Tray CPU's - Gefahr auf gebrauchte CPU?

SanBo schrieb:
Das Fernabsatzrecht besagt, daß du dir die Ware nach Hause bestellen darfst und sie dort handhaben darfst wie im geschäft.
Das stimmt nicht - zumindest dann nicht, wenn du davon ausgehst, daß man im Geschäft die Ware nicht auspacken und prüfen darf.

Im Fernabsatz hast du ein Prüfrecht für die Ware. Du darfst auspacken, zum Test in Betrieb nehmen, wieder einpacken, ohne Angabe eines Grundes widerrufen, zurücksenden und den vollen Kaufpreis zurückverlangen. Die Rücksendekosten muß ebenfalls der Versender tragen (Warenwert >40EUR).

Wo steht das? Du hast bei Fernabsatzveträgen (§ 312b BGB) ein Widerrufsrecht (§ 312d) nach § 355. Zum Widerruf regelt der "neue" §357 BGB:
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
...
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Die geöffnete Verpackung ist somit _kein_ Wertminderungsgrund bei Widerrruf von Fernabsatzverträgen. Dieses "Risiko" hat der Versender zu tragen.
 
Das Stichwort ist:
Prüfung wie sie in einem Ladengeschäft möglich wäre.

Man muss auch den Hintergrund dazu kennen.
Man soll bei Bestellung in einem Onlineshop nicht schlechter gestellt werden wie im Laden.

Da du im Laden allerdings eben nicht die Boxed verpackung öffnen kannst und am besten noch im Rechner testen und etc. machst du dich ersatzpflichtig.

Der Händler kann die Ware definitiv nicht als neu nochmal verkaufen hat somit einen Schaden den du ersetzen musst da du der Verursacher dieses Schadens bist und das ist auch völlig legitim und moralisch einwandfrei.
 
Zuletzt bearbeitet:
ICh habe auch noch eine Frage:
Mir ist von meinem AMD-standartkühler ein Stück vom Ventilator abgebrochen!
Hab ich jetzt noch Garantie auf meinen CPU?
 
bei amd musst du nur den prozessor einschicken.

auch eine rechnung ist nicht notwendig die brauchen nur die seriennummer auf der CPU

gilt aber wie gesagt nur für boxed
 
so leute, aktueller stand der dinge ist der das die boxed cpu trozt geöfneter verpackung anstandslos zurückgenommen wurde und der volle kaufpreis plus porto zurückerstattet wurde, ich muss aber gleich dazu sagen das ich die komischen temperaturen welche wahrscheinlich falsch ausgelesen wurden deklariert habe! anscheinend haben die E0 steppings auch noch probleme mit den temperaturen,
 
Hey Leute :)

Sorry, dass ich diesen alten Thread ausgrabe, aber mir liegt was auf dem Herzen. Ich habe mir diese Woche den i5 6600k gekauft.Leider hab ich gepennt und mir eine Tray Version bestellt. War schon ziemlich verdutzt, als ich heute die kleine blaue Pappschachtel mit dem lose darin schaukelnden Prozessor bekommen habe. Hab mich jetzt bisschen belesen in Sachen Garantieanspruch und dass es eine gebrauchte CPU sein könnte. Mit den 2 Jahren Gewährleistung seitens des Händlers kann ich leben, aber die Vorstellung, dass jemand die CPU schon mal verbaut hatte nervt mich enorm. Für knapp 300€ wollte ich schon etwas einwandfreies. Ich überlege nun die CPU zurückzuschicken und nochmal als Boxed zu bestellen. Leider ist sie wohl vor dem 30.11. nicht zu bekommen da ausverkauft. Nun ist die Frage: Die CPU hat keinerlei Kratzer oder sonstige Gebrauchsspuren. Die Oberfläche ist wirklich Aalglatt. Vielleicht ist es wirklich Neuware und ich rege mich umsonst auf. Würde man das definitiv sehn, wenn die CPU schon mal verbaut gewesen wäre? Ich möchte sie ja eigentlich schon gern behalten, weill ich nächste Woche einen neuen PC bauen möchte. Bitte um Rat :D
 
btw. kann man immer erkennen ob ein Tray-CPU schonmal in benutzung war, von daher, ist diese Panik mache von Anfang quatsch gewesen...
 
BlackhandTV schrieb:
btw. kann man immer erkennen ob ein Tray-CPU schonmal in benutzung war, von daher, ist diese Panik mache von Anfang quatsch gewesen...

Genau das wollte ich ja nur bestätigt haben. Meine CPU hat keinerlei Spuren, auch auf der Seite mit den Kontakten ist nichts. Ich werde sie auch behalten und die Tage, wenn die andere Hardware kommt verbauen. Freue mich schon :D
 
...und selbst wenn? Was genau stört dich daran, dass die CPU eventuell schonmal eingebaut war? Das ist ein elektronisches Bauteil, was du nach dem Einbau für die nächsten ´Jahre nie wieder sehen wirst. CPU`s werden auch nicht langsamer oder in irgendeiner Form schlechter nur weil sie schonmal verwendet wurden.
Bei Auto`s kann ichs ja bei total paranoiden Menschen noch nachvollziehen, dass sie die nicht gebraucht kaufen (Hygiene, und Angst vor eventuellen Schäden) aber bei einer CPU doch nicht. :freak:
 
Naja, kann ja sein, dass der vorherige Besitzer so ein OC-Kiddie war, das sich ein paar CPUs zum "Selektieren" (wie es so schön euphemistisch heißt) gekauft hat. Ich würde jedenfalls nicht einsehen, für eine CPU, die unter wer weiß welch ungünstigen Bedingungen schon ordentlich gequält wurde, das Gleiche zu bezahlen wie für eine unbenutzte.

Bei einer Non-K-CPU hätte ich weniger Bedenken, aber auch hier gilt: Warum sollte ich mich mit Gebrauchtware abgeben, wenn mir unbenutzte Neuware zusteht?
 
Der hätte dann aber nur das Recht, eine Box zu öffnen. Wenn eine Dame fünf gleiche Badeanzüge bestellt, reißt sie auch nicht jede Packung auf. So etwas fällt bei einem Versender nicht unter das widerrufsrecht.
 

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