News Verbraucherschutz: Pauschal 15 Euro Schadensersatz für zu langsames Internet

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Verbraucherschutz und Kundenservice sind in Deutschland ein Witz! Die Firmen werden nicht für systematischen Betrug betraft bzw. kommen mit lächerlichem Schadenersatz wie 15€ davon. Ich bekomme in den USA für 180$ im Monat FTTH, das sind allerdings 5 GBit/s und man hat die Option auf einen noch schnelleren Anschluss oder man kann die Leitung aufteilen, mehrere feste und dynamische IP Adressen buchen usw. je nach Standort und Ausbau.
 
LEDs schrieb:
Naja 1&1 sagt ja das 100 Mbit/s Vertrag mindestens 54 Mbit/s bedeutet und dann liefern sie 55 MBit/s und sind fein raus. Ist zumindest bei uns so.
Ist überall so, darum gilt ja auch wie im Artikel geschrieben "vertraglich festgelegte" und nicht "beworbene" Bandbreite.
supermanlovers schrieb:
Gelegentlich ist das Signal aber so schwach das die Bandbreite gerade so am Hausanschluss ankommt. Vertrag erfüllt.

Schon bei einer 15m Weiterleitung mit guten Kabeln kommt dann schon 5-10Mbit weniger an.
Wenn du in der Hausverkabelung auf 15 Meter 10 Mbit verlierst würde ich das Problem nicht beim Provider sehen.
 
Bin gerade auf einem Linux-Testrechner, konnte irgendwie keine Bildschirmkopien erstellen, sorry für die schlechte Qualität. Bin gerade sauer, der Telekom-Mitarbeiter sagt: NEIN, seht aber selbst:
 

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Sehe ich genau so, wenn dein Vertag inhaltlich nicht noch etwas Anderes beinhaltet hat der Telekommitarbeiter Recht.Davon ab dass du vermutlich vom letzten zu diesem Post auch keine Langzeitmessung gemacht hast.
 
Das wäre zumindest erstmal ein vernünftiger Ansatz. Solange die Anbieter, welche schwächeln, nicht konkret unter Druck gesetzt werden, wird sich mal rein garnichts ändern.

Deutschland ist gerade bei solchen Sachen derart weichgespült geworden und räumt eine schwammige Haltung gegenüber den Verbrauchern ein, das einem schlecht werden kann.

Wer sich den europäischen Markt mal anschaut und vergleicht, der weiß das die Vertragsnehmer in Deutschland überall abgezockt werden und Probleme haben ihr Recht durchzusetzen.
Ein Pauschale wäre ja wohl das Minimum.
 
supermanlovers schrieb:
Die Telekom hat hier auch recht. Du hast 2Mbit gebucht
Mehr war nie möglich, auch in der Verfügbarkeitsprüfung per Adresseingabe steht: max 2Mbit/s.
Dann verstehe ich das hier aber nicht:
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Bei Vodafone in Berlin wäre ich damit reich geworden. Jetzt bei Telekom in Berlin, gebucht sind 500, es kommen aber 560 an. Ich beschwer mich nicht. Telekom ist zwar sauteuer/überteuert, aber liefern tun sie bei mir immer.
 
Ich hatte das Selbe mit Vodafone und bin mit 1&1 in Berlin glücklich geworden. Meist hab ich auch mehr als das Vereinbarte beim Down wie Up.
Es geht also. Hat aber Nerven gekostet.
 
Geschwindigkeit ist das Eine...
Viel wichtiger ist doch, dass es keine Ausfälle gibt.
Speziell im Home Office ist das katastrophal, wenn das Internet sich komplett verabschiedet.

Oder auch wie stabil die Leitung ist (Stichwort Lags)

Grüße
 
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Ganjaware schrieb:
Dann verstehe ich das hier aber nicht:
Du kannst diesen Anspruch einklagen oder dich bei der Bundesnetzagentur beschweren.

Dieser Anspruch hat aber nichts mit den 15€ Entschädigung zu tun.

