ice-breaker
Commodore
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Ohne jetzt noch extra Öl in das Feuer dieser sinnlos Diskussion schütten zu wollen, aber omaliesschen, du hast dich bisher auch alles andere als mit Ruhm bekleckert. Und der JSON-Post rückt einige deiner Aussagen dann in ein ganz anderes Licht.
Man darf nach deutschem Urheberrecht ein Werk für den privaten Gebrauch anpassen, wie man es will, aber NIEMALS verteilen. Das ist erlaubt. Aber dieser Teil des allgemeinen Urheberrechts wird durch die Spezialregeln des Software-Urheberrechts §69 außer Kraft gesetzt. Und §69 Abs. 1 Nr. 2 UrhG schließt das Bearbeiten von Computerprogrammen aus, und da gibt es keinerlei Einschränkung auf den privaten Gebrauch mehr.
Tut mir leid Hancook, aber diese Aussage ist nach deutschem Recht falsch.Hancock schrieb:@e-Laurin:
Laut deutschem Recht darfst du dein Gameclient anpassen, so viel du willst. Du darfst auch die Anpassungen (an denen du das Urheberrecht hast), verteilen.
Man darf nach deutschem Urheberrecht ein Werk für den privaten Gebrauch anpassen, wie man es will, aber NIEMALS verteilen. Das ist erlaubt. Aber dieser Teil des allgemeinen Urheberrechts wird durch die Spezialregeln des Software-Urheberrechts §69 außer Kraft gesetzt. Und §69 Abs. 1 Nr. 2 UrhG schließt das Bearbeiten von Computerprogrammen aus, und da gibt es keinerlei Einschränkung auf den privaten Gebrauch mehr.