Widerruf, OVP leicht beschädigt Abzug

Kobe

Lieutenant
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Aug. 2006
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Hallo an alle,

habe eine TV Fernbedienung widerrufen und zurückgeschickt. Alles Original verpackt. Jetzt kam vom Verkäufer die Meldung, er behält 5 € ein, weil die OVP leicht beschädigt ist. Leider habe ich keine Fotos der Verpackung gemacht. Habe diese nicht beschädigt. Ja, sind nur 5 €+ 5 € Versand , aber irgendwie ärgert mich das, da ich es eben nicht kaputt gemacht habe. Gekauft wurde über ebay. Was machbar oder bleiben lassen?
 
Mhhh…das was ich mir angesehen habe.

Der Händler darf einen Widerruf ohne OVP nicht ablehnen. Eine Wertminderung wäre prinzipiell dann aber zulässig.

Ich würde einfach mal Bilder anfordern und dann schauen, aber die Möglichkeit wäre hoch, das nicht weiter zu verfolgen.

Um welchen Gesamtwert reden wir denn?
 
Danke für die Antwort. Sind 20,79 €. Habe ihm geschrieben, das ich Bilder der OVP haben möchte.
 
Ok, das finde ich im Verhältnis dann schon arg viel. Ne Harmony für 1XX€ wäre ein anderer Schnack.
 
Kannst du da nicht einen Fall aufmachen und das über Ebay klären? Eine kaputte Verpackung ist doch kein Minderungsgrund.
 
@Goldsmith : Da andere Kunden Produkte wegen jedem kleinen Mist zurückschicken und man dann als Händler ein immer weiter angegriffenes Produkt verkaufen und sich nebenbei mit dem Versand ärgern muss, würde ich jedes durchschnittene Siegel und abgerissene Klebeband in Rechnung stellen.
 
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@Axxid,

im Grunde verstehe ich dich, jedoch ist ja gerade in diesem Fall nicht klar, ob die Verpackung vom Käufer beschädigt wurde, oder nicht vielleicht doch vom Paketversender und genau dann, sollte man das schon klären lassen.
 
Goldsmith schrieb:
oder nicht vielleicht doch vom Paketversender und genau dann, sollte man das schon klären lassen.
Im Gegenzug muss ich aber auch was in der Hand haben, was meine Position festigt. Das hat der TE aber leider nicht, wie er selber sagt.
 
@knoxxi,

dem ist so, da hast du natürlich vollkommen recht.
 
Ja, leider keine Bilder gemacht. Kaputt gemacht habe ich nichts. Auch die Verpackung nicht aufgerissen. Folie die auf dem Steuerkreuz drauf war, habe ich wieder draufgemacht. Es handelt sich um eine Apple tv Magenta Fernbedienung.
 
Wenn du nicht belegen kannst, nichts beschädigt zu haben, dann wird es schwer was zu erreichen, einzig über die Höhe der Wertminderung wirst du streiten können.
 
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Ich würde ihm anbieten, dass du sie für 5€ weniger nimmst. Dem wird er nicht zustimmen, dann stimmst du auch den 5€ Abzug nicht zu.

Aber mal ernsthaft:
Das Ding gibts für geringfügig mehr (22,90€) Verkauf und Versand von Amazon.
Und wenn du da zurückschickst (nahezu egal in welchem Zustand) schadest du wenigstens einem Großkonzern und keinem kleinen Händler.
 
Goldsmith schrieb:
Eine kaputte Verpackung ist doch kein Minderungsgrund.
Das stimmt so nicht in dieser Verallgemeinerung.

Bei hochwertigen Produkten kann eine beschädigte, oder fehlende Originalverpackung schon zu einem Anspruch auf Wertersatz führen.

Aber IMO nicht für eine beschädigte Originalverpackung für die hier angegebene Fernsehfernsteuerung in der geltend gemachten Höhe von € 5,00.

Ein einbehaltener Betrag von € 5,00 könnte nur dann als angemessen angesehen werden, wenn diese Summe tatsächlich den Wertverlust der Verpackung widerspiegelt. Es ist jedoch zu beachten, dass der Verkäufer den Nachweis für die Höhe der Wertminderung erbringen muss.
 
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Wenn ich die Verpackung zahlen soll, will ich sie auch haben. Nettes Angebot, soll er rausschicken.
 
Kurz als Info. Habe bei ebay einen Fall eröffnet und gerade die 5 € zurück bekommen (Kulanz ebay). Auf die Anfrage nach einem Foto der beschädigen Verpackung, hat der Verkäufer nicht reagiert. Danke für alle Antworten.
 
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