Täter ertappen

<NeoN> schrieb:
Dann kriegt der wahrscheinlich mehr Stress als der Einbrecher. Du darfst Einbrecher weder anrühren noch festhalten.

Selbstverständlich . Jeder Deutsche Bürger ist dazu berechtigt eine Person welche eine Straftat begangen hat und im Begriff ist zu flüchten festzuhalten bis die Polizei eintrifft (...welche selbst allerdings davon abrät).

§ 127.(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
 
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Ich kenne erstmal was für Läden da wird ein Sprühsystem installiert was eine Künstliche DNA beim Verlassen des Ladens auf den Täter sprüht


Und es gibt eine Farbe die unsichbar und mit spezillen Licht wieder sichbar gemacht werden kann damit kann man dann z.b teppiche und der gleichen mit name oder einem großen Buchstaben einpinseln.

*edit*

Es ist ja so das der Hauseigentümer wenn er nicht da ist sein Haus und Grund gegen Einbruch schüzten muß, das kann man jetzt so deuteten das er eine Sicherheitsfirma beauftragen müßte wenn er im Urlaub ist

So ist es ja im Fall wo hier im Deutschland ein Haus unterspült worden ist und da jetzt munter und fröhlich eingebrochen wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich würde den Täter mit einem Netbook und einem UMTS Stick aufspären. Das kann ja immer billig Bilder übertragen.

Gute Idee, das nimmt sicher keiner einfach so mit. :D

Zitat von Mr. Snoot

Ich fände es am besten, wenn der Täter zwar rein, aber garantiert nicht mehr rauskommt (Falltür unterm Teppich) :D

Bester Lösungsvorschlag bisher. :D

@ Diskussion, ob man denn nun festhalten darf oder nicht

Wenn ein unmittelbar bevorstehender oder gerade in der Ausführung befindlicher Angriff auf ein Notwehrfähiges Gut vorliegt (was Wertsachen durchaus sein können, so die Bagatellgrenze überschritten wird [Notwehr wegen 15€ geht also nicht^^]), kann man durchaus diesen Angriff abwehren.

Ich weiß nicht, wie das die deutsche StPO regelt, aber es wird vermutlich auch dort ein Anhalterecht Privater geben, das es selbigen erlaubt Leute bis zum Eintrffen der Polizei festzuhalten, so ein triftiger Grund zur Annahme besteht, dass die betroffene Person eine Straftat unmittelbar begangen hat oder begehen wollte bzw. wenn triftige Gründe vorliegen anzunehmen, dass der Mensch polizeilich gesucht werde. Anhaltung allerdings nur nach Verhältnismäßigkeit, also wegen einem Diebstahl von 300€ kann man keinem ein Bein oder Ohr abhacken.

Soweit die Ansicht eines Menschen heizu, der davon eigentlich keine Ahnung hat.^^
 
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