Vermieter meldet sich nicht mehr, was tun?

Als Mietschuldner stehts du ganz schnell das... zumal viele Vermieter inzwischen auch Informationen einholen wie man sich in der vorherigen Wohnung verhalten hat.
Und schließlich hast du einfach kein Recht die Miete einzubehalten, das ist bestenfalls erschleichen von Leistungen, schlimmsten Fall Betrug (weil ja mit Absicht). Die Miete musst du bezahlen solange an der Wohnung kein Mangel vorliegt der ne Minderung begründen würde.
Wie gesagt, aus Angst um die Kaution kannst die nicht einfach die Miete einbehalten die die schuldest. Wenn du hinterher Probleme hast die Kaution wieder zu bekommen musst du das über den Anwalt regeln.
 
Nein tut es nicht, aber er muss sicherlich auch seinen Pflichten nachgehen, dazu gehört das meiner Meinung nach eben auch... . Wenn nun die Wohnung etwas hat und ich ihn dringend kontaktieren muss, was wenn ... etc. ... einfach nicht erreichbar sein ist heutzutage ja auch...du weißt was ich meine :)

Puuuuh....was soll ich nur tun. Habe ja reichlich Ratschläge, trotzdem eine echt verzwickte Situation.
 
das hast du recht, aber das berechtigt dich einfach nicht die miete nicht zu zahlen. wie du vorgehen kannst/sollst steht in post von ThomasK_7.
 
Ja da habt ihr Recht,...ich werde das so auf jedenfall mal machen, werde die Miete statt am 1. des Monats einfach mal 10 Tage später zahlen, ich denke da sollte mir nichts passieren, vielleicht meldet er sich auch gleich. Dann habe ich ausversehen die Zahlung "vergessen" oder war im Urlaub (Dauerauftrag ade :))... .
 
Trotzdem vielen Dank euch allen, hoffe das geht alles gut aus...das sowas auch IMMER mir passieren muss ;)
 
Ist das eine Eigentumswohnung oder Mietshaus?

Bei einer Eigentumswohnung muss es einen Verwalter für alle Wohnungen geben, der über die Anschriften der jeweiligen Wohnungseigentümer Bescheid wissen sollte. GGf. mal die Nachbarn fragen.
 
Du solltest, wie beschrieben, das Einwohnermeldeamt kontaktieren und so den Vermieter ausfindig machen. Das kriegst du mit Sicherheit innerhalb eines Monats hin. Die jetzt ausstehende Miete würde ich solange aussetzen, das ist zu verantworten.
 
Die jetzt ausstehende Miete würde ich solange aussetzen, das ist zu verantworten.

wie kommst du darauf?
 
Da er Geld auf ein Konto überweist, dessen Inhaber zur Zeit recht abwesend zu sein scheint. Solange ich keine Info über den Verbleib meines Vermieters habe, zahle ich nicht. Mit verantworten meine ich die Dauer, also eine Zahlung/einen Monat vorübergehend aussetzen. Das kann auch unter gewöhnlichen Umständen (Krankheit des Mieters o.ä.) passieren, wobei dies hier wohl keine gewöhnlichen Umstände sind.
 
@jodd
Er will kündigen = meistens 3 Monate Restmietzeit.
Wohnungskündigung = 2 Monatsmieten im Rückstand.

Was soll ihm schon passieren, wenn er jetzt 1-2 Monate nicht zahlt. Eine Wohnungskündigung wegen Zahlungsverzuges muss vorher erst angedroht werden, also ist der Vermieter im Zugzwang. Das Geld soll ja nur zurückbehalten werden, um eine Reaktion des Vermieters zu erreichen. Das ist zwar nicht gesetzeskonform, aber in der Praxis durchaus üblich.
 
... vorher erst angedroht werden,

ja klar.

nur wer die miete aus nicht gerechtfertigten gründen zurück hält, braucht sich nicht wundern wenn er beim versuch eine wohnung zu mieten plötzlich das dreifach an kaution o.ä. zahlen muss oder im schlimmsten fall abgelehnt wird. nicht wenige vermieter verlangen bei anmietung einen nachweis das es bei vergangenen anmietungen zu keinen unregelmäßigkeiten gekommen ist.
 
Naja, die Begründung wie es lief und warum, sollte ja auch immer drin sein, wenn man diesen Fall dem neuen Vermieter schildert, sollte jeder Einsicht bekommen
 
An Deiner Stelle würde ich die Miete pünktlich weiterzahlen.
und wie oben beschrieben versuchen die Kontaktdaten des Vermieters zu bekommen.

gibt es einen Hausverwalter / Hausmeister ?
wenn ja frag bei ihm nach.
hast du die wohnung über einen makler gemietet ?
frag bei ihm nach. (es gibt "Maklerverträge". d.h. dass die wohnungen nur über diesen Makler vermietet werden)
 
@jodd:

Wenn der neue Vermieter dabei schon Probleme machen sollte, wäre das ohnehin ein No-Go für mich. Da sind Probleme in anderen Bereichen schon vorprogrammiert...
 
Die meiner bescheidenen Meinung nach vernünftigste Antwort wurde schon gegeben.

Geh zur Verbraucherzentrale. Hier findest du eine in deiner Nähe:
http://www.verbraucherzentrale.de/

Oder ruf an. Dann kriegst du i.d.R. innerhalb von ein paar Tagen einen Termin für kleines Geld (so im 10€ Rahmen) und wirst von jemandem beraten, der sich sicher damit auskennt.

Ein Mieterbund ist auch nicht schlecht, aber soweit ich weiß, muss man da erstmal Mitglied sein (was wiederum Beitrittsgebühr kostet - und ich glaube, ein gutes Stück mehr als die Verbaucherzentrale). Allerdings könnte man dort dann vielleicht Informationen über diesen Vermieter einholen, falls er dem Mieterbund schon negativ aufgefallen ist. Aber eben auch nur vielleicht, garantieren kann man das nicht.

Was auf jeden Fall eine gute Idee ist, ist das Verpacken und Verschicken (Einschreiben mit Rückschein) der Kündigung von einem Zeugen durchführen zu lassen und diesen das natürlich entsprechend schriftlich bezeugen zu lassen. Wichtig ist, dass der Zeuge verpackt und versendet, nicht Du, und dass er neben dem Versenden auch den Inhalt bezeugt. Denn dann steht der Name des Zeugen auf dem Wisch, den man bei der Post unterschreibt. Eine einfache Zeugenerklärung könnte man sonst als "Freundschaftsdienst" (etc. pp) anfechten. So hat die Zeugenerklärung wesentlich mehr Grundlage. Die Bezeugung des Inhalts basiert dann zwar immernoch auf gutem Glauben, aber du kannst hieb- und stichfest beweisen, dass der Zeuge versandt hat (was mehr wert ist als die nackte Zeugenaussage). Mit dieser Bezeugung kannst du eventuell die Zahlung nach Ablauf der Kündigungsfrist einstellen. Aber dafür muss die Pflichtverletzung dem Vermieter nachgewiesen sein. Und außerdem - sicher kann ich dir das auf keinen Fall sagen - nur ein Experte. Die bombensichere Version zum Bezeugen und Versenden ist über einen Notar. Das kostet aber zum Einen wesentlich mehr, außerdem ist dem Vermieter die Pflichtverletzung trotzdem nicht nachgewiesen.

Aber genaueres in der Verbraucherzentrale. Viel Erfolg!
 
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