News Urteil: Arbeitgeber dürfen private Nachrichten kontrollieren

Turrican101 schrieb:
Ja und? Wenn ich ne Chat-Nachricht verschicke bleibt ja schließlich keine Information darüber auf dem PC zurück, ausser bei Emails. Ich frag mich wie diese überwacht wurden. Wurde der Mann gezwungen seine Zugangsdaten für Yahoo zu verraten? Hat der Arbeits-PC nen Keylogger eingebaut?

Der Messenger wurde beruflich genutzt, also von der Firma vorgeschrieben.
Meines Wissens speichern solche Messenger, je nach Einstellung die Protokolle ab.
Also muss man sich nicht illegal in einen Account hacken, zumal die Accounts mit Sicherheit alle über die Firma laufen und die Passwörter irgendwo gesammelt werden dürften.

Wenn nun ein AN nicht seine Leistung erbringt, ist es das gute Recht vom AG zu wissen, warum.
Immerhin bezahlt der AG den AN für diese Leistung.

Im Grunde wurde zu diesem Thema schon alles gesagt.
Manche Leute scheinen den Inhalt überhaupt nicht verstanden zu haben und tragen schon wieder ihre Aluhüte.

Der Mann hat kein privates Smartphone oder Notebook genutzt, sondern den Firmen-PC und den "Firmen"-Messenger, trotz Verbot.

Mestraphos schrieb:
Solche Sätze kannst du dir sparen. Wir sind hier nicht auf irgendwelchen skurrilen Montagsspaziergängen.

Nein, heute ist ja auch Donnerstag. :freak:;)
 
fuzelkoenig schrieb:
Es ist der Firmencomputer und dennoch ist er so dumm, auf diesem private Inhalte zu verschicken, obwohl dies ausdrücklich untersagt ist.

Dieser Mann ist Ingeneur? Prost Mahlzeit... Demnächst wohl in Deutschland.

Grundsätzlich würde ich auf fremden Geräten nie private Inhalte verschicken.

Überrascht dich das? Ich habe in unterschiedlichen Firmen festgestellt, dass der Bildungsgrad oder Titel weder Klugheit noch Produktivität noch Können wiederspiegelt. Und damit meine ich nicht ausländische Fachkräfte oder ähnliches. Sowas wird anscheinend eher akzeptiert wie ein Mitarbeiter der wirklich fleissig ist und etwas bewegen möchte. Letzteren trifft es oftmals eher als die ersteren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darf ich die Ursprungsäußerung von jk1895 mal ins Deutsche Übersetzen?

"Ich will, dass der Staat für mich bezahlt wenn ich keine Lust habe zu Arbeiten und mich an die Regeln des Arbeitsplatzes zu halten".

Demnach wäre Faulheit, Dummheit und Arroganz also ein staatlich geförderter Aspekt.

Falls es einem noch keiner gesagt hat:
Du bist in der Arbeit um zu arbeiten und für deine Arbeit auch bezahlt zu werden und hast dort überhaupt keine privaten Dinge zu erledigen, dafür gibt es die Freizeit
 
koffeinjunkie schrieb:
Überrascht dich das? Ich habe in unterschiedlichen Firmen festgestellt, dass der Bildungsgrad oder Titel weder Klugheit noch Produktivität noch Können wiederspiegelt. Und damit meine ich nicht ausländische Fachkräfte oder ähnliches. Sowas wird anscheinend eher akzeptiert wie ein Mitarbeiter der wirklich fleissig ist und etwas bewegen möchte. Letzteren trifft es oftmals eher als die ersteren.

Nein, eigentlich nicht.
Denn wie du schon sagtest, kann man anhand des Titels bzw. Briefes nicht erkennen, wie schlau/ dumm jemand ist.
Das ist heutzutage auch das Problem.
 
Die Arbetszeit ist einzuhalten, bei wiederholten Abmahnungen kann auch eine fristlose Entlassung folgen. Es gibt Arbeitgeber die private Mails tolerieren also am besten Nachfragen.
 
BernardSheyan schrieb:
Du bist in der Arbeit um zu arbeiten und für deine Arbeit auch bezahlt zu werden und hast dort überhaupt keine privaten Dinge zu erledigen, dafür gibt es die Freizeit

Falls der Arbeiter aber trotzdem seine Arbeit erledigt werden die meisten Arbeitgeber da nichts sagen. Solange man kein Fließbandarbeiter ist sind kurze private Quatschereien sogar völlig normal, genauso wie Raucherpausen.
 
Lemiiker schrieb:
Ich fordere das CB-Team auf, den Namen des Klägers bitte abzukürzen!! Wie man weiß, vergisst das Internet nicht. Für seine berufliche Zukunft ist das bestimmt nicht förderlich. Andere Portale gehen auf das Thema auch ohne Nennung des Namens ein.
Nö.
Der hat sich nicht an die Anweisungen seines GELDGEBERS gehalten, wurde entlassen und meint selbst, damit großes Tamtam zu veranstalten.
 
