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Aber nur wenn auf dem Parkplatz die Regeln der STVO gelten, das ist nicht auf allen privaten Supermarktparkplätzen der Fall, insbesondere, wenn eine private Parkraumüberwachung aktiv ist.
Auf Privatgelände tritt dir zwar nicht die STvO vor das Schienbein, aber das Landes-Immissionsschutzgesetz, hier für NRW wäre das § 11a. Und das Strafmaß geht bis 5000€
Ein Birnenbaum, welcher nicht ordentlich wurzeln mag. Vor einigen Jahren eingesetzt. Vor zwei Jahren seinen Stützen entledigt und heuer fällt er mir fast um. Wieder Pfosten eingeschlagen und fixiert. Selbiges letztes Jahr bei einem Apfelbaum.
Und davor noch ein Loch im Fahrradschlauch...
Heute läufts wieder.