Stress mit ebay

So Leicht geht auch eine Grafikkarte nicht Kaput

Mir ist einmal eine Grafikkarte war ne GTX480 runtergefallen und gut aufgeschlagen, wurst rein damit die karte läuft heut noch.

hardware ist nicht so empfindlich wie alle immer machen.
Nach dem die teile versiegelt sind ist eigentlich alles easy.

würde also eher sagen entweder ist sie wirklich unterwegs geliefert worden oder der käufer will dich abzihen.
 
buntstift23 schrieb:
@andy4 - nur die Rohe Hardware - nicht die verbaute und 10x mit HArtz übergossene die wir Anwender bekommen ;)
10x Übergossen?
Mainstream Ware ist doch nicht Lackiert...
Die ist fast genau so empfindlich wie die Rohen ICs.
allerdings kommt man beim Fertigen Produkt schwerer an die Entscheidenden Pins hin.

kapper schrieb:
Ich habe ihm vorgeschlagen die Sache per Hermes Versicherung zu regeln.
Sofern das Paket nicht beschädigt war, wird Hermes auch nichts unternehmen.
 
Hallo,

das ist falsch!

Wenn in der Verkaufsbeschreibung nicht steht das die Karte Defekt ist, sie aber defekt beim Kunden ankommt dann hast du als Verkäufer ein Problem und musst sie im Zweifel zurücknehmen.

sonst könnte ja jeder eine defekte Karte einstellen, diese als funktionierend deklarieren und damit Geld machen

Achso , das wusste ich nicht , tut mir leid .
 
kapper schrieb:
Ich habe ihm vorgeschlagen die Sache per Hermes Versicherung zu regeln.

Ich fürchte, das wird wohl leider auch nichts. Hermes wird behaupten, daß die Ware unbeschädigt angekommen sei - sofern an der Verpackung außen keine Schäden zu erkennen waren und das auch nicht reklamiert wurde bei Paketübergabe.
Hermes wird sich auch darauf zurückziehen, daß du die Karte dann nicht ordnungsgemäß verpackt hättest.
Sie haften nur, wenn das Paket auf dem Transportweg verschwindet oder es - das Paket, nicht die Ware - beschädigt wird.

Hier könnte ja dann jeder defekte Karten via versichertem Versand verschicken und behaupten, sie wäre unterwegs kaputt gegangen.

Ich vermute, es könnte daran gelegen haben, daß der Käufer die 'kalte' Karte sofort eingebaut hat und nicht erst auf Zimmertemperatur hat 'anwärmen' lassen.

Dumme Situation. Im 'Recht' ist de jure meiner Ansicht nach der Käufer, da er keine defekte Ware gekauft, aber bekommen hat. De facto hast du aber auch nichts falsch gemacht... blöde Situation.
 
Bei alten Mobos gibts auch mit manchen HD 5xxx Karten eine inkompatibilität,bitte den Käufer darum er soll die Karte mal in einem anderen PC ausprobiert.
 
Update Die Karte wurde beim käufer mit folgender Hardware getestet :

Asus M2N mit Athlon64 X2 5000+ und Switching Power Supply 500W

MSI 915 Combo mit Pentium4 3,2GHz und BeQuiet Dark Power Pro 550W

Also jeweils recht alte Hardware. Gibt es damit evtl. Schwierigkeiten ?

Der Käufer redet die ganze Zeit von kalten Lötstellen und das der Defekt wohl schon vorher bestanden hat und sendet mit Wikipedia Zitate dazu. Ich habe ihm gesagt das das alles Spekulation sei und ich genau so gut jetzt Wikipedia zu elektrostatischen Entladungen zitieren könnte. Ich will darauf hinaus, dass der Defekt durch den Transport entstanden ist, aber er weigert sich bisher die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Er schlägt mir vor, ich solle den Mod rückgangig machen und einen Garantiefall daraus machen, was schon höchst dubios ist.

Ich sehe jetzt aber nicht ein für den Transportschaden aufzukommen, zumal ja eine Versicherung bezahlt wurde und das Risiko des Versandes bei Privatauktionen bei dem Käufer liegt.
 
schlag dir das mit dem Transportschaden aus dem kopf, das wird nix!
(Hermes ist auch nicht dumm)

solltest du die Gewährleistungsansprüche wirksam ausgeschlossen haben, so bleibt der Käufer auf den Kosten sitzen.
er kann dir Höchstens Betrug vorwerfen, wenn er denkt, das du wissentlich eine Defekte Grafikkarte verkauft hast.

so nun kommt aber Paypal ins Spiel.
der Käufer wird Käuferschutz beantragen.
Paypal wird ihm also das Geld zurück Überweisen.

