Wie günstig Schulden in der Schweiz eintreiben?

mistral7

Lieutenant
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Hallo,

ich habe ein deutsches Gerichtsurteil gegen jemanden der inzwischen in die Schweiz umgezogen ist.
Es sind ca. 1000 Euro.

Die Adresse des Schuldners habe ich. Er kann auch zahlen.

Wie kann ich die Schulden am kostengünstigsten eintreiben?
Ich habe folgendes gelesen:
Wenn ich einen Anwalt beauftrage, dann muss ich meine Anwaltskosten für den Schweizer Anwalt in jedem Fall selber bezahlen, auch dann, wenn der Schuldner alle seine Schulden bezahlt. Also auf meinen Anwaltskosten bleibe ich immer sitzen, egal ob die Zwangsvollstreckung Erfolg hat. Stimmt das?

Weil, wenn man selbst bei Erfolg auf seinen Anwaltskosten sitzen bleibt, dann lohnt es sich nicht mehr so sehr.

Wie würdet ihr die Schulden eintreiben? Mit einem Inkassobüro? Die verlangen auch hohe Gebühren.

Oder gibt es einen Anwalt in der Schweiz, der seine Gebühren vom Schuldner holt?

Eine Zwangsvollstreckung in der Schweiz ohne Anwalt stelle ich mir schwierig vor, da ich das in der Schweiz noch nicht gemacht habe.
 
am besten einen spezialisierten anwalt fragen.
ein problem dürfte auch sein, dass die schweiz kein EU-land ist.
 
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naja, das ist ja so quasi eine rechtsberatung, die hier nicht erlaubt ist.
 
Quatsch.
Rechtsberatung verlangt hier keiner.
Es ist nur nach einem Tipp gefragt. Oder wie ihr es machen würdet.
 
Lugano Übereinkommen hilft. Danach Betreibungsamt. Das größte Problem bei der Vollstreckung in der Schweiz sind tatsächlich die schweizer Postanschrift und das schweizer Bankkonto. Die Betreibungsämter verlangen beides, sonst passiert gar nichts.
 
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Ja aber bleibt man am Ende auf seinen eigenen Anwaltskosten sitzen, obwohl der Schuldner seine ganzen Schulden bezahlt hat?
Ergänzung ()

uincom schrieb:
Das größte Problem bei der Vollstreckung in der Schweiz sind tatsächlich die schweizer Postanschrift
Die habe ich doch schon.
 
meinst du wirklich, dass die schweizer Adresse des Schuldners das Hauptproblem wäre? Junge junge junge.
 
Was ist denn das Hauptproblem?

Aber das sind alles keine Antworten auf die Frage.
 
siehe post 2.
das hilft ihm nicht, naja........
ein computerforum ist natürlich der ideale platz, für solch eine frage. :D
 
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mistral7 schrieb:
Wie kann ich die Schulden am kostengünstigsten eintreiben?
In der Schweiz würde ich das nicht machen.
Zuviel Kosten und Fallstricke.

Wenn der Schuldner zuvor hier (in Deutschland?) gewohnt hat, hat er eventuell noch Vermögenswerte, z.B. Bankguthaben oder Immobilien, in D.

Oder er reist mal nach Deutschland ein (z.B. zu einem Geburtstag) und Du weißt davon.
Dann kannst Du ihn - mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers - packen und eine Taschenpfändung durchführen lassen.
Das inkludiert auch bspw. einen hochwertigen PKW.

Mit dem Porsche nach Deutschland, mit dem Ersatzkäfer zurück in die Schweiz.:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du seine Postadresse hast würde ich ihm erst einmal selbst einen Brief mit der Kopie des Gerichtsurteils schicken damit er sieht das du da nicht locker lässt und den Fall auch archiviert hast.
Ihn zur Zahlung auffordern und gleichzeitig mitteilen das du sonst halt Inkassobüro oder Anwalt nimmst und er alle Zusatzkosten die dadurch enstehen auch noch zu zahlen hat.
 
mistral7 schrieb:
Das kenne ich nicht. Aber das ist auch nicht das Problem und auch nicht die Frage.
Deine eigentliche Frage nicht, aber ist es zumidest für den Lösungsvorschlag von Unicom ein Problem, wenn Du das Konto nicht kennst.

uincom schrieb:
Lugano Übereinkommen hilft. Danach Betreibungsamt. Das größte Problem bei der Vollstreckung in der Schweiz sind tatsächlich die schweizer Postanschrift und das schweizer Bankkonto. Die Betreibungsämter verlangen beides, sonst passiert gar nichts.
Ansonten könntet Du es, wie @Olandos vorgeschlagen hast, probieren.
 
Olandos schrieb:
Wenn du seine Postadresse hast würde ich ihm erst einmal selbst einen Brief mit der Kopie des Gerichtsurteils schicken damit er sieht das du da nicht locker lässt und den Fall auch archiviert hast.
Ihn zur Zahlung auffordern und gleichzeitig mitteilen das du sonst halt Inkassobüro oder Anwalt nimmst und er alle Zusatzkosten die dadurch enstehen auch noch zu zahlen hat.
Das habe ich schon gemacht!!
Ergänzung ()

Aber die Zusatzkosten wie Anwalt usw. muss ich ja selber zahlen soweit ich weiß
 
Ich brauchte nichts zahlen. Ist allerdings schon 16 Jahre her. In meinem Fall ist der Schuldner auch in die Schweiz gezogen, dort wurde dann sein Gehalt gepfändet.
 
Lol, natürlich ist das Problem die schweizer Adresse und das schweizer Bankkonto des Gläubigers. Hier geht es um Probleme, die Deutsche beim vollstrecken in der Schweiz haben.
 
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