Wunsch-PC Rückgaberecht?

Das Recht haben wir Verbraucher aber vor Kurzem bekommen ;)

Es gab ein maßgebliches Urteil vor einigen Monaten dass genau solchen Wertersatz ausschließt. Es ist nämlich jemand bereit gewesen den Rechtsstreit durchzuziehen.

Wenn ein Urteil des BGH vorliegt, dann sieht es schonmal gut aus. Anders wäre es bei niedrigeren Instanzen.


Mal ne andere Sache als Hintertürchen: Wie alt bist du? Bzw. volljährig oder nicht? Wenn nicht ist der Vertrag ohnehin ungültig falls deine Eltern sich darüber beschweren. Denn auch der vielzitierte Taschengeldparagraph greift bei der Summe nicht mehr.
 
Und wieso? Ich hab mir schon mit 12 für knapp 1000€ nen PC gekauft. Von eigenem Geld. Und mit 17 ne Stereoanlage für knapp 500€. Was hat das mit Schüler zu tun? :freak:
 
Moep89 schrieb:
Wenn ein Urteil des BGH vorliegt, dann sieht es schonmal gut aus.
sofern es ein grundsatzurteil ist, ja. allerdings ist auch hier der gesetzestext maßgebend und nicht das urteil. wir sind hier nicht in den usa ;)
 
Ich geh noch zur Schule und hab kürzlich ein PC System um ca 1600-1800 gekauft.
Also pauschal zu behaupten, es sei gerechtfertigt, dass ein "armer" Schüler seinen Freund den PC nicht abkauft, weil der 500€ kostet, ist echt sinnlos.
 
Das ist gängige Praxis in dieser Branche.

Sagt der Newbie und verschwand in der Versenkung.

So ein Quark, es gibt ausreichend Rechtsprechung zum Thema Wertersatz, für einen kurz angeschalteten PC hat der Verkäufer keine Chance einen Wertersatz zu verlangen / einzubehalten.

Ansonsten gilt das zum Thema BGH Entscheidung geschriebene, bei Standardkomponenten ist das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen.
 
@Jack55555 Ich glaube es ging mehr darum, dass bezweifelt wurde, dass der Threadersteller noch nicht volljährig sein könnte.

@HereticNovalis: Der Gesetztestext schreibt ja schon vor, dass nur bestimmte Ausnahmen beim Widerrufsrecht gelten nämlich Sonderanfertigungen, die bei Rücknahme für den Händler unzumutbare Verluste bedeuten bzw. eben nicht mit vertretbarem Aufwandt wieder Verkaufsfertig gemacht werden können.
Das Urteil hat nur bestätigt, dass eben auch PC Konfigurationen darunterfallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Infos!

Nähere Aufklärung wird nicht nötig sein.... als ob wir nicht genau wüssten wie das ausgeht.

Und nein ich bin sehr alt für Forumverhältnisse.

Ich habe keinen Rechtschutz oder Geld um den Pc zu bezahlen!

Also was soll ich tun? Die Leute die den Pc haben wollten, kommen eben aus einem anderen "Kulturkreis".

Wie auch immer das ausgeht, ich werde niemals wieder für irgendjemanden etwas bestellen, dass auf meinen Namen läuft.

Sorry wenn ich für euch nur Blödsinn schreibe, aber ich muss das alles erstmal verdauen.
 
Dann wie gesagt einfach normal vom Widerrufsrecht gebrauch machen. Der BGH stärkt dir den Rücken. Hardwareversand ist auch ein relativ großer bekannte Händler, ich könnte mir vorstellen, dass die sowas schon häufiger hatten und die Urteile auch kennen. Könnte gut sein dass sie garnicht murren.

Wenn doch weißt du ja jetzt was Gesetz und Gerichte dazu sagen und kannst es entsprechend anführen.

Zur Not versuchen über Bekannte nen Anwalt zu finden der gegen kleines Geld ein Schreiben dazu aufsetzt.
 
Die Frage zu beantworten ist relativ einfach.

a) Du hast den PC in einzelteilen bestellt und selbst zusammengebaut. Dann kannst du alle Einzelteile auch wieder im Rahmen des 14-Tägigen Rückgaberechtes zurücksenden. Das 28-Tägige Rückgaberecht bei Hardwareversand gilt nur, wenn der Artikel noch Unausgepackt und benutzt ist. Das kommt also nicht in frage.

b) Du hast den PC nicht selber zusammengebaut, sondern das über Hardwareversand machen lassen. In diesem Falle ist eine Rückgabe ausgeschlossen. Hier gilt:
Generell sind von der Rückgabe Computer und technische Geräte ausgeschlossen, die im so genannten BTO-Verfahren (Built-to-Order) von uns speziell für Sie maßgefertigt wurden, bzw. Waren, die nicht in unserem Web-Shop gelistet waren, aber auf speziellen Kundenwunsch bezogen wurden.
 
Liest du auch was andere schreiben BTOs sind eben NICHT automatisch ausgeschlossen. Genau das hat der BGH gesagt. Es war doch alles geklärt wieso revidierst du nun wieder alles ohne stichhaltige Beweise? (Nein AGB sind keine Beweise, denn auch da kann Unsinn drinstehen, der rechtlich irrelevant ist).
 
Ich habs der Firma genauso geschrieben, mal gespannt was bei rauskommt.

Das hat man von seiner Freundlichkeit. Aber heutzutage muss man halt eine unbarmherzige Arschgeige sein.

Der Karton des PC`s war ungeöffnet aber beschädigt. Daher habe ich sowieso die Annahme verweigert.

Das hab kein Bock mehr auf den PC kam erst später.

