Verletzung der Aufsichtspflicht

@FatFire:
ich weiß nicht was du machst, aber vielleicht solltest du dir mal § 133 BGB zu meiner Aussage ansehen. ich würde sagen hierbei fehlt wohl ziemlich eindeutig der Rechtsbindungwille.
Außerdem habe ich ja auch nur gesagt, dass er sich bei mir melden soll, da mich das persönlich interessiert.
Wenn du das RDG auch achso gut kennst, dann kannst du ja auch mal hier reinschauen, denn meine Juristische Ausbildung dauert noch eine ganze Weile und deshalb bin ich nicht zu einer bindenden Rechtsauskunft befugt;)
http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__6.html
Alles was ich hier geschrieben habe erfolgte nach meinem Wissen und Glauben und ist nun mal meine Meinung dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
bin nicht ganz sicher, aber eins sollte man sich bewusst sein, die bar/kniepe/ladenlokal/geschäft ect bezahlen drakonische strafen falls aklohol unter minderjährige verkauft/konsumiert wird, auch wenns nur kleine läde sind

dazu kommt noch das momentan sehr viele "testkäufer" und polizei in zivil mit sehr sehr jung aussehenden azubis unterwegs sind und solche kontrollen machen
 
Segelflugpilot schrieb:
ich weiß nicht was du machst, aber vielleicht solltest du dir mal § 133 BGB zu meiner Aussage ansehen. ich würde sagen hierbei fehlt wohl ziemlich eindeutig der Rechtsbindungwille.
Zu erstem: Das ist auch gut so und das muss ich auch nicht jedem unter die Nase reiben.
Zu zweitem: Eindeutig keineswegs. Mit Deiner Formulierung "ich hab recht" müsste man sogar sehr steif auf die Begleitumstände verweisen (in einem öffentlichen Forum, unentgeltlich, etc.) um das zu Deinen Gunsten auszulegen.

Segelflugpilot schrieb:
denn meine Juristische Ausbildung dauert noch eine ganze Weile und deshalb bin ich nicht zu einer bindenden Rechtsauskunft befugt
Du musst Sorge dafür tragen, dass Du nicht illegal Rechtsberatung betreibst, nicht der Zuhörer muss prüfen ob Du das darfst oder nicht.

Segelflugpilot schrieb:
Außerdem habe ich ja auch nur gesagt, dass er sich bei mir melden soll, da mich das persönlich interessiert.
Das klang eher nach "wir sind drei RA, wir kümmern uns dann um Deinen Fall". Was sollte denn sonst diese Erwähnung der drei RA in Deiner Familie? So klingt das dann schon eher nach geschäftsmäßiger Mandantenbeschaffung.

Segelflugpilot schrieb:
Alles was ich hier geschrieben habe erfolgte nach meinem Wissen und Glauben und ist nun mal meine Meinung dazu.
So hätte das direkt unter Deinem Beitrag stehen sollen und nicht "ich hab Recht weil ich Jura studiere". Aber zum Glück hat sich mit dem RDG im Vergleich zum RBerG ja doch einiges geändert, weshalb man Dir deswegen noch nicht einmal mehr an die Karre fahren kann.
Ein fader Beigeschmack bleibt trotzdem.

Gruß FatFire
 
ach was ich vllt noch an merken sollte das ich leider so einen erziehungsauftrag unterschrieben habe, die bracuhte man um überhaupt in den club hineinzukommen, hat das jetzt nochmal starke auswirkungen?
und ich habe mit den eltern auch schon geredet die meinte nur das das äußerstlächerlich wäre und sie mir dafür nicht ein Haar krümmen würden zumal ich ihn ja nicht ins koma abgefüllt habe.
 
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