Täter ertappen

@<Neon>
Auch Hausfriedensbruch ist eine Straftat (§123 StGB) und natürlich muss man dann nicht warten bis der Einbrecher was in den Sack steckt.
Sonst gäb es auch in §127StPO entsprechende Einschränkungen.
Ob was im Sack war, ist dann lediglich für das Verfahren hinterher relevant (Hausfriedensbruch vs. Einbruch) nicht aber für das Festhalten des Eindringlings.
 
Bärenfallen an jedem möglichen Eingang :D

Nein Spaß, wieso lässt du dich nicht von Sicherheitsprofis beraten?
 
Ob tagsüber oder nachts eingebrochen wird weist du wahrscheinlich nicht, oder?
 
Gut dann soll er den Täter packen und festhalten, aber wenns ne Kleinigkeit ist oder es sich um Jugendliche handelt und ihm dann wegen Unverhältnismäßigkeit an den Karren gefahren wird, kann er mit eurer Unterstützung rechnen?:D
 
Was gibt es denn in der Hütte, das den/die Einbrecher anzieht; lässt sich das nicht irgendwie schützen (Safe..)?

Ob ein Bewegungsmelder mit Licht etwas nützt wenn die Hütte etwas abseits steht bezweifel ich. Eine Art Sirene wäre da wohl sinnvoller. Oder wenigstens einen Eimer mit Schmieröl über der Tür, der beim Öffnen umkippt ;)
 
Wieso unverhältnismäßig?
Wir reden lediglich vom festhalten bis die Polizei kommt... nicht von Zusammenschlagen!
 
Fenster?
Türen?

Wie viele?
Für 80 Euro wird man nichts gescheites bekommen

Aber auch mit Sirenen/Blitzer kann man viel anstellen^^

Für paar 100 Euro mehr bekommt man was richtig gutes.
Telefon/Handy Alarmierung, Kamera,...
 
Der TE sagt irgendwie zu wenig über die Hütte. Wenn ich eine "Hütte" habe (ich stelle mir ein Holzgebilde irgendwo im Wald vor) und dort immer eingebrochen wird dann frage ich mich, was denn da geiles drin sein muss. :D Nen Rasenmäher? Eine Schaufel? Alles was einem wichtig ist, bewahrt man idr nicht in einer Hütte auf.
 
honkright schrieb:
Der TE sagt irgendwie zu wenig über die Hütte.

Ja, bitte berichten. Da muss doch Motivation bestehen.
 
Es muß ja nicht unbedingt etwas wertvolles in der Hütte sein.
Manche Kiddies brechen da in ihrem jugendlichen Leichtsinn auch zum Spaß ein.
Und auch wenn kein Entwendungschaden steht, der Sachschaden bleibt.
 
<NeoN> schrieb:
Gut dann soll er den Täter packen und festhalten, aber wenns ne Kleinigkeit ist oder es sich um Jugendliche handelt und ihm dann wegen Unverhältnismäßigkeit an den Karren gefahren wird, kann er mit eurer Unterstützung rechnen?:D

Im dringenden Tatverdacht dürfen Privatpersonen eine Festnahme durchführen. Und dabei ist es scheiss egal ob der 90 oder 17 ist.
Natürlich darfst Ihm nich die Rübe einschlagen oder nochmal nachhauen wenn er nich stehen bleibt. :D

<NeoN> schrieb:
Dann kriegt der wahrscheinlich mehr Stress als der Einbrecher. Du darfst Einbrecher weder anrühren noch festhalten.

Falsch

<NeoN> schrieb:
Der Einbruch an sich stellt soweit ich weiß nur einen Hausfriedensbruch dar, dafür darf niemand festgehalten werden. Erst wenn nachweislich ein Raub begangen wurde, der Täter also einen (Wert-)Gegenstand in der Hand hält oder massive Schäden hervorgerufen wurden, darf man den Täter festhalten.
Soweit ich weiß ist das sogar für die Polizei und Sicherheitsdienste ein Problem, weil einem sonst Freiheitsberaubung vorgeworfen werden kann.

Verwechselt hier jemand Raub und Diebstahl?
Wenn jemand also einen Wertgegenstand in der Hand hat ist er ein Räuber Oo ...

