Widerrufsrecht

philsc

Lt. Junior Grade
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Sep. 2016
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462
Hi,
ich habe keinen passenden Forenbereich für dieses Thema gefunden, deswegen schreibe ich mein Anliegen nun einfach hier.
Ich habe letzte Woche eine GTX 1060 gekauft und in meinen PC eingebaut. Wie bereits in einem anderen Thread beschrieben bin ich mit der Leistung nicht zufrieden und wollte sie deshalb zurückschicken, mir das Geld erstatten lassen und eine GTX 1070 kaufen.
Ich habe aufgrund von Lieferproblemen bei den großen Händlern bei einem kleinen Händler gekauft, wo die Rückerstattung offenbar nicht so einfach ist wie bei Amazon zum Beispiel (ich musste ein Widerrufsformular per Hand ausfüllen).
Jedenfalls habe ich heute eine Email bekommen, dass ich die Grafikkarte nun zurückschicken kann, allerdings mit folgender Bemerkung:

"Nach erfolgter Prüfung werden wir die Rückerstattung tätigen, vorausgesetzt es liegen keine Beanstandungen unsererseits vor.
Beachten Sie bitte, dass bei PC-Komponenten wie z.B. Mainboards keine Schraubspuren oder andere Beschädigungen vorhanden sein dürfen, die Abdeckung des CPU Sockels nicht entfernt werden darf und ebenfalls keine Beschädigung an der Verpackung oder dem Zubehör zu erkennen sind."

Ich bin gerade nicht zuhause, allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass man die Schraubspuren an der Grafikkarte erkennt, wo sie ans Gehäuse befestigt ist.

Darf der Verkäufer wirklich deswegen die Rückerstattung des Geldes verweigern?

In deren AGB's steht dazu jedoch Folgendes:
"Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."

Dieser Satz widerspricht meiner Meinung nach irgendwie dem oben erwähnten Zitat. Vor allem, weil es ja normal ist, dass man die Grafikkarte ans Gehäuse schraubt, wodurch diese Schraubspuren nicht zu verhindern sind.

Hat schonmal jemand von euch Erfahrungen mit der Rückerstattung bei Vorliegen von Schraubspuren gemacht?
 
philsc schrieb:
Darf der Verkäufer wirklich deswegen die Rückerstattung des Geldes verweigern?

Nein, aber er darf den Betrag mindern und was für die erfolgte Benutzung abziehen. Je nachdem wie die Spuren sind kann er sie nämlich nicht mehr als Neuware verkaufen sondern muss sie als B Ware verkaufen.
Normalerweise passiert das aber nie, es sei denn du hast grob gemurkst.

Das ist übrigens ein Standardtext, bei Amazon steht das auch drin.
 
De facto wirst du bei einer Wertminderung einen Teil davon tragen müssen ... der Händler kann dir nicht kostenlos ein Exemplar zur Verfügung stellen und den Wertverlust durch offensichtliche Benutzung, Logistik etc pp tragen.

Wenn das 15% der Kunden so machen (ist eine eher konservative Retouren Schätzung) dann kann der Händler gleich das Geld verbrennen.

Also zurückschicken und warten ob und was der Händler dir in Rechnung stellt.
 
Im Notfall verkaufe über Ebay oder Ebay Kleinanzeigen. Da hat man auch Chancen dass das Ergebnis zum Schluss zufriedenstellen ist.
 
Ist doch wohl klar das der Händler etwaige Beschädigungen oder eine Nutzung die man auch sehen
kann dir in Rechnung stellen wird. Je nach Kulanz kannst Du da schon mit ein wenig Geld rechnen das
Dir dann abgezogen wird. Finde ich auch ok. Was ich alleine hier im CB Forum lese ist teilweise echt
erschreckend wie oft manche meinen Artikel kaufen zu müssen und diese auch andauernd zurück schicken.
 