Bin mal gespannt was bei rauskommt.

mfg
Kai
 
Bin ebenfalls sehr gespannt. Bitte halt uns auf jeden Fall auf dem Laufenden. Grade auch deshalb weil Hardwareversand recht beliebt ist und die Entscheidung sicher auch für viele andere hier in Zukunft interessant sein dürfte.
 
@Moep
Tust ja so als wäre das jetzt ein Freifahrtschein was der BGH sagt. Imho ist der TE einen Rechtskräftigen Vertrag eingegangen und hat sich damit auch mit den BTO Klauseln einverstanden erklärt. Mag zwar sein, dass eine Chance besteht da wieder rauszukommen, dann aber auch nur wenn sich der Shop sehr kulant zeigt oder der TE einen umfassenden Rechtsstreit eingeht.
 
Moep89 schrieb:
Liest du auch was andere schreiben BTOs sind eben NICHT automatisch ausgeschlossen. Genau das hat der BGH gesagt. Es war doch alles geklärt wieso revidierst du nun wieder alles ohne stichhaltige Beweise? (Nein AGB sind keine Beweise, denn auch da kann Unsinn drinstehen, der rechtlich irrelevant ist).


BGH $312d

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
...

Da gibt es keine zwei Meinungen.

@TE
Du Kannst versuchen den Rechner auf Kulanz zurückzugeben. Du muß damit rechnen, daß Dir der Händler dafür eine entsprechende Gebühr verlangt.

Verstehe nicht, wieso hier so viele komische Ratschläge erfolgen. Du ärgerst Dich über deinen Freund und findest es ungerecht, daß der nicht zahlt. In der gleichen Situation befindet sich der Händler, wenn er wieder was zurücknehmen soll, das er nur mit Aufwand wieder verkauft bekommt bzw. auseinandernehmen und wieder einpacken muß.

Und der Anwalttipp: Kannst Du vergessen. Der Streitwert wird irgendwo bei 100€ (Gebühr der Rücknahme) liegen. Für die Erstberatung zahlst Du um die 25€. Und der Händler befindet sich bestimmt in einer anderen Stadt (= Gerichtsstand). Da wird der Anwalt für die läppischen paar Euro, die der bekommt, bestimmt nicht hinfahren. Der ganze Aufwand lohnt sich nicht.

Am besten buchst Du das unter "wieder was gelernt" und zahlst für die Lehstunde.
 
Ähm, du stimmst auch EULAs zu, dennoch sind sie für dich nicht bindend, weil EULAs an sich bei uns nicht zulässig sind.

Wenn du einen Vertrag aufsetzt in dem du dich als Sklave verkaufst und du und dein Käufer unterschreiben, bist du trotzdem nicht sein Sklave, weil ein solcher Vertrag nicht rechtens ist.

Was in den AGBs steht ist im Ernstfall wurscht, wenn es sich um nicht rechtsgültige Klauseln handelt. Nur weil man etwas vorher sagt/schreibt ist es noch lange nicht korrekt.

Es wurden schon so viele Klauseln in AGBs für ungültig erklärt.

@miac: So langsam werd ich sauer. Ja das steht so im Gesetz. Aber der BGH hat entschieden dass eben BTOs NICHT darunterfallen, da sie nicht so sehr personalisiert sind, dass sie nicht wieder verkauft bzw. in ihre standardisierten Bestandteile zerlegt werden können.

Ein Maßanzug wäre ganz klar nicht vom Widerrufsrecht abgedeckt. Ein Graviertes Etwas auch nicht, weil es unzumutbar wäre zu warten bis jemand mit dem selben Namen das Produkt bestellt. Ein konfigurierter PC ist jedoch KEIN so sehr individualisiertes Produkt. Daher fällt es eben doch unter das Widerrufsrecht. Und das steht auch haargenau so im BGH Urteil.

Der BGH musste nicht das Gesetz ändern, sondern hat lediglich spezifiziert wie es in diesem Falle zu interpretieren ist.

Hier übrigens das Urteil im Volltext um solche unnötigen Diskussion in zukunft zu vermeiden: http://lexetius.com/2003,596
 
Zuletzt bearbeitet:
@Moep89
Du kannst ruhig sauer werden. Deshalb wird es nicht richtiger, was Du sagst.

Das Gesetz zählt. Sollte tatsächlich jemand ein anderweitiges Urteil gefunden haben (bisher hat niemand hier ein solches gepostet, oder habe ich es überlesen), ist dieses nicht im Gesetz.
D.h. man muß klagen, um auf auch in den Genuß zu kommen (es sei denn "ständige Rechtssprechung...").
Und das, so wie erläutert, wird schwierig und lohnt nicht.
 
Ich habe dir doch direkt über deinem Post genau das Urteil geliefert. Was willst du noch? Eins das schon personalisiert ist und mit dem Namen des TE versehen ist? Der einzige Knackpunkt könnte darin liegen, dass der händler unverschämt hohe "Kosten" für das Auseinanderbauen angibt und damit die Verhältnismäßigkeit in Frage stellt.

Ansonsten ist das Urteil genau zu dem hier vorliegenden Fall passend. Aber mir scheint du hast es nichtmal gelesen...
 
Moep89 schrieb:
Ein konfigurierter PC ist jedoch KEIN so sehr individualisiertes Produkt.
Ich bezweifel allerdings, dass sich recht einfach jemand finden lässt, der genau so einen PC kaufen möchte. Ergo, der Händler müsste sämtliche Komponenten wieder in deren Originalverpackung eintüten etc. Was wiederum heißt, dass der Händler - für den Fall der Fälle - sämtliche Verpackungen aller verkaufter Hardwareteile aufheben muss. Kann das sein? Somit ist es doch mit einigem Aufwand verbunden, die Hardware wieder unters Volk zu bringen.
 
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