Moep89
Admiral
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- Jan. 2008
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Das Recht haben wir Verbraucher aber vor Kurzem bekommen
Es gab ein maßgebliches Urteil vor einigen Monaten dass genau solchen Wertersatz ausschließt. Es ist nämlich jemand bereit gewesen den Rechtsstreit durchzuziehen.
Wenn ein Urteil des BGH vorliegt, dann sieht es schonmal gut aus. Anders wäre es bei niedrigeren Instanzen.
Mal ne andere Sache als Hintertürchen: Wie alt bist du? Bzw. volljährig oder nicht? Wenn nicht ist der Vertrag ohnehin ungültig falls deine Eltern sich darüber beschweren. Denn auch der vielzitierte Taschengeldparagraph greift bei der Summe nicht mehr.
Es gab ein maßgebliches Urteil vor einigen Monaten dass genau solchen Wertersatz ausschließt. Es ist nämlich jemand bereit gewesen den Rechtsstreit durchzuziehen.
Wenn ein Urteil des BGH vorliegt, dann sieht es schonmal gut aus. Anders wäre es bei niedrigeren Instanzen.
Mal ne andere Sache als Hintertürchen: Wie alt bist du? Bzw. volljährig oder nicht? Wenn nicht ist der Vertrag ohnehin ungültig falls deine Eltern sich darüber beschweren. Denn auch der vielzitierte Taschengeldparagraph greift bei der Summe nicht mehr.