Verdacht auf Dreiecksbetrug auf Ebay Kleinanzeigen

Der Verwendungszweck war nur "Ebay"?
hast du keinen gefordert ? --> ganz klarer Fehler von dir.
--> Mit der Bank reden, die sollen die Überweisung rückbuchen.
--> Mit dem Käufer reden und einen Verwendungszweck mit klarem Bezug zu deinem Angebot Fordern.

Du gehst ja davon aus, das ein 3. den Sattel bezahlt hat, welcher dein Angebot garnicht kennt.
Wenn du nun eine Überweisung mit dem Verwendungszweck "Pferdesattel, Ebay-Kleinanzeigen, Angebot 12354364574" bekommst, dann kannst du erstmal Sicher sein.
 
koffi schrieb:
Verwendungszweck nur "ebay", also kein klarer Bezug.

Anhand deiner Infos wäre mir die Sache zu heiß. Überweise das Geld zurück, gib der Dame kurz bescheid das du aufgrund der gegebenen Unstimmigkeiten vom Verkauf zurücktreten willst und fertig.
 
Xero261286 schrieb:
Richtig, da das Geld schon auf deinem Konto gebucht wurde kann es nicht so einfach zurückgeholt werden.

Das gleiche Märchen wie das Spinat viel Eisen enthält.
Wenn der Kontoinhaber zur Bank geht und sagt es ist eine unberechtigte Überweisung dann bucht die Bank das ganz einfach zurück
 
Re

@wern001

Bringt auch nicht viel mit Ausweiss und Kontoauszug, da geht die Amy hin , ist für meine Tochter die sich aber mit eBay&Co nicht auskennt.

Der Plan am Ende ist folgendes , Amy schreibt den Verkäufer an , ich habe kein Paket erhalten , dann muss der Verkäufer das Geld zurück überweisen , und die Beiden gehen hin und verkloppen den Sattel und teilen sich den Gewinn.

Mfg.
 
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cm87 schrieb:
"Normal" müssen IBAN mit Name und Adresse übereinstimmen.
Hier in AT wird das nicht überprüft... Sollte ja, wird aber nicht. Keine Ahnung, ob es in DE auch so ist.

Ist halt der Vereinfachung für die Überweisungen geschuldet... SEPA lässt grüßen.

Ich DE kann man als Name hinschreiben was man will es kommt trozdem an. (jedenfalls bei hypo, sparkasse oder commerzbank ist es so)

Im Prinzip kann man sagen Beträge die nicht weh tun kann man per Paypal oder SEPA machen alles andere nur abholung und BAR
 
d3nso schrieb:
Anhand deiner Infos wäre mir die Sache zu heiß. Überweise das Geld zurück, gib der Dame kurz bescheid das du aufgrund der gegebenen Unstimmigkeiten vom Verkauf zurücktreten willst und fertig.
Nicht selber zurück Überweißen. (er geht ja von einer Betrugsmasche aus.)
Mit der Bank reden, die sollen das Rückabwickeln.
 
Du hast doch das Geld auf deinem Konto. Dir kann doch egal sein, wo der Sattel hingeht.:D
 
leckerbier1 schrieb:
Du hast doch das Geld auf deinem Konto. Dir kann doch egal sein, wo der Sattel hingeht.:D

Der Kontoinhaber geht in 2-5 Tagen zur Bank und sagt er habe das nicht überwiesen und die Bank möchte das zurückbuchen. Die Bank bucht zurück und Du bist Geld + Artikel los.
 
florian. schrieb:
Nicht selber zurück Überweißen. (er geht ja von einer Betrugsmasche aus.)
Mit der Bank reden, die sollen das Rückabwickeln.

Ich habe das Geld nun genau an den Absender zurück überwiesen. Habe keine Rückabwicklung von der Bank beauftragt. Warum sollte das ein Problem darstellen?
 
Tulol schrieb:
Anruf bei der Bank. Die sollen beim Kto. Inhaber nachfragen ob der Betrag für den Sattel ist, Bank kann und darf dann ggf. Rückmeldung geben ob alles OK ist.

Bank darf dir natürlich keine Kundendaten herausgeben,aber die brauchst du ja auch gar nicht.
und die Bank wird das dann bejahen, dass es das Geld für den Sattel ist und der TE wird trotzdem den Sattel an die falsche Adresse schicken und somit hat der Überweiser keinen Sattel gesehen und fordert das Geld vom Verkäufer..
wenn man es safe machen will sollte die Name + Lieferadresse (wenn noch platz handy nummer) als Verwendungszweck angegeben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falsch, da Amy die Sahra Adresse nennt ist alles sicher. Sende es auf die Adresse, die dir Amy zugesandt hat.
 
Amy kann sagen was sie will (ist im Zweifel ja ein Betrüger)
relevant ist, was Sahra (der 3.) sagt, und zu dieser Person hat der TE ja keinen Kontakt.
Sahra wird auf ein Iphone warten, und nicht auf einen Sattel für Amy


leckerbier1 schrieb:
Du hast doch das Geld auf deinem Konto. Dir kann doch egal sein, wo der Sattel hingeht.:D

Weil sich dann der 3. (welcher ein Iphone gekauft hat) bei der Polizei meldet und eine Anzeige erstattet.
Die Polizei ermittelt den TE und fragt mal nett nach.
Es kommt raus, dass der TE nicht berechtigt ist das Geld zu behalten.
Das Geld war schließlich Zweckgebunden für ein Iphone, kann der TE ja nicht liefern.
TE steht ohne Geld und ohne Sattel da.
Und hat Stress weil gegen ihn wegen Betrugs ermittelt wird.

Kann man machen, muss man aber nicht....
 