Bei langsamen Internet kann ich Telekom Hybrid 5G empfehlen.
 
Bierliebhaber schrieb:
Frage mich sowieso, warum das nicht schon lange möglich ist. Wer mit Leistung X wirbt, aber nur Leistung Y liefert, hält doch seine Versprechen nicht ein
Es ist schon eine Weile möglich, aber Bürokratie in Deutschland ist halt so eine Sache.
Aufgrund der EU-Verordnung 2015/2120 wurde das TKG entsprechend angepasst. Nach §57 Abs. 4 TKG ist der Verbraucher im Falle von
erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen der Geschwindigkeit [...] berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Weiter steht dort:
Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.
Dazu muss aber unstreitig oder vom Verbraucher nachgewiesen worden sein, dass es eine Diskrepanz zwischen vertraglich vereinbarter und tatsächlich erbrachter Leistung gibt.

Die Anbieter waren außerdem sicherlich dieser Meinung:
Cool Master schrieb:
Weil es wird NIE mit X MBit geworben sondern immer nur "bis zu".
Dagegen hat der Gesetzgeber aber schon vor Jahren Abhilfe geschaffen: Die TKTransparenzV.
Damit es ist nicht mehr möglich, sich hinter "bis zu"-Angaben beliebig zu verstecken! Tatsächlich müssen die Anbieter ein Produktinformationsblatt bereitstellen, in welchem Maximal-, normalerweise zur Verfügung stehende, sowie Minimalgeschwindigkeiten verbindlich ausgewiesen werden.

Jetzt war nur weiterhin unklar, was diese Angaben für eine Bedeutung haben. Muss die Mindestgeschwindigkeit immer erreicht werden? Kann die Maximalgeschwindigkeit vollkommen realitätsfern sein? Das war lange umstritten, und deshalb kam 2021 eine Verordnung der BNetzA. Diese spezifiziert die offenen Fragen mit genauen Angaben zur nötigen Messkampagne und der zu erreichenden Geschwindigkeiten. Das wurde hier auch schon genannt.
Entscheidend ist:
  • Man muss mindestens an 2/3 Tagen bei einer Messung 90% der Maximalgeschwindigkeit erreichen,
  • Man muss bei mindestens 90% der Messungen die Normalgeschwindigkeit erreichen,
  • Man darf nicht an mindestens 2/3 Tagen jeweils die Mindestgeschwindigkeit unterschreiten.
Andernfalls hat man Anrecht auf eine Minderung. Die "bis zu"-Angaben sind also vollkommen irrelevant, es ist exakt spezifiziert, wann die vereinbarte Leistung nicht erfüllt wird.

Problem: Wie hoch fällt die Minderung aus? In welchem Verhältnis weicht die tatsächliche von der vertraglich vereinbarten Leistung ab, wenn ich z.B. 90% der Maximalgeschwindigkeit zu selten erreiche, der Rest aber (über-)erfüllt ist? Vollkommen unklar und schwierig durchzusetzen. Deshalb jetzt die Forderung der Verbraucherzentralen, das zu vereinfachen.
 
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Ganjaware schrieb:
Mehr war nie möglich, auch in der Verfügbarkeitsprüfung per Adresseingabe steht: max 2Mbit/s.
Dann verstehe ich das hier aber nicht:
Anhang anzeigen 1409158
https://www.teltarif.de/internet/recht-auf-schnelles-internet-einfordern.html

Zunächst solltest du mal rausfinden, welcher Provider bei euch der „Verpflichtete“ ist. Bei uns ist es z.B. ein lokaler Anbieter (Sewikom), alle anderen wie Telekom & Co. dürfen bei uns langsamere Anschlüsse mit „technisch nicht mehr möglich“ anbieten.