Darf ich die Ursprungsäußerung von jk1895 mal ins Deutsche Übersetzen?

Nein. Solange er sich mit seinem Geld über Wasser hält, kann er machen was er will. Wenn ein paar Stunden jobben für ihn reicht, ist das doch ok. Soll ja Leute geben, die sich halt viel erspart haben und sich eine Auszeit gönnen. :)
 
BernardSheyan schrieb:
Darf ich die Ursprungsäußerung von jk1895 mal ins Deutsche Übersetzen?

"Ich will, dass der Staat für mich bezahlt wenn ich keine Lust habe zu Arbeiten und mich an die Regeln des Arbeitsplatzes zu halten".

Demnach wäre Faulheit, Dummheit und Arroganz also ein staatlich geförderter Aspekt.

Falls es einem noch keiner gesagt hat:
Du bist in der Arbeit um zu arbeiten und für deine Arbeit auch bezahlt zu werden und hast dort überhaupt keine privaten Dinge zu erledigen, dafür gibt es die Freizeit

Es hat nicht lang gedauert und es kommt einer der nicht versteht wer die wahren Asozialen unserer Gesellschaft sind. Nein, die (freiwillig) Arbeitslosen sind es nicht. ;)
 
Muss man sich Arbeitgeber suchen, wo das erlaubt ist :)
 
Luthredon schrieb:
Das Urteil ist das Allerletzte!!! Ich bin entsetzt!

Hallo Herr Schweiger, warum sind Sie so entsetzt?
 
Luthredon schrieb:
Das Urteil ist das Allerletzte!!! Ich bin entsetzt!
Das finde ich auch, eine Arbeitszeitverletzung kann ja dem Arbeitgeber nicht erlauben private Mails zu lesen.
 
jk1895 schrieb:
Meinst du die Rift? Auf die habe ich echt laaang gespart und darum war ich so sehr enttäuscht nach der Preis Bekanntgabe, weil ich davon ausging zu viel gespart zu haben und nun ist doch alles weg. :)

Geht mir ähnlich. Wollte zum Ende dieses Jahres mal aufrüsten, ein defektes P5Q zwang mich dann doch zum schnellen Ersatz. Ich muss jedoch für jedes "Spielzeug" sparen, darum ist die OR erstmal ein Stück in die Ferne gerutscht. Mir war klar, das die keine 400€ kosten würde. Aber ich mecker nicht rum, es ist ein Spielzeug und keine Aufregung wert.

PS: Im Gegensatz zu Dir bin ich noch nichtmal freiwillig in meiner Lage. Wenn ich meine Arbeit (hab ja in letzter Zeit mal erwähnt) noch machen könnte, wäre das Geld für dieses Spielzeug zwischdurch locker drin.
 
Kronos60 schrieb:
Das finde ich auch, eine Arbeitszeitverletzung kann ja dem Arbeitgeber nicht erlauben private Mails zu lesen.

War es ja auch nicht sondern Betriebsmittel sind privat eingesetzt worden. Zudem waren es keine Mails sondern Chatverläufe, die über ein geschäftliches Messagingprogramm entgegen der Arbeitsanweisung geführt wurden. Mit Personen, die nicht in der Firma tätig waren. Ob diese gelesen wurden oder nicht, geht aus dem Artikel nicht hervor. Zunächst mal sind sie nur gesammelt worden zwecks Nachweis, dass private Gespräche geführt wurden.

Den Artikel zu lesen könnte helfen...
 
Kronos60 schrieb:
Das finde ich auch, eine Arbeitszeitverletzung kann ja dem Arbeitgeber nicht erlauben private Mails zu lesen.
Doch. Wenn das Gerät mir als AG gehört und der AN das privat nutzt, ist das sein Problem. Vor allem wenn das im Vorfeld schon kommuniziert wurde.

Da ist ein Loch, geh nicht weiter. Wenn Du weitergehst und reinfällst ist das dein Problem!

@Mustis
Nein, wozu lesen, der Titel sagt doch alles aus und reicht dicke für eine maßlose Empörung :D
Ergänzung ()

1. mit H4 kann man überleben
2. Mit einer qualifikationsarmen Tätigkeit kann man leben
3. Mit einer Fachtätigkeit kann man sich was leisten
4. Mit studiertem Wissen und verantwortungsvollem Job eigentlich keine Sorgen mehr machen
5. In Führungspositionen in 'Saus und Braus' leben.

WENN DIE EIGENEN WÜNSCHE UND ANSPRÜCHE DIE EIGENE LEISTUNGSBEREITSCHAFT NICHT ÜBERSTEIGEN!

