nun anklicken, das die Karte angekommen ist, und ich nehme an, dass anschließend der Verkaufspreis - Porto von meinem Konto gebucht wird.

Verkaufszeitpunkt war der 01.04.2011 für 77€.
Durch die Wiedereinführung der HD5850 für 119€ hat die Karte natürlich ordentlich an Wert bei ebay verloren.
Im Neukauf ist der Preis in diesem Zeitraum um 10€ gefallen.
Ich könnte Kotzen sch*** ebay und diese unfähigen Käufer.
 
Hm, wenn die Karte bei Dir läuft, somit hat der Käufer Pech gehabt, denn es gab keine berechtigte Reklamation.
 
Obelisk_19 schrieb:
Hm, wenn die Karte bei Dir läuft, somit hat der Käufer Pech gehabt, denn es gab keine berechtigte Reklamation.

Naja das Problem ist dass ich in dem Käuferschutzverfahren vorher auf der Paypal Seite eingewilligt habe, das ich das Geld erstatte und die Ware an mich zurück gesendet wird - Ich bin jedoch letzten Endes davon ausgegangen, dass die Ware tatsächlich defekt sei, durch den Transport, oder wie auch immer. Allerdings scheint die Karte zu der Hardware des Verkäufers die aus dem Jahre 2005 stammt wohl nicht kompatibel zu sein -
Sobald ich also bei Paypal per click bestätige, dass ich die Ware erhalten habe, hat sich der Fall für Paypal erledigt und das Geld wird erstattet.
Ich habe schon eine Mail an Paypal geschrieben, dass ich dem Käufer nur den Kaufpreis minus aller Gebühren (ebay, Paypal, Porto) und minus 10€ für den Wertverlust erstatte. Ich bin gespannt, ob die sich noch regen.
 
Zuletzt bearbeitet:
paypal kann und darf Kaufverträge nicht für Nichtig erklären.
Paypal bietet lediglich einen Service Ähnlich Lastschrift an!

Du hast also immer noch einen Bestehenden Kaufvertrag mit dem Käufer.
willst du diesen Geltend machen, dann wende dich an einen Anwalt...
 
florian. schrieb:
überflüssiges Zitat entfernt *klick*

Ja stimmt, der Kaufvertrag... aber Anwalt bei 77€...

Hier nochmal die dolle negativ Bewertung von meinem "Kunden" :

"Grafikkarte Defekt,keine Rückabwicklung.Bildfehler seien Transportschaden,absurd"

:freak:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
du kannst ja auf dein Recht bestehen, eventuell gibt er ja klein bei.

Sozusagen:
Du hast die Grafikkarte Erneut Getestet, (Hast Zeugen die die Funktionsfähigkeit Bestätigen)
und somit Bestehst du nach Paragraph XY auf Erfüllung des Kaufvertrages.

Gibst ihm 2 Wochen Zeit, die Fälligen Beträge (+ Erneute Versandkosten) zu Bezahlen.
Andernfalls Fühlst du dich Gezwungen dein Recht anderweitig Einzufordern.
...
 
Würde ich genauso machen.
Wenn die Grafikkarte wirklich 1A Funktioniert, würde ich mir das von einem unabhängigen Zeugen bestätigen lassen und dann zumindest mal mit Anwalt drohen. Paypal kann deinen Kaufvertrag nicht rückgängig machen!
Wenn die Ware bei ihm nicht funktioniert ist das nicht dein Problem, du hast Funktionsfähige Ware gekauft und der Käufer hat dafür Sorge zu tragen das er sie wo einbaut wo auch eine Kompatibilität gewährleistet wird.

Gruß
 
F!o schrieb:
überflüssiges Zitat entfernt *klick*

Ja, genau das habe ich heute gemacht. Ich habe einen Text vorbereitet, bin zu einem Hardwarehändler in der Stadt gegangen der hat die Karte freundlicherweise kostenlos getestet und mir die Funktionsfähigkeit mit Unterschrift und Stempel bestätigt. Der Text enhält jetzt auch die Seriennummer.
Meine Freundin hat das Paket entgegen genommen und kann bezeugen, das ich nur die eine 5770 aus der Rücksendung "besitzte".

Dem Käufer habe ich diese Bestätigung gemailt und ihm einen Zivilrechtlichen Mahnbescheid angedroht, falls er innerhalb von 14 Tagen nicht auf meine Forderung eingeht.

Edit: das lächerliche ist, der Käufer windet sich weiterhin, er meint ich wäre PC Laie und hätte keine Ahnung. Er mailt mir weiterhin irgendweilche Links zu angeblichen Unbedenklichkeit zur Hardware von 2005 und der HD5770 von heute.
Ich habe ihm kommentarlos mit diesem Link geantwortet:
http://www.tomshardware.com/reviews/future-promise-graphics,769-13.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
es hat dich eigentlich gar nicht zu interessieren, ob der Käufer einen Sinnvollen Einsatzzweck für die Karte hat ...
wenn er also nen AGP Port hat, dann ist das nicht dein Problem!

2005 war AGP ja noch Aktuell.
 
Oh mann, ich gebs zu: Ich bin Student und habe im Moment zu viel Zeit.
Eigentlich sollte ich jetzt ganz cool bleiben und einfach abwarten.
Für mich hat sich diese Angelegenheit eben schon zu etwas wie einer sportlichen Herausforderung ausgewachsen. Er fordert mich durch seine Aussagen halt immer wieder aufs neue heraus.

