Wunsch-PC Rückgaberecht?

Demolition-Man

Rear Admiral
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Juli 2004
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5.849
Hi,
ein von mir bei hardwareversand.de zusammengestellter PC sagt einem Bekannten jetzt doch nicht zu. Leider (ich weiß-> blöd) läuft die Geschichte über meinen Namen.

Kann ich dennoch mein Rückgaberecht oder was auch immer in Anspruch nehmen und vom Kauf zurücktreten? Ich habe keine 500€ rumfliegen....

Ich mache sowas auf meinen Namen auch nie wieder!

Sagt mal bitte was dazu! Ich kenne mich damit echt nicht aus.

mfg
Kai
 
Wenn der Rechner für Dich konfektioniert und zusammengebaut wurde, besteht kein Rückgaberecht.
 
Solltes du eingentlich ohne probleme zurück schicken können.Wenn es nicht geht muss dein Bekannter halt zahlen.

Auf der Homepage steht aber auch noch
Wir bieten Ihnen ...
28 Tage Rückgaberecht

Ihnen steht ein zweiwöchiges Rückgaberecht gemäß § 356 BGB zu. Darüber hinaus gewährt Ihnen hardwareversand.de ein Rückgaberecht für weitere 14 Tage. Für diesen Zeitraum muss die Ware originalverpackt, vollständig und ungebraucht sein. Wir erstatten Ihnen den aktuellen Tagespreis, höchstens jedoch den Preis, zu dem Sie das Produkt erworben haben. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in unseren


MfG
Major
 
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Fernabsatzgesetz! heisst jetzt Widerrufs- und Rückgaberecht, Du hast 14 tägiges volles Rückgaberecht ohne nennung von Gründen.
 
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Normalerweise hast du ein 2 Wochen Widerrufsrecht.
Müsstest halt alles wieder schön einpacken und so weiter
 
bei speziell oder nach kundenwunsch ahgefertigten sachen gibts kein 14 tägiges rückgaberecht.

ich würde einfach mal deinen fall schildern und wenns gut geht ziehen sie dir bisserl was ab und gut is.
 
Das Rückgaberecht im Fernabsatz bezieht sich jedoch nicht auf "nach Kundenwunsch" zusammengestellte/gebaute PC's, ganz sicher. Kann aber sein das Hardwareversand dir ein freiwilliges Rückgaberecht einräumt
 
Das ist ein heikles Thema. Gibts unterschiedliche Urteile dazu. Erstmal auf Kulanz des Händlers hoffen bzw. deinem Freund sagen er soll gefälligst zahlen was er haben wollte.

Ansonsten bliebe nur der Weg zum Anwalt.

Mal ein kleiner Ausschnitt aus einem Urteil vom OLG Frankfurt:
Eine Anfertigung nach Kundenspezifikation im Sinne dieser Vorschrift liegt nach den vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei getroffenen tatsächlichen Feststellungen deshalb nicht vor, weil das auf Bestellung des Klägers gelieferte Notebook lediglich aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt worden war, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt erden konnten.

Ist zwar ein Notebook, aber bei nem normalen PC sollte es sich noch eher um Standardteile handeln.

Edit: Der BGH hat das Urteil nochmal bestätigt sehe ich grade. Falls der Händler also nicht will, verweise auf das Urteil des BGH.

Hier nochmal ein Link dazu http://www.123recht.net/article.asp?a=61931
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbst bei einem zusammengebauten Rechner könnte es evtl. funktionieren:
Der Bundesgerichtshof hat in einem grundlegenden Urteil entschieden (vom 19.03.2003; Az.: VIII ZR 295/01), dass bei einem nach Kundenwünschen aus Standardbauteilen gefertigten PC, das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen ist. Grund ist, dass die Bauteile
mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können.
(Quelle)
 
Siehe dazu die AGB des Händlers:
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312d Abs. 4 BGB nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat.
Am besten dort anrufen und einfach mal nett nachfragen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Tonntonno)
Also wenn du den Computer mit eigenselektierten Teilen von Hardwareversand zusammenbauen lassen hast, könnt es zu Problemen kommen, da....

Ende der Widerrufsbelehrung
Ausnahmen vom Widerruf
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312d Abs. 4 BGB nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat.

Hardwareversand ist mir aber als sehr guter Shop bekannt und es lässt sich evtl. ein Kompromiss finden. Ich würde einfach mal anfragen.

Bye
 
Komischer Bekannter, sag ich dazu nur... Wenn, dann müsste er das selbst zahlen.