Und da sehe ich das allgemeine Problem. Wenn hier schon solche Fälle bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezerrt werden, pack ich mir an den Kopf.
ICh bin bestimmt kein Arbeitssklave der vor jedem Kommando buckelt, da kann gerade mein letzter Chef n Lied singen :D. Aber ich war richtig gut in meinem Beruf und hatte alle Freiheiten die man sich wünschen kann (aussser Arbeitszeit), habe mir jedoch niemals herausgenommen bestimmte Regelungen zu brechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach Arbeitgebern das Recht zu, die während der Arbeitszeit auf Firmengeräten versandten Privatnachrichten unter Umständen mitzulesen und auszuwerten."

Da stellen sich wirklich jedem Juristen die Nackenhaare auf...
@ CB: Der Europ. Gerichtshof für Menschenrechte ist kein Gesetzgeber, er kann lediglich prüfen und feststellen, ob Gesetze und Rechtsakte von Mitgliedstaaten mit der Europäischen Menschenrechtskonvention im Einklang stehen. Richtig müsste es also heißen:

"Das Mitlesen privater Nachrichten von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention."

Ich bitte die Autoren nur über Dinge zu berichten, die sie selbst wirklich verstanden haben, und nicht durch ungenaue Formulierungen das allegemeine Halbwissen in rechtlichen Dingen zu fördern.

Ergänzung: Und außerdem ist das kein richtiger deutscher Satz.
Und ich habe immer davon abgesehen, mich bei CB als Redakteur zu bewerben, weil einschlägige Erfahrungen im journalistischen Bereich verlangt wurden... *kopfgegendenbildschirmschlag*
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bei uns in der Arbeit gibt es einige die es total übertreiben und ständig ihre privaten Handys in der Hand halten. Das nervt wirklich. Bin auch gegen Totalverbot, kann ja auch ein Notfall sein und man muss irgendwie erreichbar sein (wg. Schule, Kindergarten, kranke Eltern usw.). Aber wie gesagt, man darf es nicht übertreiben!
 
normalerweise sollte der normale User in Firmen - egal welcher Größe - keinerlei lokale Admin-Rechte auf den Geräten besitzen, damit ist es auch gar nicht möglich solche Software zu installieren - zusammen mit einer End-Point-Security Lösung kann man auch nur Firmen eigene USB Geräte zulassen und ist auf der sicheren Seite. – der mögliche Schaden der einer Firma durch nachlässige Sicherheitsmaßnahmen entstehen kann ist enorm - Verschlüsselungsviren(Cryptowall) können ganze Netzwerklaufwerke zerstören - je nach dem wie tief die Schreibrechte des betroffenen Users reichen - dann kann man mal schauen ob das Back-Up-System richtig funktioniert ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mein Kommentar geht an den Autoren der CB-Meldung:

Zitat: (...) "Lilian Edwards, Professorin für Internet-Recht an der schottischen University of Strathclyde, gibt dem rumänischen Arbeitgeber aus rechtlicher Sicht zwar recht, kritisiert aber ebenso wie der Richter das komplette Verbot von privater Internetnutzung am Arbeitsplatz; selbst während der Arbeit behalten Angestellte ihr Recht auf Privatleben, so Edwards." (...)

Das ist journalistisch nicht sauber. Die Quelle wird nicht genannt. Es ist offensichtlich, dass es sich bei dieser Passage nicht um ein Zitat aus den Gerichtsakten bzw. der Presseveröffentlichung handelt, weil ja die zitierte Professorin weder Partei noch sonst Prozessbeteiligte ist.

Demzufolge hat ein (anderes) Medium die Professorin befragt und ihre Ausführungen publiziert. Dann aber gehört es sich, diese Quelle zu nennen. Im vorliegenden Fall war es die BBC ( Beitrag vom 13.01.2016), wie das andere Sites korrekt zitieren ( z.B. techradar ).

Für den (ebenfalls vorkommenden) Fall, dass CB selbst Dritte zu den Auswirkungen eines Urteils befragt, wird dies ja offensichtlich und verständlicherweise auch erwähnt.

Es spricht für guten Journalismus, wenn die Übernahme einer Quelle ausgewiesen wird. Es sind demgegenüber (weltweit und kulturunabhängig) die Revolverblätter und Boulevardmedien, die die journalistischen Standesregeln systematisch missachten und ihre Inhalte zusammenklauen. Das KANN ja kein Umgang für CB sein wollen ;)

Edit von 15:50:
Wie ich eben sehe, ist die BBC als Quelle unterhalb des Artikels jetzt erwähnt. Ich kann es nicht beschwören, aber ich meine, das sei vor zwei Stunden noch nicht der Fall gewesen. Falls ich es übersehen haben sollte, entschuldige ich mich. Denn wenn die Quelle für den gesamten Artikel genannt ist, muss das Statement der Professorin natürlich nicht nochmals verortet werden.
 
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