WLAN Verbindung über 300m

kkkemot

Cadet 4th Year
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Nov. 2007
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90
hi cb-ler,

habe ein problem.
und zwar brauche ich in meinem haus einen internetanschluss.
nachdem die telekom sich geweigert hat, das haus an das netz anzuschliessen, bleiben nicht mehr viele optionen übrig (umts oder wlan vom nachbar).
die erste option prüfe ich zur zeit.

von euch würde ich aber gern wissen, wie man die zweite option umsetzen könnte.

ist es möglich, dass ich im haus 1 einen router installiere den mit einer starken antenne verbinden, die dann draußen angebracht wird und das wlan-signal zum zweiten haus, welches ca. 300m luftlinie entfernt ist, sende?

welche hardware bräuchte ich dafür?
leider weiß ich es nicht, ob einer der nachbarn sich bereit erklären würde einen repeater an sein haus anzubringen, so dass quasi die halbe strecke zu überwinden wäre.

für eure hilfe wäre ich sehr dankbar.
 
Für WLAN gibt es soweit ich weiß auch Richtfunkantennen. Exakt ausgerichtet kannst du diese Entfernung ohne Probleme überwinden.
 
Informier dich beim Thema WLAN bitte genau, denn die von dir angepeilten 300m kreuzen schon 2 "wichtige" Vorgaben.

Du bräuchtest z.B. Richtantennen, womit du die für WLAN zugelassene EIRP (100mW) überschreiten würdest. Ganz wichtig ist auch, dass deine Funkstrecke über die eigene Grundstücksgrenze hinaus ginge und dies ist i.d.R. anmeldepflichtig.

Obacht also ;)

Wenn du aber sicher niemanden störst... wo kein Kläger da kein Richter ^^
 
hi,

steht auch in meinem thread:
Hier ein Auszug aus Wikipedia zur Gesetzeslage in Deutschland.

Diese sollte beachtet werden, dann gibt es auch keinen Ärger mit den Nachbarn! :D

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/WLan

... In Deutschland ist die effektive isotrope Strahlungsleistung von WLAN-Anlagen auf 100 mW (= 20 dBm) EIRP (bei 2,4 GHz), 200 mW (= 23 dBm) EIRP (bei 5,15–5,35 GHz über 5,25 GHz mit TPC und DFS) bzw. 1000 mW (= 30 dBm) EIRP (bei 5,47–5,725 GHz mit TPC und DFS) begrenzt.

Es besteht inzwischen keine behördliche Meldepflicht mehr für grundstücksüberschreitende Funkanlagen. Der Betreiber trägt die Verantwortung, dass seine Anlage die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreitet. Es dürfen in Deutschland uneingeschränkt auch selbstgebaute Antennen verwendet werden. Hierfür ist keine Lizenz notwendig. Die Bundesnetzagentur, früher Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), noch früher Bundespost, BAPT), hat die entsprechenden Frequenzbereiche in einer Allgemeinzuteilung lizenzfrei gestellt. Reglementiert ist somit lediglich der Sendeweg. Auf der Empfangsseite gibt es keine Beschränkungen. Deshalb kann bei zu geringer Sendeleistung der Gegenstelle auf der Empfangsseite ein beliebig hoher Antennengewinn eingesetzt werden, wenn z. B. der AP Lösungen mit getrennten Sende- und Empfangsantennen mit unterschiedlichem Gewinn erlaubt. ...


Zuständig ist die Bundesnetzagentur:
http://www.bundesnetzagentur.de/

InfoBlatt WLAN
WLAN-Funkanwendungen (WLAN = Wireless Local Area Networks)
http://www.bundesnetzagentur.de/eni...33139/InfoBlatt/WLAN-Funkanwendungen_3xc.html
 
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