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Stimmt. Und wenn er Pech hat, hat er seinen (Mängel-)Beseitigungsanspruch durch die lange Duldung des Zustands verloren und VF kann eine Art Gewohnheitsrecht geltend machen - dazu kann allerdings wohl nur ein (Fach-)Jurist zweifelsfrei beraten.
Nun ja,...aber bei über 18 Monaten müßte der Vertrag ja eh bald fristgerecht kündbar sein.