Da ihr aber immer noch einen Rechtsgültigen Vertrag habt, kannst du die Erfüllung einklagen.
(soweit mein sehr bescheidenes Rechtswissen)


Das wird sich bei der Summe aber nicht Lohnen (alleine der Stress)
Wie du das ganze nun am einfachsten löst, ist natürlich Fraglich.
 
Hab jetzt nicht alles gelesen aber:

Jede Graka hat eine ID..Gut wäre jetzt wenn du diese wüsstest dann könntest du sie evtl vergleichen.

Oder hast du Beweise dafür das sie bei dir noch lief?

Ich vermute aber das der Verkäufer seine defekte austauschen will.

Weil es war gut verpackt und versuch mal durch transport sie zu zerstören das geht eigl nicht du siehst ja wie robust das alles ist.

Schon man versucht eine Grafikkarte durchzubrechen? Schwerer als gedacht :D
 
kapper schrieb:
Update Die Karte wurde beim käufer mit folgender Hardware getestet :

Asus M2N mit Athlon64 X2 5000+ und Switching Power Supply 500W

MSI 915 Combo mit Pentium4 3,2GHz und BeQuiet Dark Power Pro 550W

Also jeweils recht alte Hardware. Gibt es damit evtl. Schwierigkeiten ?
Das sind relativ alte MoBos ,man brauch nur M2N+HD 5770 googlen..
Der Käufer soll wenn möglich ,die Karte mal mit wenigstens mit einem AMD 7xx Chipsatzt testen.
 
Ich würd das aber nie mit Paypal machen grad aus dem Grund...
 
Trotz allem ist Hardware empfindlich. Vorallem der Arbeitsspeicher. Und für mich sieht das nun mal so aus. Ich bleibe bei meiner Meinung.

Gruß Andy
 
kapper schrieb:
Update

Der Käufer redet die ganze Zeit von kalten Lötstellen und das der Defekt wohl schon vorher bestanden hat und sendet mit Wikipedia Zitate dazu. Ich habe ihm gesagt das das alles Spekulation sei und ich genau so gut jetzt Wikipedia zu elektrostatischen Entladungen zitieren könnte.
Ich will darauf hinaus, dass der Defekt durch den Transport entstanden ist, aber er weigert sich bisher die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Er schlägt mir vor, ich solle den Mod rückgangig machen und einen Garantiefall daraus machen, was schon höchst dubios ist.

Wenn es tatsächlich eine kalte Lötstelle sein soll, dann kann er dir doch ein Photo davon zuschicken.

Der Defekt kann theoretisch durch den Transport entstanden sein, aber, wie oben breits diverse Male geschrieben: Schlag' dir das mit der Versandversicherung aus dem Kopf.
Sofern das Paket nicht beschädigt war, wird Hermes sich da querstellen.

Bezüglich des Kühler-Mods: Hast du den alten Kühler/Lüfter mitgeschickt? Wenn tatsächlich noch Restgarantie besteht, kann er doch den alten Kühler installieren und von ihm aus die Karte in deinem Namen einschicken... das könntest du ihm anbieten, dann hat er eine funktionierende Karte und du deine Ruhe.
 
Mal am Rande:

Wenn der Käufer ein beschädigtes Paket annimmt ist er selber Schuld. Das würde er dir aber natürlich nie erzählen. Genau wenn er beim Einbau Fehler gemacht hat.
"Kalte Lötstellen" entstehen auch nicht spontan beim Versandt. Wie du schriebst war die KArte gut verpackt und hatte keine Ecken wo es Stöße hätte geben können.

Wenn du dir 100% sicher bist, das du icht im entferntesten einen defekt beim Ausbau herbeigerufen haben könntest, sag ihm das er sich entweder mit Hermes unterhalten soll oder mit seinen beiden linken Händen.
Natürlich wird Hermes ihn ebenfalls abweisen, das es keine Beweise gibt. Paket ist offen und kein Mangel beanstandet.
Würde ich ihm auch genau so sagen. Da es für dich nur die 2 Möglichkeiten gibt und er eine davon direkt zu nichte gemacht hat kann es ja nur bei ihm leigen.
Geld anfordern, notfalls per Einschreiben mit einer Frist von drei Wochen, ansonsten überlegst du dir den rechtlichen Weg einzuschalgen.

btw. kannst du uns die Auktion mal posten?
 
hast du du die Karten im Orginal Karton verschickt?

oder hast du den noch zuhause? Wenn ja hättest wenigstens noch die SN oder ID:

Wo hast du die Karte gekauft? Vielleicht können die Dir sagen was es für ein SN war weil die müssten es aufjeden fall im System haben.

