Graf-von-Rotz
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<NeoN> schrieb:Dann kriegt der wahrscheinlich mehr Stress als der Einbrecher. Du darfst Einbrecher weder anrühren noch festhalten.
Selbstverständlich . Jeder Deutsche Bürger ist dazu berechtigt eine Person welche eine Straftat begangen hat und im Begriff ist zu flüchten festzuhalten bis die Polizei eintrifft (...welche selbst allerdings davon abrät).
§ 127.(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
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