News Vom NetzDG zum DSA: Digital Service Act tritt als Online-Grundgesetz der EU in Kraft

Es gehört so lange zum Thema, wie man sich wirklich auf das Thema bezieht und auch dahin zurückkehrt und nicht sich immer weiter davon entfernt.

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Aber nun endlich mal wieder zum Thema DSA.

Weiß jemand, wie die Regelungen zu den Meldewegen aussehen? Also gibt es dann endlich eine Plicht für z.B. Youtube (Google) Meldungen von strafbaren Videos und Kommentaren zu ermöglichen, ohne dass man ein eigenes Google-Konto haben muss?
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Verweis auf Art. 5 GG finde ich schwierig. Weil die Sätze 2 und 3 den Satz 1 konterkarieren bzw. substantiell einschränken. Auch weil das StGB seine Wirkung universell entfaltet. Wie dann das DSA. Und dann gibt es noch das Spannungsverhältnis zum Hausrecht in privaten Medien.
 
mischaef schrieb:
Wenn sich jemand bei mir daheim nicht so verhält wie ich es vorgebe, fliegt er eben raus. So einfach. Und nicht anders können das auch private Unternehmen machen.
Das stimmt so nur bedingt. Ja, hier auf CB und ähnlichen Plattformen ohne eine gewisse Marktdominanz, da ist die Argumentation mit dem Hausrecht gut und richtig. Aber das skaliert nicht.

Ich vermute es entspricht auch Deinem Rechtsempfinden, dass bspw. die Telekom oder ähnliche Betreiber nich nach "ihren eigenen Vorgaben" Datenpakete zustellen oder verwerfen dürfen. Das sieht sogar der Gesetzgeber so und hat die Telekom &Co genau dazu verpflichtet.

Ja, es gibt technische Unterschiede. Es geht hier um Infrastruktur. Ab einer bestimmten Grösse von Socialmedia-Plattformen verschwimmen jedoch die Grenzen zwischen "Plattform mit Hausrecht" und Infrastruktur samt entsprechenden Pflichten. Wo genau diese Grenze zu ziehen ist, genau damit beschäftigen sich ja gerade auch Juristen&Politik. CB liegt mit Sicherheit unter dieser Grenze.

Dennoch, mit einem lapidaren "Is halt Hausrecht, Punkt und Aus die Maus" wird man der Thematik jedenfalls nicht gerecht. Das ist wesentlich komplexer.

Im Übrigen ist es ja nicht nur eine Angelegenheit zwischen dem Poster und einem Plattformbetreiber, sondern auch zwischen dessen Rezipienten. Wenn ich auf bspw. Facebook eine Nachricht an einen anderen Teilnehmer sende, dann ist das auch eine Nachricht im Sinne des Fernmeldegesetzes. Die darf vom Provider nicht nur nicht gelesen, sondern auch nicht willkürlich zurückgehalten werden. Das ist nicht nur ein Recht des Senders, sondern auch des Empfängers.
 
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mischaef schrieb:
Ist nicht anders wie mit der Freiwilligkeit während der Pandemie. Da kamen viele Maßnahmen eben weil einige Menschen nicht drauf geachtet haben und sich nicht an die Empfehlungen gehalten haben.
Ahm, Du weißt schon, dass Du hier Dich selbst widerlegst?
Die Freiwilligkeit ist genau das: „Freiwillig“.
Da muss sich keine Sau dran halten.
Wenn dann Maßnahmen ergriffen werden, weil sich Menschen nicht an „freiwillige Verhaltensregeln“ halten, dann waren die „Empfehlungen“ von vornherein nicht freiwillig.
Die Aussage ist völlig Banane. Entweder ist etwas freiwillig oder nicht.
 
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Ich mache hier erstmal zu. Ein roter Faden im Bezug auf das Thread Thema ist nicht mehr erkennbar.

Ich überlege noch wie hier am besten aufzuräumen ist und dann wird hier sicherlich wieder geöffnet werden.
 
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Es hat alles länger gedauert, aber ehrenamtliche Arbeit, Sommerwetter, Gartenpflege dies das....

Ich bin zum Teil sehr großzügig durchgegangen. Bitte achtet das ihr nicht dutzende Nebenkriegsschauplätze aufmacht und nicht zu allgemein werdet.
 
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