Wie günstig Schulden in der Schweiz eintreiben?

Hipplch schrieb:
Ich brauchte nichts zahlen. Ist allerdings schon 16 Jahre her. In meinem Fall ist der Schuldner auch in die Schweiz gezogen, dort wurde dann sein Gehalt gepfändet.
Und wie hast du das gemacht?
Einen Anwalt beauftragt?
Ergänzung ()

uincom schrieb:
Lol, natürlich ist das Problem die schweizer Adresse und das schweizer Bankkonto des Gläubigers. Hier geht es um Probleme, die Deutsche beim vollstrecken in der Schweiz haben.
Quatsch.
Die Adresse habe ich doch längst
Hatte ich doch geschrieben.
Außerdem hatte ich auch geschrieben, dass der Schuldner zahlen kann. Also ist das Konto auch nicht das Problem.
 
mistral7 schrieb:
Und wie hast du das gemacht?
Einen Anwalt beauftragt?
Ja. Waren bei Auftrag 5000 DM. Musste also 10 Jahre hinterher rennen. Da ich einen Vertrag mit Zinsen gemacht hatte, kamen die noch dazu.
 
mistral7 schrieb:
Quatsch.
Die Adresse habe ich doch längst
Hatte ich doch geschrieben.

Lies mal richtig:

uincom schrieb:
natürlich ist das Problem die schweizer Adresse und das schweizer Bankkonto des Gläubigers.

Es geht um Adresse und Konto des Gläubigers und das bist du. Hast Du sowohl schweizer Adresse, als auch schweizer Konto?
 
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Achso. Ja das habe ich falsch gelesen.
Wieso brauche ich eine Schweizer Adresse und Schweizer Bankkonto??
Das brauche ich nicht. Das hatte HippIch doch auch nicht und er konnte das Geld trotzdem eintreiben.
 
Aber vllt konnte HippIch Lesen und Schreiben.
 
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Ein Schweizer Bankkonto zu haben ist ja kein Problem und für die Schweizer Adresse hat man ja einen Schweizer Anwalt. Der hat ja die Schweizer Adresse. Das ist also auch kein Problem.

Aber das sind alles gar nicht die Fragen, die ich in Beitrag Nr.1 gepostet habe.
 
Wenn du einen schweizer Anwalt hast, dann stelle dem doch deine Fragen.
 
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Ggf. könntest du den Titel mit etwas Abzug an ein Schweizer Inkassounternehmen abtreten.
So hättest du zumindest einen Teil wieder drin und das gute Gefühl, dass jemand weiterhin dem Schuldner auf die Füße steht, also er damit nicht durch kommt.
 
Ich habe doch schon längst einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner!
 
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mistral7 schrieb:
Ein Schweizer Bankkonto zu haben ist ja kein Problem und für die Schweizer Adresse hat man ja einen Schweizer Anwalt. Der hat ja die Schweizer Adresse. Das ist also auch kein Problem.

mistral7 schrieb:
Ich habe aber keinen [Anwalt]
Merkst Du selber, wo Dein Problem ist?

Alternativen (die bereits genannt worden sind):
  • Inkassobüro beauftragen
  • Geld selbst eintreiben, ggf. persönlich
 
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Pym schrieb:
Merkst Du selber, wo Dein Problem ist?
Ja ich weiß, dass ein Anwalt helfen würde.
Aber die Frage war ja, ob der Schuldner am Ende auch die Anwaltskosten zahlen muss?
In der Schweiz glaube ich nicht. Und dann lohnt sich ein Anwalt nicht.
 
Frag doch mal bei einen Schweizer Anwalt nach, was er hierfür nehmen würde - wenn es weniger als 1.000 EUR sind, dann lohnt sich der Gang zum Anwalt doch. Oder dein Schuldner zahlt freiwillig ... scheint ja aber nicht der Fall zu sein.
 
Du brauchst keinen Schweizer Anwalt sonder einfach ein Inkasso Unternehmen in DE das deine Forderungen für dich in der Schweiz eintreibt, Kosten dort bitte beim jeweiligen Unternehmen erfragen :)
 
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