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Wobei das mit der Rückbuchung wegen Hack könnte durchaus sein. Sowas gibt es wirklich häufig
 
Mmph. Nur als Denkanstoß, da die Diskussion meiner meiner nach einen Punkt vernachlässigt:

Du hast einen Kaufvertrag geschlossen, zwar per E-Mail, ist aber wohl gültig, und das Geld erhalten. Jetzt willst nicht liefern. Zurücktreten geht auch nicht so einfach, ist ja ein privater Kaufvertrag. Da kommt eventuell ein Anspruch auf Schadensersatz auf dich zu wenn du dem Kaufvertrag nicht nachkommst.
 
er kann ja liefern, aber erst nachdem er das Geld mit korrektem Verwendungszweck erhalten hat.
 
wern001 schrieb:
er Kontoinhaber geht in 2-5 Tagen zur Bank und sagt er habe das nicht überwiesen und die Bank möchte das zurückbuchen. Die Bank bucht zurück und Du bist Geld + Artikel los.

Ich habe das schon einmal probiert aber da hast du keine Chance - die Bank bucht das nicht zurück. Selbst wenn du beweisen kannst, dass jemand Zugriff auf dein Konto hatte und du die Überweisung nicht selbstständig ausgeführt hast. Steht überal in den AGB zum Onlinebanking mit drin, dass es deine Schuld ist wenn jemand sich Zugang verschafft weil du nicht aufgepasst hast (z.B. Passwort auf Zettel oder aber auch Banking Trojaner).

Also das möchte ich sehen, dass man eine Überweisung wieder zurückholen kann. Bitte sag mir mal den Namen der Bank bei der das gehen soll und wo das in den Geschäftsbedingungen abgedruckt ist.
 
Klarer Fall von Dreiecksbetrug.

Ach und Kaufvertrag sollte (bin kein Experte) hinfällig sein wenn die Kohle die du bekommen hast dem Verkäufer nicht zugeordnet werden kann.
 
Die Bank bucht auch nicht einfach das Geld zurück, selbst im Betrugsfall ist das ein zivilrechtlicher Anspruch.

Banken dürfen nur offensichtliche "Irrläufer" zurück buchen. Hatte selbst schonmal das Problem, dass ich auf einen Betrüger hereingefallen bin. Zurückbuchen ging nicht, obwohl ich das am gleichen Tag noch bei der Bank beantragt hatte.
 
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Häääh, hat der TE denn mal beim Käufer nachgefragt wegen dem Namen?

Für mich ist das erst mal überhaupt nicht verdächtig, da sehr oft Verwandte / Freunde / Familienmitglieder für jemand anders oder auf deren Namen kaufen.

So lange es auch keine Adressen aus dem Ausland sind und alles DE ist das auch alles nochmal deutlich sicherer.

Das Geld wurde per Lastschrift überwiesen und das jemand einfach hin schreibt Verwendungszweck Ebay ist auch absolut nichts verdächtiges.

Das Geld ist also sicher angekommen und das kann man auch nicht einfach zurückbuchen. (also der Käufer) Selbst wenn es Betrug wäre, würde der TE hier nicht für aufkommen müssen, das Geld wäre für die andere Seite weg oder würde es von der Bank ersetzt bekommen.

Ich hätte nach Eingang der Zahlung ganz normal geliefert, wie es jeder normale Mensch auch bei Ebay tut. Wobei es hier ja um Kleinanzeigen geht, die haben damit nix mehr zu tun.

Mir scheint es eher so zu sein als hätte der TE und einige User hier zu viel Horrorfilme geschaut.
Es wäre eine völlig andere Situation bei z.B. Paypal, da kann das Geld und die Ware dann weg sein, insbesondere bei privat.

Aber wenn du das Geld auf der Bank hast, dann ist die andere Seite gearscht.

Ich würde auch nicht wie hier von manchen Usern empfohlen das bei der Bank als Betrug oder so melden, denn das könnte falsche Verdächtigung sein.

Wenn du jetzt das Geld retoure hast, hast du das hoffentlich auch alles korrekt dem Käufer mitgeteilt.
 
abulafia schrieb:
Banken dürfen nur offensichtliche "Irrläufer" zurück buchen. Hatte selbst schonmal das Problem, dass ich auf einen Betrüger hereingefallen bin. Zurückbuchen ging nicht, obwohl ich das am gleichen Tag noch bei der Bank beantragt hatte.

Eben, wenn du etwas überweist, selbst wenn man feststellt, dass es sich um einen Betrüger handelt (mich hat die Empfängerbank damals informiert, dass das Konto mit einem gestohlenen Ausweis eröffnet worden ist), kann man das Geld nicht zurück holen!
Also werden die 500 Euro auf dem Konto des TE bleiben.

Ich selber habe schon mal bei ebay Kleinanzeigen ein Spiel gekauft, per Paypal bezahlt und die gute Dame hat es nie geliefert. Hat sich immer rausgeredet, Geld auch nicht zurücküberwiesen und ich habe dann Anzeige erstattet und was ist passiert? Gar nichts. Habe noch alle Unterlagen auch die Bestätigung von der Polizei aber da ist in 2 Jahren nie wieder etwas gekommen. Kein Geld, keine Ware, keine Antwort - weder von der Dame noch von der Polizei. Also ich wäre schon sehr verwundert wenn da der vermeintliche Käufer eine Anzeige durchbringt die dann wirklich beim TE landet.

Ich hätte das Chat Protokoll aufgehoben dem Empfänger mitgeteilt, Geld ist da aber von wem anders, passt das so - wenn ja, verschicken und alles dokumentieren (versicherter Versand) und gut ist. Falls wirklich irgendwann jemand mal nachfragt, hast du ja das Chatprotokoll und bist abgesichert.
 
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