@cyberpirate
Ich gebe dir vollkommen recht. Ich habe mir einen PC zusammengestellt und bin auch mit allen Einzelteile, abgesehen von der Grafikkarte, absolut zufrieden. Leider habe ich mich bezüglich der Grafikkarte offenbar zu wenig informiert und war dann enttäuscht, dass sie weniger Power hat, als ich dachte. In meinem letzten PC hatte ich eine GTX 560 Ti, mit der ich absolut zufrieden war, weswegen ich dachte, dass ich mit der aktuellen 60er Grafikkarte genauso zufrieden bin.
Ehrlich gesagt ist das auch die erste Hardware jemals, mit der ich nicht so zufrieden bin und ich sie deswegen zurückschicken werde. Demnach werde ich in den sauren Apfel beißen und mit einem eventuellen Wertverlust leben müssen.
 
Oft sind die Händler jedoch sehr kulant und behalten nichts ein.
Schreiben müssen sie natürlich solche Bedienungen immer in ihre AGBs sonst würden die Kunden machen was sie wollen. Also einfach einsenden und hoffen dass alles erstattet wird.

In gewissen Sinn verstehe ich es auch wie hier bereits schon erwähnt wurde.

Letztens fand es hier jemand auch nicht toll eine Grafikkarte bekommen zu haben die bereits schon jemand hatte und die Siegel davon schon aufgerissen waren. Er befürchtete ein OC-Krüppel bekommen zu haben was jemand anderes nicht haben wollte. Die Grafikkarte hatte er auch so benannt, kommt jetzt daher nicht von mir.
 
Zuletzt bearbeitet:
In §357 Abs. VII S. 1 BGB steht, dass kein Wertersatz zu leisten ist wenn "der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war". Zwei Fragen sind dann zu klären

1.) Dient das Einbauen der Grafikkarte der Prüfung der Funktionsweise?
2.) Falls 1.) mit ja beantwortet werden kann: Darf der Unternehmer dbzgl in AGBs eine abweichende Regelungen treffen?

Bei beiden Fragen bin ich mir nicht sicher, google mal "Fernabsatz Wertersatz", das hilft ggf.
 
@B4DB0Y
Zu 1.: Wie willst du sonst eine Grafikkarte prüfen? Denn wofür ist eine Grafikkarte da? ;)

Zu 2.: Nicht wenn es ein deutscher Händler ist.

@Topic:
Man muss allerdings auch festhalten, dass die Wertminderung nicht willkürlich vom Händler gesetzt werden darf und dem Gegenwert der "Aufbereitung" entsprechen muss. D.h. bei 2 Kratzern die durch ungeschicktes Einschrauben entstehen, reden wir hier vermutlich von centbeträgen.
 
N bisschen mehr als n paar Cent wäre das schon. Denn wenn der Händler die Karte nur noch als Rückläufer bzw. B-Wäre verkaufen kann reichen die paar Cent Preisminderung nicht um sie loszuwerden.

Aber meist ist das eh alles graue Theorie und der Händler verzichtet aus Kulanz auf solche Forderungen.
 
Ich habe gerade die Grafikkarte ausgebaut. Wie vermutet sind am Metall zwei Kreise leicht zu erkennen, wo die Schrauben drin steckten. Das kann man aber auch echt nicht verhindern, das passiert ja schon durch den Anpressdruck der Schrauben am Metall.
 
Als Neuware kann der Händler das dann nicht mehr verkaufen, da die Karte Gebrauschspuren aufweist. Und die Differenz zwischen Neuwarenpreis und dem, was er dann noch verlangen kann wird er haben wollen, was ja mMn auch legitim ist.
 
Barmen schrieb:
De facto wirst du bei einer Wertminderung einen Teil davon tragen müssen ... der Händler kann dir nicht kostenlos ein Exemplar zur Verfügung stellen und den Wertverlust durch offensichtliche Benutzung, Logistik etc pp tragen.

