Verzögerung der Lohnauszahlung

jusaca

Commander
🎅Rätsel-Elite ’24
Registriert
Apr. 2008
Beiträge
2.268
Ich habe einen Minijob in einer Disko.
Normalerweise kommt das Gehalt des Vormonats so am 11. oder 12.

Jetzt ist es bei mir aber schon zum 2. Mal so, dass ich noch immer auf das Gehalt der Vorvormonats warte....
Eine andere Mitarbeiterin hat mir erzählt, dass sie schonmal fast drei Monate auf ihren Lohn warten musste...

Das kann doch irgendwie nicht sein, oder?
Für mich ist das Geld jetzt nicht lebensnotwenig und daher macht sich die Verzögerung nicht so bemerkbar, aber das ist doch eine totale Dreistigkeit!
Ich bin mir relativ sicher, dass das nicht legal ist...

Es kann ja genauso gut sein, dass man als Student davon lebt (ist bei einigen Kollegen ja auch so...)

Ich habe nicht vor, irgendwie rechtlich dagegen vorzugehen (allein schon, da ich weiß, dass es dort momentan wohl finanzielle Probleme gibt), aber ich komme mir ziehmlich verar***t vor...

Grüße
jusaca
 
danke für die info..

mal im ernst du hast keine fragen, willst nichts machen, was erwrtest du jetz?
 
Ich will wissen, wie es rechtlich aussieht, bzw. wie der Standard bei solchen Minijobs ist.
Dass ich dir keine dramatische Kurzgeschichte auftischen will, sollte dir klar sein ;)

Grüße
jusaca

@Karre
üblich? Da toll.... mit 4€ Eintritt gehört sie vermutlich zu deiner Kategorie "billig Diskos" :D
Aber es gebt eben leider nicht mehr viele, die noch eine Gothic-/Metal-Disko suchen....

@untermir
Ja, das hab ich schon hinbekommen^^
Da gibts dann so Antworten, dass ich als einer der nächsten dran komme... und so weiter^^
 
Zuletzt bearbeitet:
wie wärs wenn du einfach deinen arbeitgeber fragst wie´s so mit der kohle ausschaut :D
 
Hi
was hast du für ein rechtliches Problem?
Als geringf. Beschäftigter gilt für dich nichts anderes als für die anderen Beschäftigten.
(außnahmen sind a. die Sozialversicherung u. b. Steuerliche Behandlung)
Die Geringfügigkeit schließt dich von bestehenden Gesetzen nicht aus.
Du hast Anspruch auf Lohnfortzahlung (6 Wochen-Entgeltfortzahlungsgesetz) auf Urlaub (Urlaubsgesetz)
und auf zeitnahe Auszahlung des Arbeitsentgeltes.

Oft ist es so, dass Arbeitsentgelt, das nach Stunden bemessen ist, spätestens ein Monat nach Entstehung zu zahlen ist. Im Entstehungsmonat gibts dann meist einen Abschlag oder eine Std.-Schätzung, ist zumindest bei uns so.

Cu
 
Zuletzt bearbeitet:
Ausstehende Lohnzahlungen können ein Insolvenzgrund sein. Insbesondere wenn die Zahlungen gar nicht mehr auf einmal (so verstehe ich das mit "als einer der Nächsten") geleistet werden können, sehe ich den Laden akut von der Zahlungsunfähigkeit bedroht.

Ich würde mich schnellstens nach Alternativen umsehen - nicht zu wissen, ob oder wann ich den Lohn für die heute geleistete Arbeit bekomme, würde mich schon frustrieren. Auch wenn es nicht in deinem Interesse liegt, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, könnte der Hinweis auf die Möglichkeit eines solchen Antrags deine Lohnzahlung beschleunigen.
 
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