Telefon von anderem Provider

Furzmulle

Ensign
🎄Rätsel-Elite ’24
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Juni 2012
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Hallo zusammen,

Folgende Situation:
Ich hatte bisher einen VDSL Anschluss von 1und1. Letzte Woche wurde mein FTTH Anschluss bei der deutschen Glasfaser geschaltet. Hier zahle ich bis zum Ende des 1und1 Vertrages keine Grundgebühr.

Die Rufnummernmitnahme geht allerdings erst zum Ende des 1und1 Vertrages von statten. Geht angeblich nicht anders... Ich würde aber nun gern schon meinen FTTH Anschluss nutzen aber unter der gewohnten Nummer erreichbar bleiben.

Kann ich einfach die Telefondaten von 1und1 in der Fritzbox eintragen, auch wenn ich den Anschluss deutsche Glasfaser nutze?

Vielen Dank für die Hilfe!

Mfg
 
Das wird ziemlich wirkungslos bleiben, weil ja nicht das Modem sich eine Nummer heraussucht, sondern damit gefüttert wird, was über die Leitung ankommt (ist ja kein Rundruf, nach dem Motto, wer will mich). Also dein Wunsch wird ziemlich unerfült bleiben.
 
Sollte gehen. Bei der Telekom geht's nicht, weil die Telekom Endpunkte nur per Telekom Internetzugang zu erreichen sind. Bei 1&1 ist das nach meinen Informationen nicht der Fall.
Also in die FBox eintragen und Happy sein.
 
Sephe schrieb:
Bei 1&1 ist das nach meinen Informationen nicht der Fall.
Vorsicht, wenn der neue Anschluss DSlite ist, sollte die Telefonie nur über IPv6 laufen, sonst wirds wahrscheinlich Probleme mit der Erreichbarkeit geben. Alternativ die 1&1 Fritzbox einfach weiter parallel nutzen.
 
Oder wenn das nicht geht eine permanente Rufumleitung einrichten. So habe ich das bei der Telekom im Moment.
Einziges Manko man kann nicht mit der „alten“ Nummer raus Rufen.
 
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Der 1und1 Anschluss war auch schon DSlite. Also sollte es sowieso über ipv6 laufen?
 
Da der 1&1 Vertrag ohnehin noch weiter läuft, kannst du doch beide Anschlüsse (Router) parallel laufen lassen.
Die sind doch physikalisch voneinander getrennt.
 
du kannst doch die Zugangsdaten der Rufnummer in den Router von der deutschen Glasfaser eintragen und dann über die 1&1 Rufnummer telefonieren. Außer die sperren die Einrichtung aus anderen IP-Bereichen.

Alternativ kann die deutsche Glasfaser eine reine Rufnummernportierung ohne Kündigung durchführen. Dabei wird die Rufnummer sofort freigegeben. Nennt sich VA-RRNP. Und du kündigst dann einfach selber.
 
eben, mach ne vorzeitige Portierung und gut. sind die seit paar Jahren zu verpflichtet
 
Der Frage schließe ich mich an. Für den Fall des Vertragswechsels greift wohl §46 TKG, aber nur wenn der alte Vertrag beendet wird. Hier geht es um die Abgabe der Rufnummer, das muss woanders geregelt sein oder auf goodwill beruhen.
Telekom gibt meines Wissens die Rufnummer auch früher raus, das Team von @Telekom hilft hier im CB Forum wäre vermutlich der geeignete Ansprechpartner um das herauszufinden.
 
Im Festnetz gibt es keine Vorzeitige Portierung.
Bzw. wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird, kann man auch vorher portieren. Ich würde es einfach ausprobieren über DG die Telefonnummern zu benutzen. Notfalls ne rufimlwitung auf die dg nummer schalten.
 
shuikun schrieb:
Im Festnetz gibt es keine Vorzeitige Portierung.

stimmt nicht. Mache das selber jeden Tag auf Arbeit. Nennt sich Va-RRNP und funktioniert. Bisher gab es da nie Probleme. Es gibt manchmal Provider die sich da erstmal Querstellen, aber im großen und ganzen funktioniert es.
 
usmave schrieb:
eben, mach ne vorzeitige Portierung und gut. sind die seit paar Jahren zu verpflichtet
Nein, dazu gibt es im Festnetz weiterhin keine Verpflichtung, auch wenn einige Anbieter wie z.B. Unitymedia das aus Kulanz trotzdem machen.

Weiterhin bieten einige Anbieter an, dass man einzelne Rufnummern (MSN) vorzeitig portieren kann, aber alles eben nur aus Kulanz ohne Verpflichtung und dann eben auch nach individuellen Regeln, die der Provider selbst festlegt. Dass die Telekom in dem genannten Link schreibt das hätte nichts mit Kulanz zu tun ist eine Frage der Definition von "Kulanz". Ich definiere Kulanz so, dass es keine rechtliche Verpflichtung gibt. Wenn die Telekom das von sich aus zusichert, dann ist das aus deren Sicht wohl keine Kulanz, aber weiterhin keine rechtliche Verpflichtung.
 
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