Das ist falsch. Erstens sind die Logistikkosten je nach Vereinbarung zu tragen und zweitens sieht das Gesetz keinen Wertverlust durch etwas wie "offensichtliche Benutzung" vor.

B4DB0Y schrieb:
In §357 Abs. VII S. 1 BGB steht, dass kein Wertersatz zu leisten ist wenn "der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war". Zwei Fragen sind dann zu klären

1.) Dient das Einbauen der Grafikkarte der Prüfung der Funktionsweise?

Sicher nicht. Das Fernabsatzgesetz wurde ursprünglich dafür geschaffen, die Nachteile des Onlinehandels gegenüber des stationären Handels abzufangen. D.h. die "Prüfung der Ware" sollte den Umfang nicht überschreiten, der auch im stationären Handel üblich ist. Und dort ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Grafikkarten mal zum Test in den privaten PC des Kunden eingebaut werden.

Allerdings ist es im Zweifelsfall nachzuweisen, dass der Kunde den Rahmen der rechtlich zulässigen Prüfung überschritten hat. Im Elektronikhandel haben wir das bei Grafikkarten für gewöhnlich an den Gebrauchsspuren festgemacht, welche die Schrauben an dem Slotblech der Grafikkarte hinterlassen. In manchen Fällen sieht man auch Schleifspuren an den Kontakten der Grafikkarte.

Für die meisten Händler ist es dann aber doch einfach günstiger, nicht wegen jeder Retoure einen Mitarbeiter einzusetzen, der Rückläufer nach Gebrauchsspuren absucht. Daher sind viele Händler gefühlt eher kulant.

B4DB0Y schrieb:
2.) Falls 1.) mit ja beantwortet werden kann: Darf der Unternehmer dbzgl in AGBs eine abweichende Regelungen treffen?

Zu Lasten des Kunden: meines Wissens nein. Zu Gunsten des Kunden: ja.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier wird ja mal wieder fein mit Halbwissen um sich geworfen.

Die Prüfung darf wie in einem sehr guten Fachgeschäft erfolgen. Ob das Einbauen einer Grafikkarte noch darunter fällt, ist sicherlich Argumentationssache. Mir jedenfalls fallen für beide Seiten gute Argumente ein, am Ende haben wir aber eine äußerst verbraucherfreundliche Rechtsprechung.

AGB-Prüfungen gelten weiterhin nicht nur für Händler mit Sitz in Deutschland sondern auch für Händler, welche z. B. nicht nur völlig unabsichtlich deutsche Kunden anziehen, z. B. durch das Anbieten einer deutschen Internetseite oder auch nur das Auflisten von Versandkosten zu einer deutschen Adresse.

Ob der Händler am Ende berechtigterweise Geld vom TE fordert lässt sich aus der Ferne natürlich nicht sagen. Im Bereich des Möglichen liegt es, die generelle Wahrscheinlichkeit ist aber ebenfalls überschaubar. Und da reden wir noch nicht mal von erheblichen Beträgen in Relation zum Warenwert.
 
B4DB0Y schrieb:
1.) Dient das Einbauen der Grafikkarte der Prüfung der Funktionsweise?

Einbau und Inbetriebnahme dient der Prüfung der Funktion, nicht der FunktionsWEISE.

Der Händler wird aber vermutlich eh voll erstatten.
 
Barmen schrieb:
Wenn das 15% der Kunden so machen (ist eine eher konservative Retouren Schätzung) dann kann der Händler gleich das Geld verbrennen.

Das ist eben das Unternehmerische Risiko.

wenn der Händler (hier) was abzieht, würde ich nie wieder bei dem was einkaufen.
 
Morgen werde ich die Grafikkarte zurückschicken und euch dann berichten, wie es ausgegangen ist.
 
Ich habe heute eine Email des Händlers erhalten, in der steht, dass es keine Beanstandungen bezüglich Gebrauchsspuren gibt. Somit erhalte ich mein Geld komplett zurück. :)
 
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