Gruß
 
kapper schrieb:
Eine Gewährleistung/Garantie habe ich nicht ausgeschlossen. Muss man das denn als Privatverkäufer ? Ist das Gesetzt hier nicht so das man keine Garantie geben muss?

Bumm. Wenn Du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, bist Du gewährleistungspflichtig. Das Gesetz sieht nur vor, dass man als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen KANN - dies muss dem Käufer aber vorab bekannt sein. Ein gewerblicher Verkäufer kann diesen Ausschluss nicht machen. Mit Garantie hat das im Übrigen nichts zu tun - zu der bist Du so oder so nicht verpflichtet, da Garantien immer freiwillige Leistungen sind.
 
Wobei der Käufer dann immernoch nachweisen muss zunächst geklärt werden muss, dass ob ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang, also in dem Moment, in dem die Graka bei Hermes abgegeben wurde, vorgelegen hat. Und das ist ja hier gerade fraglich.
 
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motzfrosch schrieb:
Wobei der Käufer dann immernoch nachweisen muss zunächst geklärt werden muss, dass ob ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang, also in dem Moment, in dem die Graka bei Hermes abgegeben wurde, vorgelegen hat. Und das ist ja hier gerade fraglich.
Wobei man da dann wieder zwischen Mängelhaftung und Gewährleistung unterscheiden muss.

Da der Verkäufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, muss er sie gewähren. Falls er jedoch einen Zeugen/Protokoll o.ä. hat, der/das besagt, dass der Funktionstest vor der Versendung problemlos ablief, ist der Beweispflicht genüge getan. Hat er so etwas nicht, hat er ein Problem. In den ersten 6 Monaten muss eben der Verkäufer nachweisen, dass die Sache ohne Mangel war - bei der Mängelhaftung würde der Käufer nachweisen müssen, dass der Defekt von Anfang an da war. Im vorliegenden Fall greift aber die Gewährleistung, da sie nicht ausgeschlossen wurde.

Dies soll und kann hier allerdings keine Rechtsberatung ersetzen. Ich möchte nur aufzeigen, dass die Karten für den Verkäufer im vorliegenden Fall leider nicht so günstig liegen.
 
1.Eine Unterscheidung zwischen Mängelhaftung und Gewährleistung ist mir nicht bekannt. Zumindest nicht mit den Begriffen. Was meinst du damit?

2. Richtig, die Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen. Voraussetzung für Gewährleistungsrechte des Käufers ist, dass bei Gefahrübergang ein Sachmangel vorliegt. Angenommen die Graka ist tatsächlich defekt und nicht nur mit dem restlichen System des Käufer inkompatibel, stellt sich also die Frage seit wann das so ist und vor allem, wer was zu beweisen hat. Das mit "den ersten 6 Monaten" (§ 476 BGB) ist hier nicht einschlägig, weil es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt (ich nehme mal an der TE hat die Graka nicht als Unternehmer verkauft). Daher müsste eigentlich der Käufer beweisen, dass der Mangel schon vor Gefahrübergang vorgelegen hat. Das gilt aber nur dann, wenn der Käufer die Graka auch "als Erfüllung angenommen hat" (§ 363 BGB). Und das wird man dem Käufer hier wohl nicht unterstellen können, wenn er sie direkt nach Erhalt beim TE reklamiert hat. Daher wird der TE beweisen müssen, dass sie bis zum Gefahrübergang ordnungsgemäß funktioniert hat.

3. Im Ergebnis hast du also Recht, nur die Begündung war falsch. :)
 
Stimmt - mein Fehler. Beweislastumkehr gilt hier natürlich nicht. Bleibt also dabei, dass der Käufer beweisen muss, dass der Sachmangel von Anfang an vorlag. Das "Nicht-Ausschließen" der Gewährleistung macht es auf jeden Fall nicht einfacher für den Verkäufer. §363 BGB macht es dann eben ggf. noch komplizierter.
 
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