Verletzung der Aufsichtspflicht

Solche Situationen hatte ich auch schon. Da wird der Ausweiß kopiert das die sich rechtlich absichern. Sollte der Minderjährige noch in der selben Nacht duch übertriebenen Alkoholkonsum auffällig werden haben se eben nen Verantwortlichen.
Aber nachdem ihr die Bar ja direkt verlassen habt und das nach dem einen Schluck erledigt war wird nichts passieren.

Du müsstest dem 17Jährigen schon mit absichtlich Alkohol in rauen Mengen geben, und dieser müsste dich dann bei der Polzei anzeigen das dein Job beim BKA in Gefahr wär.
 
Davon abgesehen hätte ich den Leuten da den Vogel gezeigt (dafür könnte man mich dann anzeigen:D), wer gibt denen das Recht meinen Perso zu kopieren ? Seit wann hab ich eine Ausweispflicht ggü. einer Barkeeperin?
 
Das gibt keinen Eintrag ins Führungszeugnis, das Verfahren wird fallengelassen! Wenn es zum Verfahren kommen sollte, dann meldest du dich mal bei mir(ich habe noch drei Rechtsanwälte in der Familie).
 
Ich mache es kurz. Ja du hast die Aufsicht und es spielt keine Rolle ob du erziehungsberechtigt bist oder nicht.
Alcohol an Minderjährige ausschenken ist und bleibt Verboten, auch wnn es nur ein Schluck ist. Ein Kioskbesitzer oder Tankstellenpächter dürfen dies genausowenig und müssen mit erheblichen Strafen rechnen.
Jeder Erwachsener ist in der Pflicht Kinder und Jugendlichen auch auf der Strasse Ihnen die Flasche wezunehmen nötigenfalls auch zu entsorgen. Zwar ist das Geschrei dan Groß, und man wird als Spiesser bezichtigt aber das ich scheissegal.
 
na dann kann ich ja jetzt erstmal so halbwegs beruhigt ins bett gehen, war echt neh scheiß nacht.
erst denn falschen zug nehmen und 3km im regen um 23:30 uhr gehen, um 1uhr rausgeworfen zu werden und dann bis 6 uhr aufn zug warten :|
 
LoL
da hast du ganz schön ins klo gegriffen!
mach dich trotzdem nicht verrückt. der laden will sich selbst absichern. der betreiber bekommt nämlich probleme, wenn alkohol an minderjährige abgegeben wird. daher sind die zum teil strickt hinterher, dass minderjährige keinen harten alkohol konsumieren.
worst case: hausverbot.

dazu würde ich es, besonders in diesem laden, dennoch nicht mehr kommen lassen. da hat dein kumpel eben pech gehabt, wenn er noch nicht 18 ist. bier und nen energy drink pur geht genauso.
 
es gibt wie gesagt keine Strafe im StGB dazu, da es sich auch nicht um eine Straftat im Straßenverkehr(also nach der StVO) handelt, kannst du auch gar keinen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen.
 
Na du hast ja Ahnung... Das polizeiliche Führungszeugnis hat nichts mit dem Führerschein zu tun.
 
ist also nichts weiter passiert und ja er sollte nur halten!
sorry aber was ist das für ei nunsinn? gib dem kind eine geladene und entsicherte waffe und sage dem er soll die nur halten...das sowas nicht rechtens ist, sollte ja wohl klar sein
 
@ segelflugpilot: im StGB steht nix dazu, aber ich würde mal ins Jugendschutzgesetz schauen :D
Abschnitt 6(Ahndung von Verstößen)

Aber ich würde mir nicht den Kopf machen. Kommt nicht viel bei rum, wenn denn da überhaupt ne Anzeige kommt.
 
Ja, ich habe 'ne lose Ahnung davon. Und es werden, wenn ich das noch richtig im Kopf habe, alle Strafen ab 90 Tagessätzen ins Führungszeugnis eingetragen, nicht nur solche die mit der StVO zusammenhängen, wie du geschrieben hast...

Ich hab grade keine Lust den ganzen Thread ein zweites Mal zu lesen, aber ich kann mich nicht erinnern dass hier vor deinem Beitrag vom Führerschein überhaupt die Rede war.


Zum eigentlichen Thema: Da passiert nichts.