Aussagen wie: "Der Zustand der Grafikkarte ändert sich jedoch nicht durch das
freie Erfinden von Märchen wie inkompatibler Hardware. Nur ein Hardwarelaie
kann solch eine Behauptung in den Raum stellen die sich freilich auch
keineswegs belegen lässt. Selbstverständlich verfügen meine Mainboard nur
über PCIe 1.0/1.1 Steckplätze und nicht über welche in der Version 2.0...."

Evtl. ist mein "Kunde" ja wirklich so b*** und lenkt nicht ein.

Ursprünglich sagte er, die Bildfehler kommen gleich nach dem Start auf beiden Rechnern in Windows.

Jetzt auf einmal nach 15min Furmark. Dieser Kunde ist vom Stamme: -wieso denken, wenn es Wikipedia gibt- , da lässt sich ja schon was finden was ich irgenwie zu meinem Nutzten hinbiegen kann. Er spamt mich jedenfalls mit Links zu.

Und weil ich im Moment so viel Zeit habe, hier mal ein Funktionstest auf Youtube:

http://www.youtube.com/watch?v=cdhdHaQfOuw

Kommentar auf Youtube könnte hilfreich sein


P.S.
Ja, ich sollte meinen Monitor mal wieder entstauben :D
Und links im gehäuse musste ich etwas Blech entfernen, damit meine neue Grafikkarte reinpasst.
Die habe ich mal auf den Tisch gelegt damit dem Typ evtl. dämmert, dass ich doch kein Laie bin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was sagt er denn zur Tatsache das du einen Funktionstest eines Fachgeschäftes + Zeugenaussagen hast?
Ich würde mich gar nicht mehr länger mit ihm Streiten. Schreib ihm kurz und Knapp das es dir zu bunt wird und setze ihm eine Frist.
Sollte diese Frist verstreichen drohst du mit Anwalt (vll. noch eine Rechtsschutzversicherung erwähnen, sonst denkt er vielleicht du nimmst die Kosten nicht auf dich)

Auch wenn du nicht vorhast einen Anwalt einzuschalten hilft das androhen dieser Maßnahme oft schon wunder.

Gruß
 
kapper schrieb:
Kleines Update:
Hermes hat sich auf meine Schadensmeldung hin nicht großartig bewegt.
Der Verkäufer hat Käuferschutz beantragt und die Karte zurückgeschickt.
Die Karte ist nun bei mir im Rechner und läuft wie am ersten Tag. arrrrg.

Bei Paypal soll ich nun anklicken, das die Karte angekommen ist, und ich nehme an, dass anschließend der Verkaufspreis - Porto von meinem Konto gebucht wird.

Verkaufszeitpunkt war der 01.04.2011 für 77€.
Durch die Wiedereinführung der HD5850 für 119€ hat die Karte natürlich ordentlich an Wert bei ebay verloren.
Im Neukauf ist der Preis in diesem Zeitraum um 10€ gefallen.
Ich könnte Kotzen sch*** ebay und diese unfähigen Käufer.

Nur mal so am Rande, rein rechtlich muss der Käufer den schaden melden und hat auch als einziger Hermes gegenüber einen Anspruch auf Erstattung. Und wenn er das nicht innerhalb von 7 Tagen macht ist Hermes fein raus und du sowieso ...

Dein einziges Problem ist dein Geld von PayPal zu bekommen, die interessiert deutsches Recht nämlich nicht :freak:
.
 
Auf die Funktionsbescheinigung ist er noch gar nicht eingegangen. Der Käufer kommuniziert die ganze Zeit über ebay. Die email mit der Fristsetzung und der Bescheinigung ging an seine Paypal Adresse. Ich habe ihn nochmal über ebay auf diese Adresse aufmerksam gemacht.

Das Video habe ich noch gemacht weil gestern halt von einem Video die Rede war:

"Möglicherweise finde ich sogar nach ein
Video dazu, was ich aber nicht versprechen kann, da die Speicherkarte
meiner Kamera vermutlich in den letzten Wochen irgendwann mal gelöscht
worden ist. Wenn du mir die Karte zuschickst kann ich dir diese Fehler
problemlos reproduzieren. Alternativ kannst du auch bei mir vorbei kommen
und wir sehen uns die Sache gemeinsam an."

so, so, er kann den Fehler problemlos produ.. ähh reproduzieren falls ich ihm die Karte zuschicke.
Ja ne ist klar ich "schaue mal eben vorbei", sind ja nur 500km.

Dann war gestern doch wieder der VRAM schuld:

"Wie ich bereits vorher schrieb, hat die Karte einen defekten Vram (und wenn man sich durch Foren wühlt stellt man fest, dass dies wohl ein Serienfehler ist, der viele Radeon 5770 Karten betrifft) hat. Mit einem Grafiktest der nur die GPU auslastet ist da natürlich kein Fehler erkennbar. Unter Windows 7 jedoch hatte ich, nachdem ich 15 Minuten lang den Grafikkraten-Stabilitätstest Furmark laufen lies, extreme Bildfehler, bei denen die unteren 2/3 des Bildes wild flackerten."

Ja und vor einem Monat waren die Fehler schon in DOS sichtbar.

Ich werde auf jedenfall das Mahnverfahren nach ablauf der Frist starten. Und evtl. einen Anwalt zu rate ziehen, die Kosten werden dann in der Mahnung mit einbezogen.

Ich habe ihm eigentlich ein sehr faires und nachsichtiges Angebot gemacht mir alle Gebühre, Porto etc. + 10€ also rund 24€ zu erstatten und er ist raus.
Jetzt denke ich schon, 10€ sind viel zu wenig, aber mir geht es längst nicht mehr ums Geld.
 
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