Kurze Korrektur der Sichtweise: Wenn jemand einen beauftragt, eine Software zu erstellen, dann kann der Entwickler der Software nur eine Lizenz und eine Kopie des Programms an den Auftraggeber herausgeben, die Rechte am Quellcode/Programm bleiben weiterhin beim Entwickler. Der Auftraggeber hat nur das Recht diese Software unter den Bedingungen des Vertrages einzusetzen. Aufgrund der Tatsache das der Quellcode nicht bei deinem Kumpel ist, würde ich das oben beschrieben Szenario mal vermuten.
Um es mal klarer zu formulieren: Angenommen ich würde mich dieser Sache annehmen und das Ganze mal Reversen. Dann bräuchte ich eine Kopie des Programms. Damit würdest du dich aber strafbar machen, weil du Raubkopien der Software verteilst. Das kann bis zu 5 Jahre Haft bedeuten. Ebenso würde ich mich strafbar machen, weil ich eine Raubkopie besitze, was ebenfalls bis zu 5 Jahre Haft bedeutet.
Zu der Bezahlung:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Bezahlung, z.B. wie weiter oben beschrieben, könnte man das Ganze nach Aufwand berechnen. Es wäre notwendig, genau zu definieren, was das Programm genau können soll, welche Technik eingesetzt werden soll etc. Für eine Auftragsarbeit einer individuellen Softwarelösung wirst du kaum einen Festpreis verhandeln können. Die untere Grenze würde ich bei 1000€ als absolutes Minimum sehen, nach oben keine Grenze, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht viele Informationen verfügbar sind. Die Aussage das das Programm etwas bucht und dann Überweisungen tätigt, sind mehr als dürftig und lassen nicht viel Spielraum bei der preislichen Gestaltung.
Nachtrag Wie Badday schon geschrieben, kannst du auch ein Hobbyprogrammierer finden, der das dann kostenlos für dich erstellt. Aber in jedem Fall braucht man eine genaue Definition der Funktionen des Programms.