EDIT: Ein bisschen Wikipedialektüre kann dir nicht schaden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeiliches_Führungszeugnis


EDIT2: Jetzt weiß ich was du meinst... du hast dich auf deinen ersten Halbsatz mit dem StGB bezogen. Okay, Missverständnis. Mit vernünftigem Satzbau wäre das nicht passiert ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Segelflugpilot schrieb:
Glaube mir ich habe Recht, ich studiere ja nicht umsonst Jura(!)
Oh, wie süß, guckt mal, er hier wird vielleicht mal wichtig. :rolleyes:
Anscheinend hattet ihr im Studium noch nicht das RDG, sonst würdest Du Dich mit Deiner Laienrechtsberatung nicht ganz so weit aus dem Fenster lehnen, denn wer am Ende Recht hat entscheidet der Richter und nicht Du.

Segelflugpilot schrieb:
Wenn es zum Verfahren kommen sollte, dann meldest du dich mal bei mir(ich habe noch drei Rechtsanwälte in der Familie).
Und glaubst Du mit der Mitleidsmasche kannst Du neue Kundschaft generieren?

Gruß FatFire

Edit:
Segelflugpilot schrieb:
da es sich auch nicht um eine Straftat im Straßenverkehr(also nach der StVO) handelt, kannst du auch gar keinen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen.
Hm...tja, was soll man da noch sagen. Ich sehe Deinen Abschluss in Gefahr.
Edit²: Achso, er meinte das nur anders. Schade...dann nehme ich den Spruch mal nicht in die Signatur. Aber warum nur Verstöße gegen StGB und StVO Einzug in das Führungszeugnis haben sollten bleibt mir weiterhin ein Rätsel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir bleibt es ebenfalls ein Rätsel. Aber ich studiere eben auch erst ab nächstem Semester Jura und bin erst dann so wichtig wie er. ;)
 
Ein geborener Anwalt ;)

Zum Thread: alles kein Thema. Es gibt wichtigere Dinge, mit denen sich Polizeit, Anwaltschaft und Gerichte beschäftigen müssen.
 
@aMMo: Herbstlichen Glühstrumpf. Ich hoffe, Du gehst dann nicht ganz so damit hausieren. ;)

Aus der Menge an Antworten wird aber die Tendenz schon klar erkennbar: mach Dir keine Sorgen, da kommt nichts nach und selbst wenn einer es auf Biegen und Brechen drauf anlegt und Dich vor den Kadi schleift, wirst Du wohl kaum einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen. Es sei denn Du säufst während der Verhandlung mit Deinem minderjährigen Kollegen Strohrum um die Wette und ihr beide reihert auf den Richtertisch.

Gruß FatFire
 
Danke, und nein, tu ich gemeinhin nicht ;)

Und jetzt hör ich auch auf hier halb-sinnlose Einträge zu schreiben.
 
Solange du keine Beaufsichtigungserklärung unterschrieben hast (kriegt man in Rathäusern z.B.) brauchst du dir keine Sorgen machen. Eltern haften für ihre Kinder. Wenn die Erziehungsberechtigten sich nicht im klaren sind, was ihr Kind tut, haben sie ihre Aufsichtspflicht ebenfalls verletzt.
 
0815*Sir Tom schrieb:
Es gibt wichtigere Dinge, mit denen sich Polizeit, Anwaltschaft und Gerichte beschäftigen müssen.

Aber wirklich, mein Gott! :D

Da nippt ein 17-jähriger an einem Glas Vodka-Energy. Egal, zu welcher Institution du damit gehst, Polizei oder Jugendamt, die halten dich für nicht mehr ganz richtig im Kopf.
 
Da passiert gar nichts und zwar überhaupt nix!

Grundlage: Verletzung der Aufsichtspflicht erfordert, dass du die Aufsichtspflicht hast und die muss dir schriftlich übertragen werden. Das Getränk war zudem kein starkes, alkoholisches sondern einfach ein Brantweinhaltiges. Und du hast das volle Recht von einem 17-jährigen so viel Verantwortungsbewusstsein zu erwarten, dass er deiner Bitte Folge leistet, dass er das nicht trinken soll... Das ist nicht nur geringfügig, sondern nichtig! Die wollten dir nur Angst machen. Quasi nen Denkzettel verpassen...
 
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