:lol:
 
<NeoN> schrieb:
Gut dann soll er den Täter packen und festhalten, aber wenns ne Kleinigkeit ist oder es sich um Jugendliche handelt und ihm dann wegen Unverhältnismäßigkeit an den Karren gefahren wird, kann er mit eurer Unterstützung rechnen?:D

Der wird nachts von einer Horde dunkler Gestalten überfallen und hält welche fest. Notwehr im gesetzlichen Rahmen ist da natürlich erlaubt. Geht ja nicht um Lynchselbstjustiz.
Bevor ich mich auf sowas einlassen würde, wäre mir Überwachung oder Alarmanlage aber auch lieber. Kann man die Täter ggf. erschrecken durch Knall?

Aber nochmal die Basisfrage: Warum brechen die da dauernd ein? Welche Motivation haben die Täter? Diebstahl, architektonisch verlockend, Saufbude?
 
honkright schrieb:
und dort immer eingebrochen wird dann frage ich mich, was denn da geiles drin sein muss.

Das ist leider ein bekanntes Problem.
Muss irgendwie cool sein in Hütten/Lauben einzubrechen und die Einrichtung zu verwüsten.
Gelegentlich bringt man dann sowas an: http://www.frankonia.de/258654/1900...huss&displayType=gallery&articleNumber=147283
Das ist die kleinere Variante. Die Große ist mit cal.12 Knallpatrone, aber das ist schon bisserl heftig. Die 9mm Knall rummst ordentlich, mit der CS-Variante wird den Raum die nächsten paar Stunden keiner mehr betreten wollen. (Man lässt die Teile natürlich nicht direkt auf Tür/Fenster ballern, das wäre mir zumindest zu gefährlich. Lieber indirekt)
Nicht ganz so nett wie eine Kamera, aber billiger. Mit Glück hat man dann irgendwann Ruhe.
Ansonsten muss man sich nach einer Kamera umsehen die auf Bewegung reagiert und dazu evtl. eine Infrarotbeleuchtung, oder man muss sich was basteln.
Vielleicht habe ich es überlesen, aber: ist in der Hütte Strom, oder muss alles über Akkus versorgt werden?

Gruß,
David
 
<NeoN> schrieb:
Der Einbruch an sich stellt soweit ich weiß nur einen Hausfriedensbruch dar, dafür darf niemand festgehalten werden. Erst wenn nachweislich ein Raub begangen wurde, der Täter also einen (Wert-)Gegenstand in der Hand hält oder massive Schäden hervorgerufen wurden, darf man den Täter festhalten.
Soweit ich weiß ist das sogar für die Polizei und Sicherheitsdienste ein Problem, weil einem sonst Freiheitsberaubung vorgeworfen werden kann.

Dann verstehe ich die deutsche Gesetzgebung gar nicht !
Z.B darf jeder Ladendetektiv und Konsorten dich selbst ohne triftigen Grund festhalten. Bei Bahn-Kontrolleuren gehört dies auch zum Alltag …
 
Rollstuhlschubs schrieb:
Dann verstehe ich die deutsche Gesetzgebung gar nicht !
Z.B darf jeder Ladendetektiv und Konsorten dich selbst ohne triftigen Grund festhalten. Bei Bahn-Kontrolleuren gehört dies auch zum Alltag …

Das ist doch Einbildung. Wie sollte das denn in der Praxis umzusetzen sein? Jeder normale Mensch, jedes Tier, wird instinktiv einen Einbrecher attackieren oder weglaufen. Je nachdem. Ich frage den doch nicht erst freundlich, in welchem Wert er was stehlen wollte, oder ob er mir ans Leder möchte, oder ob er einfach geistig verwirrt oder gar Perverser ist, der meine Kinder klauen will.

Was Neon wohl meinte: Peinliche Befragung ist natürlich nicht erlaubt. Du darfst den Täter auch nicht übertrieben Gewalt zuteil werden lassen. Da gehts aber eher um Selbstjustiz. Wenn man mit Golfschläger versucht das eigene Leben zu schützen und den Täter zu verscheuchen, wird Dir keiner was sagen.
 
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