Ansonsten stimme ich Halo20 zu. Frag einfach dort nach, mehr können wir dir hier dazu auch nicht sagen. Das hängt sicherlich auch von der Kulanz des jeweiligen Anbieters ab.
 
Diese Klauseln sind wie oben beschrieben nicht zulässig für PC Konfigurationen, da vom Widerrufsrecht nur ausgeschlossen ist, was dem Händler schwere wirtschaftliche Einbußen beschert bzw. nicht mit vertretbarem Aufwand wieder in den Urzustand versetzte werden kann.

und einen PC wieder in Einzelteile zu zerlegen ist Kinderkram. Die Teile werden wieder eingepackt und ruckzuck in einem anderen PC verbaut.

Von daher kann man sich eindeutig auf das BGH Urteil berufen. Es sei denn da ist irgendwo ne Gravur oder Ähnliches drauf ;)
 
Naja scheint das Du noch etwas jünger bist und weniger Menschenkenntnis hast. Wenn es nicht dein Allerbester Freund sein sollte, dem Du wirklich vertraust, dann laß dir die Kohle immer vorher geben!

Naja wurde ja schon mehrfach gesagt das es ne Eigenanfertigung ist, aber im Normalfall wird 20% abgezogen und natürlich siehst du die Montagekosten auchnicht wieder.

Ich würd dem Bekannten mal die Faust riechen lassen und den Kontakt mit so jemanden beenden.

Lass Dir nicht son Blödsinn von Urteilen erzählen, es ist schon dein eigener Fehler, natürlich kannst Du dir auchn teuren Anwalt nehmen wenn Du zuviel Geld hast.
 
@vorposter: aus dir soll mal einer schlau werden oO
@thread: du kannst das teil ohne angaben von gründen innerhalb 14 (oder je nach händler mehr) tagen zurückgeben. solange du nichts an dem ding beschädigt hast isses np.
nächstes mal soll er sich das teil selbst bestellen :D
 
Soweit ich informiert bin, solltest du in den ersten zwei Wochen den PC ohne Probleme zurückschicken können.
Egal was in den AGBs steht, ich würd es probieren.


EDIT
Hab ich vergessen, mach deinem "Freund" mal Feuer unterm Arsch.
Es kann doch wohl nicht sein, dass er dich bestellen lässt, und dann nicht bezahlt.
Kürzlich hab ich ne sinnlose Doku auf ATV gesehn, wo eine Frau für Freunde bei einem Hausbau gebürgt hat.
Kurz, die "Freunde" konnten und wollten nicht zahlen, jetzt muss die arme Frau 30000€ zusammenkratzen und für ihre "Freunde" die Schulden begleichen.
Sieh zu, dass dir so etwas nicht auch passiert....
 
Zuletzt bearbeitet:
Was gefällt deinem Bekannten denn nicht?
Lass es einfach umändern... fällt halt natürlich wieder der Zusammenbau an, falls ihm das Gehäuse nicht zusagt.
Was für mich der absolut unwichtigste PC Teil ist...
 
Nein auch 20% Abzug wird es nicht geben. Wertminderung die nur auf reguläre Prüfung zurückzuführen ist kann vom Händler nicht geltend gemacht werden.

Zusammenbau und Versandkosten sind da eine andere Sache die noch nicht abschließend geklärt ist.

Wie gesagt einfach vom Widerrufsrecht Gebrauch machen und warten. Wenn die sich weigern auf die Urteile bzw. auf das Urteil des BGH verweisen. Das ist eindeutig und höhere Instanzen gibts nicht, vom EUGH mal abgesehen.
 
Demolition-Man schrieb:
Hi,
ein von mir bei hardwareversand.de zusammengestellter PC sagt einem Bekannten jetzt doch nicht zu. Leider (ich weiß-> blöd) läuft die Geschichte über meinen Namen.
Ich sehe keinen Grund. Ihr habt euch vor dem Bestellen doch zusammengesessen? Er war damit doch einverstanden?
Gib ihm den Rechner und lass dir die Summe geben. Du bist doch so nett, das Geld vorzustrecken und der macht nen Rückzieher. Wenn man solche Freunde hat, dann braucht man keine Freinde mehr!!!

:rolleyes:

also ich wüsste nicht, warum der Laden alle sachen zurücknehmen muss. !
 
Zuletzt bearbeitet:
@Moep89: Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge! Wenn der Threadersteller nicht auf einen Rechtsstreit aus ist, dann wird es zu bis zu 20% Abzug kommen (je nach Kulanz). Das ist gängige Praxis in dieser Branche.
 
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