Nachfragen unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/VSTK/Formularauswahl/node.html
 
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ich verstehe nicht wieso es nicht so läuft wie bei mir damals, wollte 100er Tarif - im shop wirde mir gesagt das nur 70 möglich sind. Ich wurde GEFRAGT was mir leiber ist: 50ger Tarif oder 100er wo nur 70 ankommen. Habe den 100er also frei gewählt, transparent gesagt bekommen was ankommen wird und tara: 72 kommen an. Wenn ein Provider will geht das schon...
 
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Cool Master schrieb:
Doch tun sie. Weil es wird NIE mit X MBit geworben sondern immer nur "bis zu".


Naja, dass ich das Kleingedruckte nicht mit einbeziehe und die großen Zahlen betrachte war klar, dachte ich. Aktuell wirkt es noch wie Zigarettenwerbung von vor 20 Jahren. Alles ganz toll und cool sowieso, und das negative kommt irgendwo klein in die Ecke. Man sollte garantierte Bandbreite mindestens genauso groß angeben müssen oder auf eine andere Art transparenter sein. Würde auch dafür sorgen, dass die Netzbetreiber wert drauf legen müssten, alle mit gutem Internet zu versorgen.

Hier z.B. bricht das Netz der Telekom teilweise so hart ein, dass man nicht mal mehr eine Internetseite aufgerufen bekommt. Kabel gibt es gar nicht. Und ich wohne unmittelbar vor den Grenzen Frankfurts, hier sitzt so viel Geld wie nirgends sonst im Land. Das ist einfach ne Katastrophe, für die man mit 50€ im Monat auch noch fürstlich zur Kasse gebeten wird. Aber wie gesagt, Gott sei Dank haben wir bald Glasfaser bei einem anderen Anbieter. Für weniger Geld die dreifache Bandbreite, die dann hoffentlich auch ankommt.
 
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Godyjin schrieb:
Kann ich, wenn ich das Tool benutze, mir etwas bei Steam runterladen, damit das Tool weniger Download mb/s angezeigt bekommt???
Wenn man ein Betrüger ist, viel Glück dabei.

Supie schrieb:
Ist eigentlich auch eine dumme Denke, also lieber garkeine Einnahmen von diesem Kunden als vorübergehend 15 Euro weniger
Ich kenne die Kalkulation von Internetdienstleistungen nicht und habe auch keine Ahnung davon.

Nur kann ich es aus der Sicht verstehen, wenn sie jeden Monat Verlust fahren würden mit der Leitung ist die Kündigung günstiger als Verlust. Eine Reparatur der Leitung bis zum HÜP ist ja unabhängig davon möglich.
 
Ganjaware schrieb:
Mehr war nie möglich, auch in der Verfügbarkeitsprüfung per Adresseingabe steht: max 2Mbit/s.
Dann verstehe ich das hier aber nicht:
Anhang anzeigen 1409158

Wenn an deinem Standort über einen anderen Anbieter oder ein anderes Medium mehr als 2Mbit verfügbar sind ist der Rechtsanspruch erfüllt.
 
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Ich finde den Ansatz sehr brauchbar. Leitung 200MBit, Synchronisation war immer so um die 175MBit. Dann wochenlang nur 125MBit, also Ticket aufgemacht. Termin mit Techniker steht, Urlaub ist genommen. Dann wird 2h vor stattfinden der Termin storniert, das Ticket wird zugemacht. Jetzt synchronisiert die Fritte mit 155MBit, also 20 weniger als bisher und 5 mehr als es für eine Beschwerde mit Aussicht auf Erfolg sein müssen. Da fühlt man sich als Kunde doch komplett verarscht. Hoffentlich tut sich da jetzt etwas.
 
d3nso schrieb:
Wenn an deinem Standort über einen anderen Anbieter oder ein anderes Medium mehr als 2Mbit verfügbar sind ist der Rechtsanspruch erfüllt.
Was nicht der Fall ist, Glasfaser wird erst noch verlegt... und Mobil habe ich nicht einmal stabiles "Edge" im Haus.
(traurige Geräusche in BaWü machend 😖)
 
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Reaktionen: GameOC und knoxxi
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