News Rechtsprechung: Klage gegen VMware wegen GPL-Verletzung abgewiesen

fethomm

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Die Klage des Kernel-Entwicklers Christoph Hellwig gegen VMware wegen einer GPL-Verletzung wurde vom Landgericht Hamburg abgelehnt. Dabei würdigte das Gericht nicht nur die angebliche GPL-Verletzung selbst, sondern stellte insbesondere fest, das Copyright von Hellwig sei in Menge und Relevanz nicht eindeutig belegbar.

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Das ist schon sehr mutig von einem Gericht, weder einen Experten hinzuzuziehen noch Git als Nachweis zum Kernelbeitrag eines Entwicklers zuzulassen. In manchen Fällen wünsche ich mir, dass Richter ihre Fachkunde belegen müssen bevor sie zugelassen werden.
 
tuxnix schrieb:
Das ist schon sehr mutig von einem Gericht, weder einen Experten hinzuzuziehen noch Git als Nachweis zum Kernelbeitrag eines Entwicklers zuzulassen. In manchen Fällen wünsche ich mir, dass Richter ihre Fachkunde belegen müssen bevor sie zugelassen werden.
Wie kommst du darauf, dass kein Experte dabei war?
Wie kommst du darauf, dass das Nichtzulassen von Git für den Beitragsnachweis bedeutet, dass kein beitragsnachweis geführt wurde, wo doch in der News beschrieben wurde, wievele Zeilen Beitrag der Kläger angemeldet hat und wieviele aus welchen Gründen nicht berücksichtigt wurden?
 
In dem Beitrag von CB steht klar, dass keine Experten hinzugezogen worden sind...
 
Da steht aber eindeutig, zum welchem Thema kein Experte hinzugezogen worden war: nämlich ob es ein abgeleitetes Werk ist. Und nicht zum Anteil Hellwigs. Sofern der Richter selbst kein Codeleser ist, muss ja jemand Kommentarzeilen und nicht einkompilierten Code identifiziert haben. Ergo Experten.

Also maximal keine Experten beim Thema Ableitung. Da der Richter sicher nicht ausgewürfelt hat, ob es abgeleitet war oder nicht, kann es ebenso auch sein, dass es bereits etwas gab, auf das er sich berufen konnte. Wozu nochmal Experten laden, wenn das woanders schon gemacht wurde.Nur weil ein Thema schwierig ist, muss man nicht bei jedem Fall nochmal Experten das Gleiche durchkauen lassen. Es ist also unsinnig gleich in dem Fehlen des Experten irgendetwas zu vermuten, wenn man nicht weiß, auf welcher Basis der Richter die Entscheidung zur Ableitung getroffen hat. Wenn die Entscheidung des Richters keine Basis hat, wird sich das in einer Berufung nutzen lassen und wenn nicht, dann nicht.
 
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